Architekturwettbewerb .Stadthaus. Überbauung des Archäologischen Gartens
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Thema Kultur verfolgenBegründung
"Stadthaus" Überbauung des Archäologischen Gartens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten bitten den Magistrat den Ausschreibungskatalog für den weiteren Wettbewerb zur Findung eines Entwurfes für den Bau des Stadthauses präzise, detailliert und eng an den Anforderungen der Gegebenheiten zu formulieren. Nachdem nach der relativ freien Planungsmöglichkeit vier Architekturbüros einen Preis gewonnen haben und nun zur weiteren Planung aufgefordert sind, sollte durch die konkreten Vorgaben ein umsetzbarer, in seinen Finanzplanungen nachvollziehbarer und realistischer Entwurf stehen. Vorraussetzung dafür ist, dass der Ausgang der U-Bahn sowie der Tiefgarage fest steht. Die möglichst vollständige Zugänglich-Machung und Begehbarkeit des gesamten erhaltenen Areals für die Besucher, wobei alle drei wesentlichen Zeitschichten repräsentiert werden müssen: die römische Phase, die karolingisch-ottonische Pfalzanlage, nicht nur die rechteckige Halle sondern auch die im Norden und Süden angesetzten Annexe sollten erlebbar werden und die mittelalterlichen Bauten sollen wissenschaftlich fundiert, besucherfreundlich und didaktisch präsentiert werden können. Die Raumanforderung sollte 4000m2 Nutzfläche nicht wesentlich übersteigen. Das Gebäude soll barrierefrei errichtet werden. Dem Dom soll keine Konkurrenz durch Licht aus Dach und Fenstern entstehen. Die Fluchtlinie zum Haus am Dom sollte beibehalten werden. Gewünschte Materialien und Bearbeitungskriterien sowie Wünsche zur Dachgestaltung sollten mit aufgenommen werden. Konkrete Anforderungen zur Raumnutzung sollten vorgegeben werden. Ein Kostenrahmen sollte vorgegeben werden.
Inhalt
Antrag vom 15.03.2010, NR 1766
Betreff: Architekturwettbewerb "Stadthaus" Überbauung des Archäologischen Gartens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten bitten den Magistrat den Ausschreibungskatalog für den weiteren Wettbewerb zur Findung eines Entwurfes für den Bau des Stadthauses präzise, detailliert und eng an den Anforderungen der Gegebenheiten zu formulieren. Nachdem nach der relativ freien Planungsmöglichkeit vier Architekturbüros einen Preis gewonnen haben und nun zur weiteren Planung aufgefordert sind, sollte durch die konkreten Vorgaben ein umsetzbarer, in seinen Finanzplanungen nachvollziehbarer und realistischer Entwurf stehen. Vorraussetzung dafür ist, dass der Ausgang der U-Bahn sowie der Tiefgarage fest steht. Die möglichst vollständige Zugänglich-Machung und Begehbarkeit des gesamten erhaltenen Areals für die Besucher, wobei alle drei wesentlichen Zeitschichten repräsentiert werden müssen: die römische Phase, die karolingisch-ottonische Pfalzanlage, nicht nur die rechteckige Halle sondern auch die im Norden und Süden angesetzten Annexe sollten erlebbar werden und die mittelalterlichen Bauten sollen wissenschaftlich fundiert, besucherfreundlich und didaktisch präsentiert werden können. Die Raumanforderung sollte 4000m2 Nutzfläche nicht wesentlich übersteigen. Das Gebäude soll barrierefrei errichtet werden. Dem Dom soll keine Konkurrenz durch Licht aus Dach und Fenstern entstehen. Die Fluchtlinie zum Haus am Dom sollte beibehalten werden. Gewünschte Materialien und Bearbeitungskriterien sowie Wünsche zur Dachgestaltung sollten mit aufgenommen werden. Konkrete Anforderungen zur Raumnutzung sollten vorgegeben werden. Ein Kostenrahmen sollte vorgegeben werden.Nebenvorlage: Antrag vom 04.05.2010, NR 1848
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2010Sie sind hierNRNR 1766Architekturwettbewerb .Stadthaus. Überbauung des Archäologischen GartensSTVV-Antrag · FAG
- 2. August 2010Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 489Stadthaus/Überbauung Archäologischer GartenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (NR 1766 = Ablehnung, NR 1848 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1766 und NR 1848 = Ablehnung) Stv. Schenk (NR 1766 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung)