GIMA Frankfurt: Häuserverkauf nur sozialverträglich
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA Frankfurt) nur sozialverträgliche Hausverkäufe durchführt. Dies soll sicherstellen, dass Mieter*innen nicht verdrängt werden und die Bestandsmieten geschützt bleiben. Ziel ist es, eine sozial gerechte Stadtentwicklung zu fördern und den Bestand an bezahlbaren Wohnungen zu erhöhen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA Frankfurt) nur dann unter Beteiligung der Stadt Frankfurt aufgebaut und fortgeführt wird, wenn sichergestellt ist, dass: 1. die Hausverkäufe ausschließlich an gemeinnützig agierende Genossenschaften oder an die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Holding erfolgen. 2. die Gesellschaften, die über die GIMA Frankfurt eine Liegenschaft erwerben, sich verbindlich dazu verpflichten, die laufenden Mietvertragsverhältnisse zu den bestehenden Konditionen dauerhaft fortzuführen und Mieten maximal im Rahmen des geltenden Mietspiegelniveaus zu erhöhen. 3. der Stadtverordnetenversammlung ein jährlicher Tätigkeitsbericht vorgelegt wird.
Begründung
Hausverkäufe und der damit verbundene Eigentumswechsel gehen häufig mit Mieterhöhungen und der Verdrängung der Bewohner*innen einher. Damit Häuser nicht in den Besitz des Höchstbietenden übergehen und somit in eine Verwertungsspirale gelangen, müssen sozialverträgliche Hausverkäufe aktiv gefördert werden. Eine Beratungsstelle wie die GIMA Frankfurt kann hier eine wichtige Anlaufstelle für private Hauseigentümer*innen sein, die beim Hausverkauf soziale Interessen verfolgen. Für den sozialverträglichen Hausverkauf ist im Weiteren aber entscheidend, welche Interessen die erwerbenden Gesellschaften verfolgen. Hier ist im Rahmen der Tätigkeit der GIMA Frankfurt seitens der Stadt Frankfurt sicherzustellen, dass die Bestandsmieten nicht drastisch erhöht und Mieter*innen nicht verdrängt werden. Dazu soll festgelegt werden, dass Hausverkäufe nur an am Gemeinwohl orientierte Genossenschaften erfolgen dürfen, die in ihren Liegenschaften hohe ökologische aber zugleich warmmietenneutrale Standards und insgesamt eine sozial gerechte Stadtentwicklung verfolgen. Genossenschaften mit vorrangigen Renditeerwartungen sollen vom Erwerb einer Liegenschaft über die GIMA Frankfurt ausgeschlossen werden. Hausverkäufe sollten überdies auch an die stadteigene ABG Holding möglich sein. Ebenfalls zweckgebunden mit dem Ziel, Bestandsmieten dauerhaft zu schützen und den Bestand an bezahlbaren öffentlichen Wohnungen zu erhöhen. Dieser sinkt seit Jahren dramatisch und führt dazu, dass sich immer weniger Menschen in Frankfurt eine Wohnung leisten können. Ein jährlicher Tätigkeitsbericht schließlich dient der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Geschäftstätigkeit und lässt so Rückschlüsse über das Gelingen oder Nichtgelingen des Vorhabens zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2021MM 154Städtische Beteiligung und Förderung der Genossenschaftlichen Immobilienagentur Frankfurt am Main (GIMA Frankfurt)Magistratsvortrag
- 29. Oktober 2021Sie sind hierNRNR 143GIMA Frankfurt: Häuserverkauf nur sozialverträglichSTVV-Antrag · LINKE.
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 52GIMA Frankfurt: Häuserverkauf nur sozialverträglichMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 143 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 143 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 143) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 154 = Ablehnung, NR 143 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 143 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 143 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 143) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)