Aktionsplan Psychiatrie - UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und Berichterstattung über die notwendigen Ressourcen zur Erstellung eines "Aktionsplans Psychiatrie" gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel ist es, die Rechte von psychisch erkrankten Menschen zu stärken und ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern.
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Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen benötigt werden, um grundlegend einen "Aktionsplan Psychiatrie" im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erarbeiten. Folgende Grundlagen sollen bedacht werden: - Entwicklung eines "Aktionsplan Psychiatrie", der die 50 Menschenrechtsartikel der UN-Behindertenrechtskonvention ausschließlich auf den Bereich der Psychiatrie herunterbricht. - Die daraus erkennbaren Umsetzungsziele und Handlungsempfehlungen sollen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden: schnell und einfach durchzuführende Ziele und solche, die langfristig gesehen mehr Zeit zur Umsetzung benötigen. - Der Erarbeitungsprozess soll, wie in der UN-BRK angegeben, von Fachleuten zusammen mit den Betroffenen, deren Angehörigen und ihrer Verbände erfolgen: "Nichts über uns, ohne uns", im Sinne der UN-BRK.
Begründung
Am 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Kraft getreten und völkerrechtlich wirksam geworden. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte, für die Lebenssituation von Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung dieser Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Im Bereich psychisch erkrankter Menschen bedarf es einer gesonderten Sichtweise, da eine Veränderung der gesundheitlichen Situation betroffener Menschen, erfahrungsgemäß sehr plötzlich auftreten kann. Die damit verbundenen vielfältigen Herausforderungen, notwendige Veränderungen rasch umzusetzen, zum Schutz der Betroffenen selbst, wie auch für deren Angehörige z.B. Kinder, ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten und erfordert eine tägliche Beweglichkeit, um den akuten Situationen gerecht zu werden. Doch auch der Lebensalltag erfordert besondere Aufmerksamkeit und vor allem individuelle Lösungen. Durch einen "Aktionsplan Psychiatrie" der UN-BRK lassen sich Inhalte und Strategien erarbeiten, die eine solche Umsetzung der UN-BRK für psychisch erkranke Menschen greifbarer werden lassen. Um diesen Prozess im Sinne der UN-BRK zu gestalten, sollen außer Fachleuten auch Betroffene, Angehörige und deren Verbände in die Erarbeitung einbezogen werden. In den letzten Jahren gab es einige Vorfälle, die die Öffentlichkeit aufrüttelten. Auch verschiedene Gesetzesänderungen machen eine Neueinschätzung des Bereiches Psychiatrie nötig. Die UN-BRK lässt einen großen Freiraum zur Entwicklung neuer Strukturen zu. Das Ziel, mit den betroffenen Menschen selbst als Mitgestaltende eine neue Form des sozialpsychiatrischen und medizinischen wie auch gesellschaftlichen Umganges zu entwickeln, ist eine Herausforderung, der wir uns als Stadt Frankfurt gerne stellen wollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020Sie sind hierNRNR 1128„Aktionsplan Psychiatrie“ - UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen!STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 22. März 2021BB 120„Aktionsplan Psychiatrie“ - UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen!Magistratsbericht
- 1. Oktober 2021BB 344"Aktionsplan Psychiatrie" - UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen!Magistratsbericht
- 31. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 101 WochenBB 22„Aktionsplan Psychiatrie“ - UN-Behindertenkonvention umsetzen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)