Arbeitsplan Barrierefreiheit veröffentlichen
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
veröffentlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der "Arbeitsplan Barrierefreiheit" wird im Internet auf www.frankfurt.de veröffentlicht. InteressentInnen erhalten auf Wunsch einen gedruckten Plan.
- Damit blinde Menschen nicht benachteiligt werden, wird eine digitale Textfassung veröffentlicht, die auch über Sprachcomputer abzuhören ist.
- Aktualisierungen des Arbeitsplans Barrierefreiheit werden ebenfalls - mit dem Abstimmungsdatum der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) - im Internet in Grafik- und Textfassung veröffentlicht. Ergänzt wird das Zustimmungsdatum der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt. Begründung: Der Bericht B 622/2010 nennt den im Jahr 2009 entwickelten Arbeitsplan Barrierefreiheit, der bislang der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Für Planungsprozesse mit gewünschter BürgerInnenbeteiligung ist diese Planungsunterlage eine wichtige Information, der deshalb allen im Internet und auf Wunsch gedruckt zur Verfügung stehen sollte. Es ist unbekannt, ob und wann die Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) dem jetzigen Plan aus dem Jahr 2009 zugestimmt hat. Inhaltlich geht es bei dem Arbeitsplan um die barrierefreie Fußwegplanung sowohl für mobilitätseingeschränkte Personen (z.B. im Rollstuhl) als auch um die blindengerechten taktilen und akustischen Elemente im öffentlichen Raum und zu den Stationen des öffentlichen Nahverkehrs zur selbständigen Orientierung ohne fremde Hilfe. Der in der Anlage beigefügte Plan aus dem Jahr 2009 stellt in verschiedenen Grafiken Planungsvarianten des barrierefreien Fußwegnetzes dar, die Beiträge zu einer möglichen Standardisierung (Land, Bund, EU) sind. Grundlage ist der hessische Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" von 2006, dessen Beispiele in den Kommunen mit den Behindertenverbänden weiter entwickelt werden sollen. Die jeweiligen mit den Behindertenverbänden abgestimmten Aktualisierungen sollten ebenfalls veröffentlicht werden. Auch das Datum der Zustimmung der Behindertenbeauftragten sollte bei jeder Aktualisierung hinzugefügt werden. Harsche Kritik: Die Anfrage A 1091 vom 03.11.2009 "Wird das südliche Ostend zum behindertenfeindlichen Terrain?" wurde mit einer einjährigen Verzögerung mit dem Bericht B 622 vom 24.9.2010 beantwortet. In der Zwischenzeit ist die Pflasterung der Gehwege weiter behindertenfeindlich bis in die Höhe der Großmarkthalle fortgesetzt worden. Anlage 1 (ca. 2,1 MB)
Inhalt
Antrag vom 28.10.2010, NR 2054
Betreff: Arbeitsplan Barrierefreiheit veröffentlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der "Arbeitsplan Barrierefreiheit" wird im Internet auf www.frankfurt.de veröffentlicht. InteressentInnen erhalten auf Wunsch einen gedruckten Plan.
- Damit blinde Menschen nicht benachteiligt werden, wird eine digitale Textfassung veröffentlicht, die auch über Sprachcomputer abzuhören ist.
- Aktualisierungen des Arbeitsplans Barrierefreiheit werden ebenfalls - mit dem Abstimmungsdatum der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) - im Internet in Grafik- und Textfassung veröffentlicht. Ergänzt wird das Zustimmungsdatum der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt. Begründung: Der Bericht B 622/2010 nennt den im Jahr 2009 entwickelten Arbeitsplan Barrierefreiheit, der bislang der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Für Planungsprozesse mit gewünschter BürgerInnenbeteiligung ist diese Planungsunterlage eine wichtige Information, der deshalb allen im Internet und auf Wunsch gedruckt zur Verfügung stehen sollte. Es ist unbekannt, ob und wann die Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) dem jetzigen Plan aus dem Jahr 2009 zugestimmt hat. Inhaltlich geht es bei dem Arbeitsplan um die barrierefreie Fußwegplanung sowohl für mobilitätseingeschränkte Personen (z.B. im Rollstuhl) als auch um die blindengerechten taktilen und akustischen Elemente im öffentlichen Raum und zu den Stationen des öffentlichen Nahverkehrs zur selbständigen Orientierung ohne fremde Hilfe. Der in der Anlage beigefügte Plan aus dem Jahr 2009 stellt in verschiedenen Grafiken Planungsvarianten des barrierefreien Fußwegnetzes dar, die Beiträge zu einer möglichen Standardisierung (Land, Bund, EU) sind. Grundlage ist der hessische Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" von 2006, dessen Beispiele in den Kommunen mit den Behindertenverbänden weiter entwickelt werden sollen. Die jeweiligen mit den Behindertenverbänden abgestimmten Aktualisierungen sollten ebenfalls veröffentlicht werden. Auch das Datum der Zustimmung der Behindertenbeauftragten sollte bei jeder Aktualisierung hinzugefügt werden. Harsche Kritik: Die Anfrage A 1091 vom 03.11.2009 "Wird das südliche Ostend zum behindertenfeindlichen Terrain?" wurde mit einer einjährigen Verzögerung mit dem Bericht B 622 vom 24.9.2010 beantwortet. In der Zwischenzeit ist die Pflasterung der Gehwege weiter behindertenfeindlich bis in die Höhe der Großmarkthalle fortgesetzt worden. Anlage 1 (ca. 2,1 MB)Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 622
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2010BB 622Wird das südliche Ostend zum behindertenfeindlichen Terrain?Magistratsbericht
- 28. Oktober 2010Sie sind hierNRNR 2054Arbeitsplan Barrierefreiheit veröffentlichenSTVV-Antrag · LINKE.
- 18. März 2011Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 154Wird das südliche Ostend zum behindertenfeindlichen Terrain?hier: Arbeitsplan Barrierefreiheit veröffentlichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (B 622 = Kenntnis, NR 2054 = Annahme) FREIE WÄHLER, REP und NPD (B 622 = Kenntnis, NR 2054 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (B 622 = Kenntnis, NR 2054 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung)