Grundstückstausch mit der FAAG
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 216 vom 05.11.2010 so zu ergänzen, dass in den Plänen sämtliche in den Tausch einzubeziehende Grundstücke vollständig und in ihrer topografischen Beziehung zueinander erkennbar sind,
- Die Vorlage M 216 vom 05.11.2010 wird bis zur Ergänzung zurückgestellt.
- Die Vertraulichkeit der Vorlage wird aufgehoben. Begründung: Mit der Vorlage M 216 vom 05.11.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu einem Tausch verschiedener Grundstücke mit der FAAG im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst. Der dem Antrag beigefügt Plan lässt jedoch weder die Lage noch die Größe der zu übernehmenden Grundstücke - im Antrag als "A" bzw. "A 1" bezeichnet - erkennen. Auf dem ersten Plan (als "aktueller Lageplan neues Baugrundstück" bezeichnet) ist das Grundstück A 1 abgebildet, es ist jedoch nicht die topografische Beziehung zu den übrigen Grundstücken erkennbar. Auf dem zweiten Plan (unbezeichnet) ist nur ein Teil des Grundstückes A zu erkennen, teilweise befindet sich das Grundstück außerhalb des Planes. Zur Beurteilung des Vorganges ist es jedoch erforderlich, sämtliche in den Tausch einzubeziehende Grundstücke vollständig und in ihrer topografischen Beziehung darzustellen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Antrag entsprechend zu ergänzen. Weiterhin wird beantragt, die Vertraulichkeit der Vorlage aufzuheben. Die an dem Grundstückstausch beteiligte Partei - die FAAG - ist eine Gesellschaft, an der die Stadt Frankfurt zu 3,2 % und die ABG Holding zu 96,8 % beteiligt ist. Die ABG Holding wiederum steht zu 99,99 % im Eigentum der Stadt Frankfurt. Mithin handelt es sich um eine Transaktion zwischen der Stadt Frankfurt und einer rein städtischen Gesellschaft. Ein Grund für eine vertrauliche Behandlung des Vorganges ist daher nicht erkennbar.
Inhalt
Antrag vom 02.12.2010, NR 2107
Betreff: Grundstückstausch mit der FAAG Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 216 vom 05.11.2010 so zu ergänzen, dass in den Plänen sämtliche in den Tausch einzubeziehende Grundstücke vollständig und in ihrer topografischen Beziehung zueinander erkennbar sind,
- Die Vorlage M 216 vom 05.11.2010 wird bis zur Ergänzung zurückgestellt.
- Die Vertraulichkeit der Vorlage wird aufgehoben. Begründung: Mit der Vorlage M 216 vom 05.11.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu einem Tausch verschiedener Grundstücke mit der FAAG im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst. Der dem Antrag beigefügt Plan lässt jedoch weder die Lage noch die Größe der zu übernehmenden Grundstücke - im Antrag als "A" bzw. "A 1" bezeichnet - erkennen. Auf dem ersten Plan (als "aktueller Lageplan neues Baugrundstück" bezeichnet) ist das Grundstück A 1 abgebildet, es ist jedoch nicht die topografische Beziehung zu den übrigen Grundstücken erkennbar. Auf dem zweiten Plan (unbezeichnet) ist nur ein Teil des Grundstückes A zu erkennen, teilweise befindet sich das Grundstück außerhalb des Planes. Zur Beurteilung des Vorganges ist es jedoch erforderlich, sämtliche in den Tausch einzubeziehende Grundstücke vollständig und in ihrer topografischen Beziehung darzustellen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Antrag entsprechend zu ergänzen. Weiterhin wird beantragt, die Vertraulichkeit der Vorlage aufzuheben. Die an dem Grundstückstausch beteiligte Partei - die FAAG - ist eine Gesellschaft, an der die Stadt Frankfurt zu 3,2 % und die ABG Holding zu 96,8 % beteiligt ist. Die ABG Holding wiederum steht zu 99,99 % im Eigentum der Stadt Frankfurt. Mithin handelt es sich um eine Transaktion zwischen der Stadt Frankfurt und einer rein städtischen Gesellschaft. Ein Grund für eine vertrauliche Behandlung des Vorganges ist daher nicht erkennbar.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.11.2010, M 216
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2010MM 216Grundstückstausch für die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbHMagistratsvortrag
- 2. Dezember 2010Sie sind hierNRNR 2107Grundstückstausch mit der FAAGSTVV-Antrag · FAG
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 166 WochenBB 1Grundstückstausch für die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 216 und NR 2107 aufgehoben hat. 2. Der Vorlage M 216 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) die Anlage 1 zur Vorlage M 216 vom 05.11.2010 durch die anliegende ‚Anlage 1-neu' ersetzt wird, b) der Grundstückstausch beziehungsweise der Eintritt in die Erbbauverträge nach Maßgabe des Lageplanes ‚Anlage 1-neu' erfolgt, c) der Abbruch des alten Bettenhauses gleichwohl durch die FAAG als Teil des Gesamtvertrages vorgenommen und im Rahmen des Grundstückstauschvertrages verrechnet wird, d) das Optionsgrundstück (ca. 3.806 m2) zunächst nicht getauscht wird, sondern hier der Stadt nur eine Option über fünf Jahre eingeräumt wird, das Grundstück durch Einbeziehung in den Tauschvertrag zu übernehmen. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 2107 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 2107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 216 und NR 2107 = Annahme) NPD (M 216 = Annahme, NR 2107 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 216 und NR 2107 aufgehoben hat. 2. Der Vorlage M 216 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) die Anlage 1 zur Vorlage M 216 vom 05.11.2010 durch die anliegende ‚Anlage 1-neu' ersetzt wird, b) der Grundstückstausch beziehungsweise der Eintritt in die Erbbauverträge nach Maßgabe des Lageplanes ‚Anlage 1-neu' erfolgt, c) der Abbruch des alten Bettenhauses gleichwohl durch die FAAG als Teil des Gesamtvertrages vorgenommen und im Rahmen des Grundstückstauschvertrages verrechnet wird, d) das Optionsgrundstück (ca. 3.806 m2) zunächst nicht getauscht wird, sondern hier der Stadt nur eine Option über fünf Jahre eingeräumt wird, das Grundstück durch Einbeziehung in den Tauschvertrag zu übernehmen. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 2107 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 2107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Ablehnung) sowie REP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen SPD (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung)