Anträge für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
"Soziale Stadt" Der Bund stellt ab 2015 zusätzliche Mittel für das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" zur Verfügung. Derzeit befinden sich in Frankfurt mehrere Programmgebiete mit einer ähnlichen Zielsetzung. Zwei davon sind in der Nachsorgephase und werden zeitnah abgeschlossen. Dies ermöglicht es der Stadt ab 2015 neue Gebiete für eine Aufnahme in solche Förderprogramme vorzuschlagen und durch Integrationsprojekte und Quartiersmanagement das Lebensumfeld in ausgewählten Stadtteilen mit weiteren Hilfen zu verbessern. Im Hinblick darauf erarbeitet der Magistrat in Kooperation der Dezernate II Planen und Bauen und VIII Soziales, Senioren, Jugend und Recht entsprechend den Förderrichtlinien des Bundes Kriterien, um im Frankfurter Stadtgebiet Stadtteile und Stadtquartiere mit aktuell besonderem Förderbedarf festzustellen. Hierbei wird auch überprüft, ob Stadtgebiete/Stadtteile, die bisher keinerlei Unterstützung erhielten, aufgenommen werden können. Der Antrag (mit einem integrierten Handlungskonzept für den Vorschlagsraum) muss dem Land Hessen vorgelegt werden, das die Freigabe der Bundesmittel und die ergänzenden Landesmittel für das Städtebauförderungsprogramm genehmigen muss. Die Stadtverordnetenversammlung wolle daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung den Stand der Vorbereitungen zur Weiterführung des Bund- Länderprogramms "Soziale Stadt" mitzuteilen und für die Aufnahme in das Förderprogramm geeignete Stadtteile beziehungsweise Stadtquartiere vorzuschlagen.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2014, NR 1049
Betreff: Anträge für das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Der Bund stellt ab 2015 zusätzliche Mittel für das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" zur Verfügung. Derzeit befinden sich in Frankfurt mehrere Programmgebiete mit einer ähnlichen Zielsetzung. Zwei davon sind in der Nachsorgephase und werden zeitnah abgeschlossen. Dies ermöglicht es der Stadt ab 2015 neue Gebiete für eine Aufnahme in solche Förderprogramme vorzuschlagen und durch Integrationsprojekte und Quartiersmanagement das Lebensumfeld in ausgewählten Stadtteilen mit weiteren Hilfen zu verbessern. Im Hinblick darauf erarbeitet der Magistrat in Kooperation der Dezernate II Planen und Bauen und VIII Soziales, Senioren, Jugend und Recht entsprechend den Förderrichtlinien des Bundes Kriterien, um im Frankfurter Stadtgebiet Stadtteile und Stadtquartiere mit aktuell besonderem Förderbedarf festzustellen. Hierbei wird auch überprüft, ob Stadtgebiete/Stadtteile, die bisher keinerlei Unterstützung erhielten, aufgenommen werden können. Der Antrag (mit einem integrierten Handlungskonzept für den Vorschlagsraum) muss dem Land Hessen vorgelegt werden, das die Freigabe der Bundesmittel und die ergänzenden Landesmittel für das Städtebauförderungsprogramm genehmigen muss. Die Stadtverordnetenversammlung wolle daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung den Stand der Vorbereitungen zur Weiterführung des Bund- Länderprogramms "Soziale Stadt" mitzuteilen und für die Aufnahme in das Förderprogramm geeignete Stadtteile beziehungsweise Stadtquartiere vorzuschlagen.Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2014, NR 1034
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2014Sie sind hierNRNR 1049Anträge für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 29. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 217Anträge für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1034) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (NR 1034 = Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1034); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (NR 1035 und NR 1049 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1034) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL und REP (NR 1034 = Annahme ohne Zusatz, NR 1049 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1034) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (NR 1034 = Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.