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Planung der Außenanlagen im Dom-Römer-Areal: Bordsteine ohne Höhendifferenz

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Begründung

Dom-Römer-Areal: Bordsteine ohne Höhendifferenz Mit dem Wiederaufbau des historischen Altstadt-Areals zwischen Dom und Römer soll die Geschichte des Ortes erlebbar gemacht werden. Dazu gehört neben den 35 Gebäuden, welche weitgehend auf den belegbaren Parzellen z. T. als Neubauten und z. T. als Rekonstruktionen errichtet werden auch eine Gestaltung der Freiflächen, welche den stadträumlichen Charakter der Plätze und Gassen wieder lebendig macht. Im Rahmen des Bauantrages hatte die DomRömer GmbH dazu eine Freianlagenplanung für das DomRömer-Areal vorgelegt. Diese orientierte sich mit der gestalterischen Grundidee an dem historischen Charakter der Altstadt mit einem Ensemble von Gassen und Plätzen, welche eng von den Gebäuden begrenzt werden. Für die Oberflächen war und ist ein dunkler Basaltstein in verschiedenen Formaten wie in der Vergangenheit vorgesehen. Die öffentlichen Flächen sollen wie ursprünglich in der Altstadt vorhanden mit hellgrauen Granitbordsteinen in "Gehwegbereiche" und "Fahrgassen" gegliedert werden, deren Verlauf sich ebenfalls an den historischen Vorgaben orientiert. Dieser Vorschlag folgt Gesichtspunkten einer besseren Gestaltqualität, denn aus der Nutzung ergibt sich funktional keine Anforderung an eine solche Gliederung, da es in den öffentlichen Flächen keine Trennung zwischen Gehweg und Straßenraum braucht. Mit Rücksicht auf die Barrierefreiheit, soll entgegen den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats auf einen Höhenversatz zwischen Bordstein und "Straßenraum" verzichtet werden, auch auf den Vorschlag, abgerundete Bordsteinkanten auf 3 cm zu begrenzen. Der Gestaltungsbeirat wollte an die Plastizität des alten Gassenraums erinnern, weil auch durch die geringe Kante ein Schattenspiel entstehen würde. Diese Planungsänderung trägt den Bedenken der Arbeitsgemeinschaft der Behinderten wie des Seniorenbeirats (1.11.2014) Rechnung, dass sich die Aufmerksamkeit von Besucherinnen und Besuchern der Altstadt eher nach oben als auf die Bordsteinkanten unten richten wird und dass auch Bordsteinkanten von geringer Höhe zu Stolperfallen werden können, insbesondere bei Dunkelheit oder im Gedränge. Das aktuelle Konzept zu taktilen Leitsystemen für Sehbehinderte/Blinde sieht die Fassaden als Leitlinie vor. Dies sind Bereiche, die sich vor Ort klar ablesen lassen. Mit einer Bestuhlung oder sonstigen Einbauten und Aufstellern im Bereich der Bordsteine wäre entsprechend darauf Rücksicht zu nehmen. Bei markanten Punkten wie VGF-Zugängen, Richtungswechseln etc. sowie vor Treppenläufen sollen Aufmerksamkeitsfelder angeordnet werden. Leitlinien sowie Aufmerksamkeitsfelder sollen eine Kontrastfarbe zum restlichen Belag, ergänzend oder zumindest alternativ eine abweichende Oberfläche aufweisen. Alternativ wäre auch der Bordstein als Orientierung möglich, unabhängig davon ob mit oder ohne Höhenunterschied. Die Anforderungen hinsichtlich Breite, Farbe und Oberfläche der Bordsteine würden dann aber dem historischen Bild entgegen wirken. Bei einer Ausführung mit Höhenunterschied gäbe es zudem Nachteile bei Regenereignissen, da die Personen, die darauf angewiesen sind, dann durch die wasserführende Pflasterrinne laufen müssten. Ein Behindertenleitsystem über Randsteinführung ist - schon alleine aufgrund der Verläufe dieser Randsteine - nicht ausreichend. Sinnvoller erscheint ein älterer Vorschlag: z.B. von grauer Farbe z.B. in der Straßenmitte, und ebenfalls unabhängig von der sonstigen Außengestaltung. Grundsätzlich ist also die Planung des taktilen Leitsystems - in allen drei Varianten - unabhängig von der Entscheidung zur Ausführung der Außenanlagen. Es soll - nach dem grundlegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung- ergänzend entwickelt werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, in der Planung der Außenanlagen auf einen Höhenversatz der Bordsteine zu verzichten und durch die vorgesehenen anderen Maßnahmen - unterschiedliche Pflasterung und Farbgebung sowie das leicht gekrümmte Straßenprofil - die historischen Straßenzüge erlebbar zu machen.

Inhalt

Antrag vom 26.11.2014, NR 1068

Betreff: Planung der Außenanlagen im Dom-Römer-Areal: Bordsteine ohne Höhendifferenz Mit dem Wiederaufbau des historischen Altstadt-Areals zwischen Dom und Römer soll die Geschichte des Ortes erlebbar gemacht werden. Dazu gehört neben den 35 Gebäuden, welche weitgehend auf den belegbaren Parzellen z. T. als Neubauten und z. T. als Rekonstruktionen errichtet werden auch eine Gestaltung der Freiflächen, welche den stadträumlichen Charakter der Plätze und Gassen wieder lebendig macht. Im Rahmen des Bauantrages hatte die DomRömer GmbH dazu eine Freianlagenplanung für das DomRömer-Areal vorgelegt. Diese orientierte sich mit der gestalterischen Grundidee an dem historischen Charakter der Altstadt mit einem Ensemble von Gassen und Plätzen, welche eng von den Gebäuden begrenzt werden. Für die Oberflächen war und ist ein dunkler Basaltstein in verschiedenen Formaten wie in der Vergangenheit vorgesehen. Die öffentlichen Flächen sollen wie ursprünglich in der Altstadt vorhanden mit hellgrauen Granitbordsteinen in "Gehwegbereiche" und "Fahrgassen" gegliedert werden, deren Verlauf sich ebenfalls an den historischen Vorgaben orientiert. Dieser Vorschlag folgt Gesichtspunkten einer besseren Gestaltqualität, denn aus der Nutzung ergibt sich funktional keine Anforderung an eine solche Gliederung, da es in den öffentlichen Flächen keine Trennung zwischen Gehweg und Straßenraum braucht. Mit Rücksicht auf die Barrierefreiheit, soll entgegen den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats auf einen Höhenversatz zwischen Bordstein und "Straßenraum" verzichtet werden, auch auf den Vorschlag, abgerundete Bordsteinkanten auf 3 cm zu begrenzen. Der Gestaltungsbeirat wollte an die Plastizität des alten Gassenraums erinnern, weil auch durch die geringe Kante ein Schattenspiel entstehen würde. Diese Planungsänderung trägt den Bedenken der Arbeitsgemeinschaft der Behinderten wie des Seniorenbeirats (1.11.2014) Rechnung, dass sich die Aufmerksamkeit von Besucherinnen und Besuchern der Altstadt eher nach oben als auf die Bordsteinkanten unten richten wird und dass auch Bordsteinkanten von geringer Höhe zu Stolperfallen werden können, insbesondere bei Dunkelheit oder im Gedränge. Das aktuelle Konzept zu taktilen Leitsystemen für Sehbehinderte/Blinde sieht die Fassaden als Leitlinie vor. Dies sind Bereiche, die sich vor Ort klar ablesen lassen. Mit einer Bestuhlung oder sonstigen Einbauten und Aufstellern im Bereich der Bordsteine wäre entsprechend darauf Rücksicht zu nehmen. Bei markanten Punkten wie VGF-Zugängen, Richtungswechseln etc. sowie vor Treppenläufen sollen Aufmerksamkeitsfelder angeordnet werden. Leitlinien sowie Aufmerksamkeitsfelder sollen eine Kontrastfarbe zum restlichen Belag, ergänzend oder zumindest alternativ eine abweichende Oberfläche aufweisen. Alternativ wäre auch der Bordstein als Orientierung möglich, unabhängig davon ob mit oder ohne Höhenunterschied. Die Anforderungen hinsichtlich Breite, Farbe und Oberfläche der Bordsteine würden dann aber dem historischen Bild entgegen wirken. Bei einer Ausführung mit Höhenunterschied gäbe es zudem Nachteile bei Regenereignissen, da die Personen, die darauf angewiesen sind, dann durch die wasserführende Pflasterrinne laufen müssten. Ein Behindertenleitsystem über Randsteinführung ist - schon alleine aufgrund der Verläufe dieser Randsteine - nicht ausreichend. Sinnvoller erscheint ein älterer Vorschlag: z.B. von grauer Farbe z.B. in der Straßenmitte, und ebenfalls unabhängig von der sonstigen Außengestaltung. Grundsätzlich ist also die Planung des taktilen Leitsystems - in allen drei Varianten - unabhängig von der Entscheidung zur Ausführung der Außenanlagen. Es soll - nach dem grundlegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung- ergänzend entwickelt werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, in der Planung der Außenanlagen auf einen Höhenversatz der Bordsteine zu verzichten und durch die vorgesehenen anderen Maßnahmen - unterschiedliche Pflasterung und Farbgebung sowie das leicht gekrümmte Straßenprofil - die historischen Straßenzüge erlebbar zu machen.Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2014, NR 1056 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 03.12.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. November 2014 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.12.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 37 · 02.12.2014
TO I, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1056 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1068 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
5 GrüneSPDFreie WählerFDP
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
1 GrüneLinke
zu 2)
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 23 · 15.12.2014
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1056 wird im Rahmen der Vorlage NR 1068 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1068 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDP
Sonstige:
Linke (NR 1056 = Annahme ohne Zusatz, NR 1068 = Annahme im Rahmen NR 1056)Freie Wähler (NR 1056 und NR 1068 = Ablehnung)Römer (NR 1056 = Annahme ohne Zusatz, NR 1068 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (NR 1056 = Annahme ohne Zusatz, NR 1068 = Annahme)REP (NR 1056 = Annahme ohne Zusatz, NR 1068 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1056) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (NR 1056 = Annahme ohne Zusatz, NR 1068 = Annahme im Rahmen NR 1056) FREIE WÄHLER (NR 1056 und NR 1068 = Ablehnung) RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (NR 1056 = Annahme ohne Zusatz, NR 1068 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 18.12.2014
TO II, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1056 wird im Rahmen der Vorlage NR 1068 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1068 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPRömerÖkoLinX-ARLREPFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPRömerÖkoLinX-ARLREP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1056) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

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