Flohmarkt zurück nach Sachsenhausen
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Sachsenhausen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Flohmarkt findet wieder wöchentlich am Sachsenhäuser Mainufer statt. Begründung: Seit dem
- November 2008 findet der Flohmarkt im zweiwöchigen Wechsel am Museumsufer und in der Lindleystraße statt. Die Verlegung des Flohmarkts vom Museumsufer in den Osthafen wurde im Wesentlichen mit Belastungen für Anlieger des Mainufers und angrenzender Straßen sowie Beeinträchtigung der Museen begründet. Auf Anfrage der FAG-Fraktion über die Auswirkungen der Flohmarkt-Verlegung (A 1190 vom 06.04.2010) berichtete der Magistrat am 19.07.2010 (B 441). Darin wird ausgeführt, dass die Flohmarktverlegung keine Auswirkungen auf die Besucherzahlen in den Museen habe, da die Besucherzahlen "generell schwankend" und an den eintrittsfreien Samstagen am höchsten sind. Bei einer Befragung zeigte sich, dass 40 % der Geschäfte und 73 % der gastronomischen Betriebe keine Veränderungen des Umsatzes durch die Flohmarktverlegung hatten, bei den restlichen war ein leichter Umsatzrückgang an den betreffenden Samstagen zu verzeichnen, den die Geschäftsinhaber auch auf die Flohmarktverlegung zurückführen. Auf die Frage, wie sich an den jeweiligen Samstagen die Lärmimmissionen entwickelt haben, führte der Magistrat aus, dass hierzu keine Kenntnisse vorliegen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Verlegung des Flohmarktes offensichtlich zu keinen wesentlichen Veränderungen geführt hat und tendenzielle eher negative Effekte (Umsatzrückgänge bei Geschäften und gastronomischen Betrieben) bewirkt hat. Aus diesem Grund sollte die Verlegung des Flohmarktes rückgängig gemacht werden.
Inhalt
Antrag vom 10.08.2010, NR 1947
Betreff: Flohmarkt zurück nach Sachsenhausen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Flohmarkt findet wieder wöchentlich am Sachsenhäuser Mainufer statt.
Begründung: Seit dem
- November 2008 findet der Flohmarkt im zweiwöchigen Wechsel am Museumsufer und in der Lindleystraße statt. Die Verlegung des Flohmarkts vom Museumsufer in den Osthafen wurde im Wesentlichen mit Belastungen für Anlieger des Mainufers und angrenzender Straßen sowie Beeinträchtigung der Museen begründet. Auf Anfrage der FAG-Fraktion über die Auswirkungen der Flohmarkt-Verlegung (A 1190 vom 06.04.2010) berichtete der Magistrat am 19.07.2010 (B 441). Darin wird ausgeführt, dass die Flohmarktverlegung keine Auswirkungen auf die Besucherzahlen in den Museen habe, da die Besucherzahlen "generell schwankend" und an den eintrittsfreien Samstagen am höchsten sind. Bei einer Befragung zeigte sich, dass 40 % der Geschäfte und 73 % der gastronomischen Betriebe keine Veränderungen des Umsatzes durch die Flohmarktverlegung hatten, bei den restlichen war ein leichter Umsatzrückgang an den betreffenden Samstagen zu verzeichnen, den die Geschäftsinhaber auch auf die Flohmarktverlegung zurückführen. Auf die Frage, wie sich an den jeweiligen Samstagen die Lärmimmissionen entwickelt haben, führte der Magistrat aus, dass hierzu keine Kenntnisse vorliegen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Verlegung des Flohmarktes offensichtlich zu keinen wesentlichen Veränderungen geführt hat und tendenzielle eher negative Effekte (Umsatzrückgänge bei Geschäften und gastronomischen Betrieben) bewirkt hat. Aus diesem Grund sollte die Verlegung des Flohmarktes rückgängig gemacht werden. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.07.2010, B 441 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 11.08.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2010BB 441Auswirkungen der FlohmarktverlegungMagistratsbericht
- 10. August 2010Sie sind hierNRNR 1947Flohmarkt zurück nach SachsenhausenSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 441 = Kenntnis, NR 1947 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen FAG (= Zurückweisung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)