Frankfurter Mietwohnungsbauprogramm für Familien und Senioren: Gerechter, flexibler, attraktiver - kurz: besser
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Familien und Senioren: Gerechter, flexibler, attraktiver - kurz: besser Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 171 wird mit den geänderten Richtlinien für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau entsprechend der Anlage (Synopse mit alten und neuen Richtlinien) zugestimmt.
- Nach einem Jahr erstattet der Magistrat einen Bericht, ob die beschlossenen Eckwerte der Richtlinien sich bewährt haben oder modifiziert werden sollten. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegten Richtlinien zum Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Wohnungsbau sind angesichts des bestehenden Bedarfs in Frankfurt sehr zu begrüßen. Sie sind in weiten Teilen zielgerecht, schlüssig und sinnvoll sowie von dem erkennbaren Willen getragen, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Gleichwohl ist in einigen Details noch eine Optimierung der verfassten Regelungen wünschenswert. zu Pkt. 5.4.1 der Richtlinie: Die in der 88d-Förderung festgesetzten Beträge benachteiligen Familien mit Kindern, da das zulässige umgelegte Pro-Kopf-Einkommen mit steigender Anzahl der Haushaltsmitglieder deutlich sinkt. Die im Wohnraumförderungsgesetz festgesetzte Progression des Haushaltseinkommens weist eine solche Verwerfung nicht auf, so dass eine Orientierung daran den Kreis der Zuwendungsberechtigten unter den 3- und Mehr-Personen-Haushalten erhöht und zu mehr Familienfreundlichkeit des Programms beiträgt. zu Pkt. 5.4.3 der Richtlinie: Es ist zwar vernünftig, Seniorenwohngemeinschaften mit gemischten Einkommensverhältnissen in dem Programm zu berücksichtigen, dies muss sich aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit aber auch in der Mietpreisgestaltung niederschlagen. Der dadurch entstehende bürokratische Mehraufwand hält sich in Grenzen, da er immer nur bei der Mietfestsetzung im Zuge einer Neuvermietung oder der turnusmäßigen Einkommensüberprüfung auftritt. zu Pkt. 5.5 der Richtlinie: Eine gegenüber der Magistratsvorlage stärkere Absenkung der Miethöhe für die Berechtigten der Einkommensstufen 1 und 2 ist angesichts der Einkommensverhältnisse in diesen Zielgruppen dringend geboten. zu Pkt. 6.2 der Richtlinie: Die zwangsweise Vorabfestlegung, ob Wohnungen für Haushalte der Einkommensstufe 1 oder 2 entstehen sollen, lässt zuwenig Raum für Flexibilität. Grundsätzlich sollen alle nach diesem Programm entstehenden Wohnungen von Haushalten sowohl der Einkommensstufe 1 als auch der Einkommensstufe 2 belegt werden können. Der erforderliche finanzielle Ausgleich für die Belegung von Wohnungen mit Haushalten der höheren Einkommensstufe soll stattdessen - ähnlich wie bei der Fehlbelegungsabgabe - über eine Abführung der Mietmehreinnahmen an die Stadt Frankfurt erfolgen. Dies hat zudem den Vorteil, dass für einen Investor keinerlei finanzielle Anreize für eine Konzentration auf Haushalte der Einkommensstufe 2 gegeben sind. Bei der bisher unter 6.2.1. und 6.2.2. vorgesehenen Grundförderung wäre dies zumindest fraglich. Die Erhöhung der Grundförderung von pauschal € 950,- je m2 förderfähiger Wohnfläche auf pauschal € 1050,- ist den stark gestiegenen Baukosten geschuldet und der Sorge, dass ansonsten das Programm für potentielle Investoren nicht attraktiv genug ist, um tatsächlich in Anspruch genommen zu werden. Anlage 1 (ca. 34 KB) #
Inhalt
Antrag vom 14.11.2008, NR 1177
Betreff: Frankfurter Mietwohnungsbauprogramm für Familien und Senioren: Gerechter, flexibler, attraktiver - kurz: besser Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 171 wird mit den geänderten Richtlinien für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau entsprechend der Anlage (Synopse mit alten und neuen Richtlinien) zugestimmt.
