Grundstück des ehemaligen Polizeigefängnisses (Klapperfeldstraße 5)
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, das Grundstück des ehemaligen Polizeigefängnisses an das Land Hessen zu veräußern oder in Erbpacht zu vergeben. Dies wird als notwendig erachtet, um die Justizbehörden in Frankfurt zu erweitern und die Nutzung des Grundstücks zu optimieren. Der Antrag wurde jedoch in mehreren Sitzungen abgelehnt.
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Klapperfeldstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.07.2026.
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Neues zu Klapperfeldstraße per E-MailAntrag
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Land Hessen in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, das Grundstück des ehemaligen Polizeigefängnisses (Klapperfeldstraße 5) an das Land zu veräußern oder ggf. in Erbpacht zu vergeben.
Begründung
Das Gebäude des ehemaligen Polizeigefängnisses in Frankfurt (Klapperfeldstraße 5) befindet sich direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude. Das Grundstück mit einer Größe von etwa 1.300 qm Areal befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und wird seit über 10 Jahren von der Initiative "Faites votre jeu!" mietfrei als "Kulturzentrum" genutzt. Das Grundstück bietet sich daher für eine Erweiterung der Justizbehörden an. Soweit die Flächen nicht zur Erweiterung der am Standort bestehenden Gerichte (Amts- und Landgericht Frankfurt, OLG Frankfurt und zugeordnete Staatsanwaltschaften) benötigt würde, könnte es für Gerichte genutzt werden, die derzeit an anderen Standorten in Frankfurt angesiedelt sind (z.B. Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht) oder als Reservefläche für zukünftige Erweiterungen dienen. Wie aus einer kleinen Anfrage an die Landesregierung (Drs. 20/3532) hervorgeht, hat sich das Land bereits seit Jahren darum bemüht, die Liegenschaft zu erwerben. Die Stadt Frankfurt hat sich jedoch nicht verkaufsbereit gezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Oktober 2020 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)