Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines…
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Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs Service GmbH (FES) vor, um die Nutzung der Liegenschaften bis zum Jahr 2040 zu sichern. Dies geschieht im Kontext der Verlagerung des Firmensitzes der Samson AG nach Offenbach, wodurch die Biogasanlage am Standort Peter-Behrens-Straße nicht verlagert werden muss.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Trotz aller Bemühungen des Magistrats und der weiteren beteiligten Unternehmen hat sich die Firma Samson dazu entschlossen, das Angebot der Stadt Offenbach am Main anzunehmen und den Firmensitz dorthin zu verlegen. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN NR 1343 zur Magistratsvorlage M 152 stellt die Zustimmung zum Beschlusspunkt 2 unter den Vorbehalt, dass die Verlängerung des bestehenden Erbbaurechts mit der FES zum Betrieb der Biogasanlage in der Peter-Behrens-Straße bis zum Jahr 2040 im Einklang mit einer von der Samson AG geplanten Expansion steht. Die hierzu vom Magistrat mit Samson geführten Gespräche sind zwischenzeitlich ergebnislos beendet worden. Die Samson AG wird den Firmensitz verlagern und die Expansion am Standort im Osthafen nicht weiterverfolgen. Der Magistrat geht aus diesem Grund davon aus, dass auch der Standort der Biogasanlage nicht verlagert werden muss und einer Verlängerung des Erbbaurechts im Rahmen des mit der FES geschlossenen Immobilien-Rahmenvertrages bis zum Jahr 2040 nichts mehr im Wege steht. Im Übrigen weist der Magistrat darauf hin, dass das Erbbaurecht mit der FES derzeit bis zum 15.06.2025 vereinbart ist und die FES ohnehin eine verbindliche Option zur Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre besitzt, solange die Biogasanlage an diesem Standort betrieben wird. Die Stadt Frankfurt am Main hätte damit auch ohne die in der M 152 dargestellte Verlängerung bis 2040 dauerhaft keinen Zugriff auf die Fläche und wäre nicht in der Lage gewesen, diese gegen den Willen der FES in die Expansionspläne der Samson AG einzubeziehen.
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2020MM 152Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbHMagistratsvortrag
- 3. Dezember 2020NRNR 1343Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbHSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 200Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)