- Nach einem Jahr erstattet der Magistrat einen Bericht, ob die beschlossenen Eckwerte der Richtlinien sich bewährt haben oder modifiziert werden sollten. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegten Richtlinien zum Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Wohnungsbau sind angesichts des bestehenden Bedarfs in Frankfurt sehr zu begrüßen. Sie sind in weiten Teilen zielgerecht, schlüssig und sinnvoll sowie von dem erkennbaren Willen getragen, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Gleichwohl ist in einigen Details noch eine Optimierung der verfassten Regelungen wünschenswert. zu Pkt. 5.4.1 der Richtlinie: Die in der 88d-Förderung festgesetzten Beträge benachteiligen Familien mit Kindern, da das zulässige umgelegte Pro-Kopf-Einkommen mit steigender Anzahl der Haushaltsmitglieder deutlich sinkt. Die im Wohnraumförderungsgesetz festgesetzte Progression des Haushaltseinkommens weist eine solche Verwerfung nicht auf, so dass eine Orientierung daran den Kreis der Zuwendungsberechtigten unter den 3- und Mehr-Personen-Haushalten erhöht und zu mehr Familienfreundlichkeit des Programms beiträgt. zu Pkt. 5.4.3 der Richtlinie: Es ist zwar vernünftig, Seniorenwohngemeinschaften mit gemischten Einkommensverhältnissen in dem Programm zu berücksichtigen, dies muss sich aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit aber auch in der Mietpreisgestaltung niederschlagen. Der dadurch entstehende bürokratische Mehraufwand hält sich in Grenzen, da er immer nur bei der Mietfestsetzung im Zuge einer Neuvermietung oder der turnusmäßigen Einkommensüberprüfung auftritt. zu Pkt. 5.5 der Richtlinie: Eine gegenüber der Magistratsvorlage stärkere Absenkung der Miethöhe für die Berechtigten der Einkommensstufen 1 und 2 ist angesichts der Einkommensverhältnisse in diesen Zielgruppen dringend geboten. zu Pkt. 6.2 der Richtlinie: Die zwangsweise Vorabfestlegung, ob Wohnungen für Haushalte der Einkommensstufe 1 oder 2 entstehen sollen, lässt zuwenig Raum für Flexibilität. Grundsätzlich sollen alle nach diesem Programm entstehenden Wohnungen von Haushalten sowohl der Einkommensstufe 1 als auch der Einkommensstufe 2 belegt werden können. Der erforderliche finanzielle Ausgleich für die Belegung von Wohnungen mit Haushalten der höheren Einkommensstufe soll stattdessen - ähnlich wie bei der Fehlbelegungsabgabe - über eine Abführung der Mietmehreinnahmen an die Stadt Frankfurt erfolgen. Dies hat zudem den Vorteil, dass für einen Investor keinerlei finanzielle Anreize für eine Konzentration auf Haushalte der Einkommensstufe 2 gegeben sind. Bei der bisher unter 6.2.1. und 6.2.2. vorgesehenen Grundförderung wäre dies zumindest fraglich. Die Erhöhung der Grundförderung von pauschal € 950,- je m2 förderfähiger Wohnfläche auf pauschal € 1050,- ist den stark gestiegenen Baukosten geschuldet und der Sorge, dass ansonsten das Programm für potentielle Investoren nicht attraktiv genug ist, um tatsächlich in Anspruch genommen zu werden. Anlage 1 (ca. 34 KB) #Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2008, M 171
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2008MM 171Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau Richtlinien zur Vergabe von WohnungsbaudarlehenMagistratsvortrag
- 14. November 2008Sie sind hierNRNR 1177Frankfurter Mietwohnungsbauprogramm für Familien und Senioren: Gerechter, flexibler, attraktiver - kurz: besserSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 1. März 2010Antwort des Magistrats · nach 77 WochenBB 135Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau Richtlinien zur Vergabe von WohnungsbaudarlehenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 171 wird im Rahmen der Vorlage NR 1177 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1148 und NR 1177 ohne Ziffer 6.1.1) sowie FAG und BFF (= Annahme), SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen FDP, FAG und BFF (= Annahme); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Annahme bei Ablehnung der in der Anlage enthaltenen Ziffer 6.1.1) und BFF (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 171 und NR 1148 = Annahme, NR 1177 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 171 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1177 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 171 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1148 und NR 1177 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1206 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1207 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1206), LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 1148 und NR 1177 ohne Ziffer 6.1.1) zu 2. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1206) sowie FDP (= Annahme bei Ablehnung der in der Anlage enthaltenen Ziffer 6.1.1) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 171, NR 1148, NR 1177 und NR 1207 = Annahme, NR 1206 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 171, NR 1148, NR 1206 und NR 1207 = Annahme, NR 1177 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 171 und NR 1177 = Ablehnung, NR 1148 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 171 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1148 und NR 1177 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1206 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1207 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1206), LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 1148 und NR 1177 ohne Ziffer 6.1.1) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FAG und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1206), FDP (= Annahme bei Ablehnung der in der Anlage enthaltenen Ziffer 6.1.1) sowie BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG