Härtefallregelung zur Grundsteuer
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, ein Konzept zur Härtefallregelung bei der Grundsteuer bis zum 31. März 2025 zu erarbeiten. Dies ist notwendig, um sozialen Härten entgegenzuwirken, die durch die Neuberechnung der Grundsteuer entstehen können. Das erwartete Ergebnis ist eine Entlastung für betroffene Mieter und Eigentümer.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, das mit Beschluss § 5513 der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 der Magistratsvorlage M 158 "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)" in Aussicht gestellte Konzept zum Umgang mit Härtefällen bei der Umsetzung des neuen Gewerbesteuergesetzes des Landes Hessen bis spätestens 31. März 2025 zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Nachdem zwischenzeitlich die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 durch die Stadt Frankfurt verschickt wurden, hat sich die Befürchtung, dass die erforderlich gewordene Neuberechnung dieser Steuer in zahlreichen Fällen zu erheblichen Mehrbelastungen für Mieter bzw. im Eigentum wohnende Personen führen wird, leider bewahrheitet. So sind Fälle bekanntgeworden, in denen die Grundsteuer um mehr als das Fünffache der bisherigen Höhe ansteigt. Damit erhöhen sich die Nebenkosten für betroffene Mieter und im Eigentum wohnende Personen in erheblichem Umfang, zusätzlich zu den ohnehin bereits exorbitant hohen Kaltmieten in Frankfurt sowie den allgemein stark gestiegenen Preisen für Strom und Wärme. Um sozialen Härten bei in Eigentum wohnenden Personen und insbesondere einer bei vielen Mietern bestehenden Unsicherheit - die Umlage der für das Jahr 2025 anfallenden Grundsteuer auf diese wird erst im Jahr 2026 erfolgen - entgegenzuwirken, ist der Magistrat dazu aufgefordert, bis spätestens 31. März 2025 ein schlüssiges Konzept zum Umgang mit Härtefällen bei der Grundsteuer zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2024MM 158Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)Magistratsvortrag
- 28. Januar 2025Sie sind hierNRNR 1113Härtefallregelung zur Grundsteuer unverzüglich vorlegen!STVV-Antrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung)