Lärmschutz an der Ostumgehung A.661 für Bornheim einschließlich New Atterberry
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Neues zu Seckbacher Landstraße per E-MailBegründung
für Bornheim einschließlich New Atterberry Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Bundes- und Landesregierung als Baulastträger dahingehend einzuwirken, dass in Zusammenhang mit dem Endausbau der Ostumgehung A661 die Autobahn zwischen der Enkheimer Straße und der Anschlußstelle Friedberger Landstraße eingehaust wird. Die finanzielle Beteiligung der Stadt Frankfurt könnte dabei in Höhe der unter 2. genannten Maßnahme zugesagt werden. 2. für den Fall des Scheiterns der unter 1. genannten Bemühungen zumindest an der westlichen Seite der Ostumgehung A661 zwischen der Enkheimer Straße und der Anschlußstelle Friedberger Landstraße eine 6 bis 10 Meter hohe Lärmschutzwand entsprechend des Gutachtens des Ingenieurbüros Krebs und Kiefer zu planen und zu bauen. Eine Kostenübernahme oder -beteiligung auch für diese Maßnahme durch das Land Hessen und den Bund ist weiterhin nachdrücklich anzustreben. Begründung: Die Koalition aus CDU und Grünen hat beschlossen, im Zusammenhang mit dem vom Land Hessen im Auftrag des Bundes durchgeführten Endausbau der A661, der keinen Lärmschutz auf heutigem Niveau beinhaltet, zusätzlichen Lärmschutz für die Bornheimer Seite herbeizuführen und sich dabei auch mit städtischen Mitteln zu engagieren, sofern nicht Bund und Land den Lärmschutz selbst verbessern. Mittlerweile hat im Auftrag des Magistrats ein Ingenieurbüro eine Variantenuntersuchung über eine Lärmschutzwand zwischen Enkheimer Straße und der Anschlußstelle Friedberger Landstraße und zusätzlich eine Machbarkeitsstudie über eine Einhausung in diesem Bereich vorgelegt. Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung ist, daß mit einer 6 Meter hohen Lärmschutzwand, die im nordöstlichen Böschungsbereich auf 10 Meter erhöht wird, der zugrunde gelegte Nacht-Grenzwert von 49 dB(A) auch für das Neubaugebiet New-Atterberry, ausgenommen einiger Häuser in der ersten zur Autobahn gelegenen Baureihe, erreicht wird. Die Kostenschätzung für diese Lärmschutzwand belaufen sich auf 5,5 Mio. €. Die Machbarkeitsstudie über eine Einhausung der A661 in dem angesprochen Abschnitt errechnet Kosten in Höhe von 186 - 191 Mio. € (Kompletteinhausung) oder 101 - 107 Mio. € (Teileinhausung). Demgegenüber wird die erwartete zusätzliche schallschützende Wirkung einer Einhausung gegenüber einer Lärmschutzwand bei weitem nicht erfüllt. Im Bereich von New Atterberry bleiben weiterhin Häuser in der ersten Baureihe außerhalb der 49 dB(A)-Isophone. An der Seckbacher Landstraße ist die zusätzliche Schutzwirkung deutlicher, für mehrere Gebäude kann jetzt der Grenzwert eingehalten werden, der tatsächliche Effekt liegt jedoch oft in der Nähe der Wahrnehmungsschwelle von 3 dB(A), die das menschliche Gehör für Lautstärkeunterschiede besitzt. Angesichts der hohen Kosten kann daher eine Einhausung nur bei weitestgehender Finanzierung durch die Bauherren der den Lärm verursachenden Ostumgehung - die Bundesregierung und das Land Hessen - realisiert werden. Eine ausschließlich oder weitestgehgend kommunale Finanzierung dieser Einhausung erscheint demgegenüber als vollkommen unverhältnismäßig und würde die Verantwortlichkeiten bei diesem Verkehrsprojekt auf den Kopf stellen - der Lärmverursacher hat auch den Lärmschutz zu bezahlen. Sofern der Magistrat mit seiner Bemühungen gegenüber Bund und Land scheitern sollte, kann mit einer Lärmschutzwand von 6 bis 10 Metern Höhe dennoch ein deutlicher und wirksamer Lärmschutz für die Bewohner Bornheims einschließlich des Neubaugebiets New Atterberry erreicht werden, vor allem in Relation zu den Planungen des Baulastträgers. Diese Wand sollte daher gebaut werden, wobei im Haushaltsentwurf für das Jahr 2009 dafür schon ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und damit die Finanzierung gesichert ist. Ungeachtet der damit gewährleisteten Bereitschaft der Stadt Frankfurt zur Finanzierung der Lärmschutzwand sollte weiterhin gegenüber dem Land Hessen und dem Bund als Baulastträger der Autobahn auf eine Kostenübernahme oder wenigstens eine Beteiligung bestanden werden. Der Hessische Verkehrsminister Dr. Alois Riehl hatte vor einigen Monaten bereits eine Beteiligung von 3 Mio. € in Aussicht gestellt.
