Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 01.03.2010, B 135
Betreff: Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2010, § 7656 - NR 1177 CDU und GRÜNE - Von den im Magistratsbericht B 744 v. 04.09.2009 aufgeführten Projektanfragen zum "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau" sind mit Jahresabschluss 2009 insgesamt 6 Förderanträge zu Bauvorhaben mit insgesamt 210 Wohnungen bewilligt worden. Für 2010 rechnet der Magistrat mit einem ähnlich hohen Programmvolumen. In der aktuellen Programmplanung sind mit Stand Februar bisher 5 Projektanfragen und -anträge mit ca. 193 Wohnungen enthalten. Damit sind die Zielzahlen aus dem 5-Jahres-Programm des Magistrates "Wohnen in Frankfurt 2009-2013" für die Jahre 2009 und 2010 erreicht. Dies zeigt, dass sich die mit Vortrag des Magistrats M 171vom 05.09.2008 beschlossenen Eckwerte der Richtlinien bewährt haben und zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht modifiziert werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2008MM 171Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau Richtlinien zur Vergabe von WohnungsbaudarlehenMagistratsvortrag
- 14. November 2008NRNR 1177Frankfurter Mietwohnungsbauprogramm für Familien und Senioren: Gerechter, flexibler, attraktiver - kurz: besserSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 1. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 77 WochenBB 135Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau Richtlinien zur Vergabe von WohnungsbaudarlehenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (= Kenntnis)