Grundstückstausch für die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 05.11.2010, M 216
Betreff: Grundstückstausch für die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH I. Dem Grundstückstausch zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Wohnheim GmbH wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass ein Grundstückstausch zu gleichen Werten, d.h. ohne zusätzliche Ausgleichszahlungen angestrebt wird. III. Der Magistrat wird ermächtigt:
- Einen Grundstückstauschvertrag mit der Wohnheim GmbH abzuschließen und die Übertragung der bestehenden Erbbaurechte von der FAAG und dem Allgemeinen Almosenkasten auf die Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. Veränderungen des Vertrages zum Grundstückstausch sind zugelassen, soweit diese aufgrund neuer Erkenntnisse geboten sind und der grundsätzliche Inhalt nicht wesentlich verändert wird; 2. den bestehenden Nutzungsüberlassungsvertrag der Stadt Frankfurt am Main mit der Zentralen Errichtungsgesellschaft über die Grundstücke und Gebäude des Klinikums Frankfurt Höchst entsprechend der Erfordernisse aus dem Grundstückstauschvertrag anzupassen; 3. gegebenenfalls einen Wertausgleich auf Grund eines Wert-Gutachtens, das durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wird, zu leisten bzw. in Empfang zu nehmen. Sollten sich unerwarteter Weise erhebliche Ausgaben aus dem Gutachten für die Stadt Frankfurt ergeben, wird dies der Stadtverordnetenversammlung gesondert vorgelegt. Über das Ergebnis des Gutachtens wird die Stadtverordnetenversammlung vertraulich unterrichtet. IV. Es dient zur Kenntnis, dass der Tausch der Grundstücke unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Wohnheim GmbH, der FAAG und der Stiftung stehen. Begründung: A. Zielsetzung Zur Steigerung der Attraktivität der Klinik und der Qualität der Versorgung, der Optimierung der Organisationsabläufe sowie der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit wurde die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH beschlossen. Im Vollzug der Überführung des Krankenhausbetriebes in eine gemeinnützige GmbH wurden die Grundstücke und die darauf stehenden Gebäude der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst in die Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt am Main übernommen. Im Zuge der Planungen zur Errichtung des Ersatzneubaus wurde deutlich, dass durch die Errichtung auf dem bestehenden Gelände erhebliche Umzugs- und Zwischennutzungsmaßnahmen (z. B. durch die Auslagerung der Operationssäle in Container) notwendig geworden wären. Darüber hinaus wären schwerwiegende Nachteile im Betrieb des Klinikums durch die Nutzungen von Altbeständen zu erwarten gewesen, die einen wirtschaftlichen Betrieb des Krankenhauses deutlich erschwert hätten. Das erklärte Ziel eines Klinikums der kurzen Wege mit optimalen Behandlungsstrukturen wäre unter diesen Umständen nicht möglich gewesen. Die durch das Klinikum erarbeitete Zentrenstruktur hätte nur unzureichend umgesetzt werden können. Darüber hinaus wäre ein Neubau und Sanierung bei laufendem Klinikbetrieb mit erheblichen Nachteilen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten bzw. einer Belastung für die Angestellten des Klinikums einher gegangen. Aus diesem Grunde empfiehlt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem anliegenden Grundstück, das derzeit im Eigentum der stadteigenen Wohnheim GmbH steht. Dadurch können Interimsmaßnahmen vermieden sowie eine Höchstzahl des vorgesehenen medizinischen Nutzungs-Konzeptes sowie ein deutlich wirtschaftlicheres Gebäude verwirklicht werden. Zusätzlich kann der Neubau auf einem freien Grundstück erheblich kostengünstiger und schneller durchgeführt werden, als beim Bauen im Bestand. Hierzu ist ein Tausch der Grundstücke notwendig. Erweiterungsmöglichkeiten und die zukünftige Entwicklung einer Klinik der höchsten Versorgungsstufe wird dabei Rechnung getragen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann auf einen geldlichen Ausgleich beim Tausch der Grundstücke verzichtet werden. Die Beurteilung der Werte der Grundstücke hängt jedoch maßgeblich von dem noch durch die Stadtverordnetenversammlung zu ändernden Vorgaben des Bebauungsplans (z.B. Grundstücksauslastung) für das Klinikgelände ab. B. Alternativen Errichtung auf dem bestehenden Gelände bei gleichzeitiger Inkaufnahme von erheblichen Einschränkungen im Betrieb und im Bauumfang. C. Lösung Um den geplanten Neubau auf einem derzeit freien Baufeld zu ermöglichen, sollen neben einem Baufeld der Wohnheim GmbH (siehe Anlage 1 - Lageplan) auch die im Eigentum des Allgemeinen Almosenkasten stehenden Grundstücke Windthorststr. 21, 23 und 25 mit einbezogen werden. Für die Grundstücke Windthorststr. 23 und 25 wurde der FAAG Erbbaurechte eingeräumt. Folgende wesentliche Eigentumsänderungen sollen im geplanten Grundstückstausch realisiert werden:
- Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt im Wege des Tauschs das Eigentum an den Grundstücken (siehe Anlage 1 - Lageplan): Grundstück A: rd. 11.840 m2 Grundstück A1: rd. 3.800 m2 Gesamt: rd. 15.640 m2 von der Wohnheim GmbH. Die Wohnheim GmbH übernimmt: Grundstück D: rd. 19.800 m2 Teil-Grundstück E: rd. 13.300 m2 (ohne Gebäude C2 Physikalische Therapie und Garten Psychiatrie) Gesamt: rd. 33.100 m2 von der Stadt Frankfurt am Main.
- Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt die Erbbaurechte für: Grundstück B: rd. 3.259 m2 (für 1.988 m2 ist noch ein Erbbaurecht zu bestellen) Grundstück K: rd. 2.100 m2 Gesamt: rd. 5.359 m2 und das Eigentum an den darauf befindlichen Gebäude H und J von der FAAG sowie Gebäude I vom Allgemeinen Almosenkasten. Folgende zentralen Vertragsgrundlagen sind zu beachten: - Nicht in den Grundstückstausch einbezogen sind die mit C, F, G, H und I bezeichneten Grundstücke des Lageplans. - Wertermittlung der Grundstücke und Gebäude sowie die Ermittlung gegebenenfalls erforderlicher Wertausgleiche erfolgen nach Erstellung eines Gutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. - Die Wohnheim GmbH übernimmt die Abbruchkosten der aufstehenden Bestandsgebäude des Klinikums auf den Grundstücken D und E. - Zugunsten der Wohnheim GmbH sind Aufwendungen zu ersetzen, die der Wohnheim GmbH dadurch entstanden sind, dass diese bereits u. a. Planungs- und Erschließungskosten im Hinblick auf eine ursprünglich angedachte Wohnbebauung des Grundstückes A nutzlos aufgewendet hat. D. Kosten Ziel ist es einen wertneutralen Grundstückstausch zu erzielen. Dies bedeutet einen Grundstückstausch ohne entsprechende Zahlung von Geldmittel zu gleichen Werten. Da die Bewertung der Grundstücke noch aussteht, ist eine genaue Kostenberechnung derzeit nicht möglich. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 368 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2010, NR 2107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.11.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2010Sie sind hierMM 216Grundstückstausch für die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbHMagistratsvortrag
- 2. Dezember 2010NRNR 2107Grundstückstausch mit der FAAGSTVV-Antrag · FAG
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 166 WochenBB 1Grundstückstausch für die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 216 und NR 2107 aufgehoben hat. 2. Der Vorlage M 216 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) die Anlage 1 zur Vorlage M 216 vom 05.11.2010 durch die anliegende ‚Anlage 1-neu' ersetzt wird, b) der Grundstückstausch beziehungsweise der Eintritt in die Erbbauverträge nach Maßgabe des Lageplanes ‚Anlage 1-neu' erfolgt, c) der Abbruch des alten Bettenhauses gleichwohl durch die FAAG als Teil des Gesamtvertrages vorgenommen und im Rahmen des Grundstückstauschvertrages verrechnet wird, d) das Optionsgrundstück (ca. 3.806 m2) zunächst nicht getauscht wird, sondern hier der Stadt nur eine Option über fünf Jahre eingeräumt wird, das Grundstück durch Einbeziehung in den Tauschvertrag zu übernehmen. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 2107 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 2107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 216 und NR 2107 = Annahme) NPD (M 216 = Annahme, NR 2107 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 216 und NR 2107 aufgehoben hat. 2. Der Vorlage M 216 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) die Anlage 1 zur Vorlage M 216 vom 05.11.2010 durch die anliegende ‚Anlage 1-neu' ersetzt wird, b) der Grundstückstausch beziehungsweise der Eintritt in die Erbbauverträge nach Maßgabe des Lageplanes ‚Anlage 1-neu' erfolgt, c) der Abbruch des alten Bettenhauses gleichwohl durch die FAAG als Teil des Gesamtvertrages vorgenommen und im Rahmen des Grundstückstauschvertrages verrechnet wird, d) das Optionsgrundstück (ca. 3.806 m2) zunächst nicht getauscht wird, sondern hier der Stadt nur eine Option über fünf Jahre eingeräumt wird, das Grundstück durch Einbeziehung in den Tauschvertrag zu übernehmen. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 2107 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 2107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Ablehnung) sowie REP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen SPD (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung)