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Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim

Vorlagentyp: NRFDP
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob zeitnah eine Schulbuslinie von Sachsenhausen und Oberrad zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim eingerichtet werden kann. Begründung: Viele Eltern klagen über das unzureichende Angebot an Integrierten Gesamtschulen für Kinder aus dem Frankfurter Süden. So ist es etwa an der IGS Herder und der IGS Nordend aufgrund der starken Nachfrage kaum möglich, einen Platz zu bekommen. Die Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim hat hingegen genügend Kapazitäten und stellt daher für viele Eltern, die ihr Kind auf eine Integrierte Gesamtschule schicken wollen, eine ausgezeichnete Alternative dar. Ein Problem ist allerdings, dass die Heinrich-Kraft-Schule vom Frankfurter Süden aus nur sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. So dauert der Schulweg von Oberrad nach Fechenheim rund eine dreiviertel Stunde. Um den Schulweg zu verkürzen, wünschen sich die Eltern eine direkte Schulbuslinie, die auch von der zuständigen Kinder- und Jugendbeauftragten befürwortet wird. Diesen Wunsch sollte der Magistrat nun prüfen.

Inhalt

Antrag vom 21.12.2010, NR 2131

Betreff: Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob zeitnah eine Schulbuslinie von Sachsenhausen und Oberrad zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim eingerichtet werden kann.

Begründung: Viele Eltern klagen über das unzureichende Angebot an Integrierten Gesamtschulen für Kinder aus dem Frankfurter Süden. So ist es etwa an der IGS Herder und der IGS Nordend aufgrund der starken Nachfrage kaum möglich, einen Platz zu bekommen. Die Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim hat hingegen genügend Kapazitäten und stellt daher für viele Eltern, die ihr Kind auf eine Integrierte Gesamtschule schicken wollen, eine ausgezeichnete Alternative dar. Ein Problem ist allerdings, dass die Heinrich-Kraft-Schule vom Frankfurter Süden aus nur sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. So dauert der Schulweg von Oberrad nach Fechenheim rund eine dreiviertel Stunde. Um den Schulweg zu verkürzen, wünschen sich die Eltern eine direkte Schulbuslinie, die auch von der zuständigen Kinder- und Jugendbeauftragten befürwortet wird. Diesen Wunsch sollte der Magistrat nun prüfen.Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2011, NR 2138

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2010Sie sind hier
    NRNR 2131Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim
    STVV-Antrag · FDP
  2. 18. März 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 168Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in FechenheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 47 · 17.01.2011
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 2131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (NR 2131 = Prüfung und Berichterstattung, NR 2138 = Annahme)REP (NR 2131 = Annahme, NR 2138 = Ablehnung)Stv. Holtz (NR 2131 = Annahme, NR 2138 = Ablehnung)NPD (NR 2131 = Annahme, NR 2138 = Prüfung und Berichterstattung mit Zusatz)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (NR 2131 = Prüfung und Berichterstattung, NR 2138 = Annahme) REP und Stv. Holtz (NR 2131 = Annahme, NR 2138 = Ablehnung) NPD (NR 2131 = Annahme, NR 2138 = Prüfung und Berichterstattung mit Zusatz)

Verkehrsausschusses
Sitzung 47 · 18.01.2011
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage NR 2131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 50 · 27.01.2011
TO II, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage NR 2131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie WählerREPNPDStv. Holtz
Ablehnung:
FAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerNPD
Ablehnung:
SPDLinkeFAGREPStv. Holtz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie REP und Stv. Holtz (= Ablehnung)

KAV
Sitzung 3 · 07.02.2011
TO II, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage NR 2131 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2138 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 9330,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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