Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines…
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Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH
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Schielestraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.12.2025.
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Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 152, Beschlusspunkt 2 vom 25.09.2020 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, ein Konzept zu erarbeiten, das sowohl eine Expansion der Samson AG perspektivisch ermöglicht als auch den Verpflichtungen gegenüber der FES nach einer stadtnahen Ausweichfläche und den Erfordernissen der anderen vor Ort befindlichen Einrichtungen wie der integrativen Drogenhilfe e.V. Rechnung trägt. Das Konzept soll eine Garantie der Samson AG beinhalten, den Produktionsstandort in der Schielestraße mindestens im bisherigen Umfang bis 2050 zu betreiben. Sollten die Verhandlungen mit der Samson AG nicht bis Ende 2021 abgeschlossen sein, wird der Verlängerung des Erbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der Rhein Main Biokompost GmbH zugestimmt. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt befindet sich in Verhandlungen mit der SAMSON AG, die sich am jetzigen Standort weiterentwickeln möchten. Zur Diskussion steht dabei auch ein Flächentausch. Teil dieses Flächentauschs könnte das bisher von der Rhein-Main Biokompost GmbH genutzte Grundstück sein. Eine Verlängerung des Erbbaurechts bis zum Jahr 2040 könnte sich daher zum derzeitigen Zeitpunkt negativ auf die Verhandlungen mit der SAMSON AG auswirken.
Inhalt
Antrag vom 03.12.2020, NR 1343
Betreff: Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 152, Beschlusspunkt 2 vom 25.09.2020 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, ein Konzept zu erarbeiten, das sowohl eine Expansion der Samson AG perspektivisch ermöglicht als auch den Verpflichtungen gegenüber der FES nach einer stadtnahen Ausweichfläche und den Erfordernissen der anderen vor Ort befindlichen Einrichtungen wie der integrativen Drogenhilfe e.V. Rechnung trägt. Das Konzept soll eine Garantie der Samson AG beinhalten, den Produktionsstandort in der Schielestraße mindestens im bisherigen Umfang bis 2050 zu betreiben. Sollten die Verhandlungen mit der Samson AG nicht bis Ende 2021 abgeschlossen sein, wird der Verlängerung des Erbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der Rhein Main Biokompost GmbH zugestimmt.
Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt befindet sich in Verhandlungen mit der SAMSON AG, die sich am jetzigen Standort weiterentwickeln möchten. Zur Diskussion steht dabei auch ein Flächentausch. Teil dieses Flächentauschs könnte das bisher von der Rhein-Main Biokompost GmbH genutzte Grundstück sein. Eine Verlängerung des Erbbaurechts bis zum Jahr 2040 könnte sich daher zum derzeitigen Zeitpunkt negativ auf die Verhandlungen mit der SAMSON AG auswirken.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2020MM 152Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbHMagistratsvortrag
- 3. Dezember 2020Sie sind hierNRNR 1343Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbHSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 17. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 200Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 152 Ziffer 2. = Annahme im Rahmen OA 622, NR 1343 = Votum im Plenum, OA 622 = Annahme) FRANKFURTER (M 152 Ziffer 2. = Annahme ohne Zusatz, OA 622 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 Ziffer 2., NR 1343 und OA 622 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)