Inhalt
Antrag vom 04.02.2009, NR 1264
Betreff: Lärmschutz an der Ostumgehung A 661 für Bornheim einschließlich New Atterberry Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Bundes- und Landesregierung als Baulastträger dahingehend einzuwirken, dass in Zusammenhang mit dem Endausbau der Ostumgehung A661 die Autobahn zwischen der Enkheimer Straße und der Anschlußstelle Friedberger Landstraße eingehaust wird. Die finanzielle Beteiligung der Stadt Frankfurt könnte dabei in Höhe der unter 2. genannten Maßnahme zugesagt werden. 2. für den Fall des Scheiterns der unter 1. genannten Bemühungen zumindest an der westlichen Seite der Ostumgehung A661 zwischen der Enkheimer Straße und der Anschlußstelle Friedberger Landstraße eine 6 bis 10 Meter hohe Lärmschutzwand entsprechend des Gutachtens des Ingenieurbüros Krebs und Kiefer zu planen und zu bauen. Eine Kostenübernahme oder -beteiligung auch für diese Maßnahme durch das Land Hessen und den Bund ist weiterhin nachdrücklich anzustreben.
Begründung: Die Koalition aus CDU und Grünen hat beschlossen, im Zusammenhang mit dem vom Land Hessen im Auftrag des Bundes durchgeführten Endausbau der A661, der keinen Lärmschutz auf heutigem Niveau beinhaltet, zusätzlichen Lärmschutz für die Bornheimer Seite herbeizuführen und sich dabei auch mit städtischen Mitteln zu engagieren, sofern nicht Bund und Land den Lärmschutz selbst verbessern. Mittlerweile hat im Auftrag des Magistrats ein Ingenieurbüro eine Variantenuntersuchung über eine Lärmschutzwand zwischen Enkheimer Straße und der Anschlußstelle Friedberger Landstraße und zusätzlich eine Machbarkeitsstudie über eine Einhausung in diesem Bereich vorgelegt. Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung ist, daß mit einer 6 Meter hohen Lärmschutzwand, die im nordöstlichen Böschungsbereich auf 10 Meter erhöht wird, der zugrunde gelegte Nacht-Grenzwert von 49 dB(A) auch für das Neubaugebiet New-Atterberry, ausgenommen einiger Häuser in der ersten zur Autobahn gelegenen Baureihe, erreicht wird. Die Kostenschätzung für diese Lärmschutzwand belaufen sich auf 5,5 Mio. €. Die Machbarkeitsstudie über eine Einhausung der A661 in dem angesprochen Abschnitt errechnet Kosten in Höhe von 186 - 191 Mio. € (Kompletteinhausung) oder 101 - 107 Mio. € (Teileinhausung). Demgegenüber wird die erwartete zusätzliche schallschützende Wirkung einer Einhausung gegenüber einer Lärmschutzwand bei weitem nicht erfüllt. Im Bereich von New Atterberry bleiben weiterhin Häuser in der ersten Baureihe außerhalb der 49 dB(A)-Isophone. An der Seckbacher Landstraße ist die zusätzliche Schutzwirkung deutlicher, für mehrere Gebäude kann jetzt der Grenzwert eingehalten werden, der tatsächliche Effekt liegt jedoch oft in der Nähe der Wahrnehmungsschwelle von 3 dB(A), die das menschliche Gehör für Lautstärkeunterschiede besitzt. Angesichts der hohen Kosten kann daher eine Einhausung nur bei weitestgehender Finanzierung durch die Bauherren der den Lärm verursachenden Ostumgehung - die Bundesregierung und das Land Hessen - realisiert werden. Eine ausschließlich oder weitestgehgend kommunale Finanzierung dieser Einhausung erscheint demgegenüber als vollkommen unverhältnismäßig und würde die Verantwortlichkeiten bei diesem Verkehrsprojekt auf den Kopf stellen - der Lärmverursacher hat auch den Lärmschutz zu bezahlen. Sofern der Magistrat mit seiner Bemühungen gegenüber Bund und Land scheitern sollte, kann mit einer Lärmschutzwand von 6 bis 10 Metern Höhe dennoch ein deutlicher und wirksamer Lärmschutz für die Bewohner Bornheims einschließlich des Neubaugebiets New Atterberry erreicht werden, vor allem in Relation zu den Planungen des Baulastträgers. Diese Wand sollte daher gebaut werden, wobei im Haushaltsentwurf für das Jahr 2009 dafür schon ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und damit die Finanzierung gesichert ist. Ungeachtet der damit gewährleisteten Bereitschaft der Stadt Frankfurt zur Finanzierung der Lärmschutzwand sollte weiterhin gegenüber dem Land Hessen und dem Bund als Baulastträger der Autobahn auf eine Kostenübernahme oder wenigstens eine Beteiligung bestanden werden. Der Hessische Verkehrsminister Dr. Alois Riehl hatte vor einigen Monaten bereits eine Beteiligung von 3 Mio. € in Aussicht gestellt.Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2009, NR 1290 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.02.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Februar 2009 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.02.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 792); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 792) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1290) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 792), LINKE. (= Ablehnung) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1290) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1264 = Annahme, NR 1290 = Ablehnung) NPD (NR 1264 = Annahme, NR 1290 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (NR 1264 und NR 1290 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 841 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1290 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 792) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1290) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 792), LINKE. (= Ablehnung) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1290) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen SPD, FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung)