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Anträge für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“

Vorlagentyp: B
29 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren8 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.05.2015, B 217

Betreff: Anträge für das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5285 - NR 1049/14 CDU/GRÜNE - Der Magistrat hatte sich bereits im April 2014 schriftlich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gewandt, um sich aus erster Hand Informationen über die geplante Aufstockung der Städtebauförderung und insbesondere der Mittel für das Programm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" geben zu lassen. Nachdem die Städtebauförderung seitens des Bundes in den vergangenen Jahren zurück gefahren wurde, was überproportional auch zu Lasten des Bausteins Soziale Stadt ging, erfolgte im Jahr 2014 durch die Erhöhung der Fördermittel ein eindeutiges Bekenntnis zur Städtebauförderung. Auf dieser Grundlage sieht der Magistrat nun eine langfristige, sichere Grundlage um weitere Stadtteile für eine Aufnahme in die Städtebauförderung anzumelden. Die konkrete Umsetzung der Städtebauförderung und damit die Aufnahme von Gebieten in die einzelnen Programme und die Verteilung der Bundes- und Landesmittel obliegen nach wie vor den Ländern. Im August 2014 und im Januar 2015 hat sich der Magistrat an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewandt, um die Chancen für die Aufnahme neuer Gebiete in das Programm Soziale Stadt zu klären. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der aktive Förderzeitraum für die beiden Gebiete Unterliederbach - Engelsruhe und Gallus seit einigen Jahren ausgelaufen ist. Beide Gebiete befinden sich aktuell in der Nachsorgephase, in der noch einige bauliche Maßnahmen unter Einsatz von Fördermitteln abgeschlossen, sowie die formalen Verfahrensabschlüsse vorbereitet werden. Das Hessische Ministerium hat Neuaufnahmen in das Programm in Aussicht gestellt, sofern seitens des Landes die haushaltsmäßigen Voraussetzungen vorliegen, die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und Aufnahmekapazitäten gegeben sind. Der Magistrat beabsichtigt auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse für den Bereich Ben-Gurion-Ring schnellstmöglich einen Antrag auf Aufnahme des Gebietes in das Programm Soziale Stadt - Investitionen im Quartier zu stellen. Am Ben-Gurion-Ring wurde mitten in ein fast ländliches Umfeld in den 1970-iger Jahren ein isolierter Hochhausring mit geringer Differenzierung der Bauten und ihrer Architektur, der Freiräume und der Belegung platziert. Eine bauliche Kontinuität oder allmähliche Übergänge zur bestehenden Bebauung wurden vollständig außer Acht gelassen. Diese isolierte Lage führte zur Titulierung des Gebietes als "Golanhöhen", was zu einem negativen Stigma für die gesamte Siedlung führte, und auch heute noch ein großes Imageproblem darstellt. Es handelt sich um ca. 1.700 Wohneinheiten im engeren Bereich. Auch eine Betrachtung z. B. der statistischen Merkmale "Anteil der Arbeitslosen" und "Anteil der SGB II Leistungsempfänger" zeigt gegenüber den Stadtteilen Bonames und Nieder-Eschbach sowie gegenüber dem gesamtstädtischen Durchschnitt deutlich erhöhte Werte. Das Quartier rund um den Ben-Gurion-Ring, das in den Stadtteilen Bonames und Nieder-Eschbach liegt, steht seit einiger Zeit bereits unter intensiver Beobachtung. Es war bis 15.10.2005 bereits im städtischen Programm Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften. Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen als größter Wohnungseigentümer hat bereits im Jahr 2003 aufgrund der vorhandenen Problemlagen eine umfangreiche Mieterbefragung durchgeführt. Es folgten die Erarbeitung eines Strategiepapiers im Jahr 2012, einer Potenzialstudie im Juli 2014 sowie einer Studie über Grundlagen und Ansätze für ein integriertes Quartierskonzept Anfang 2015. Auf der Grundlage der festgestellten Problemlagen lassen sich klare Ziele ableiten. So ist beispielsweise eine Aufwertung des Siedlungs- und Erscheinungsbildes dringend erforderlich. Im Fokus stehen hierbei die Hauseingänge, die Fassaden und die hausnahen Außenräume. Die öffentlichen Freiräume haben Defizite in Hinblick auf Gestaltung und Nutzbarkeit. Die soziale Infrastruktur ist teilweise sehr attraktiv, ist aber nicht im Bewusstsein der Bewohner verankert, teilweise fehlt sie fast vollständig, wie beispielsweise Freizeitangebote für Jugendliche/junge Erwachsene. Aufgrund der Problemlagen muss es Ziel sein, das Quartier rund um den Ben-Gurion-Ring städtebaulich zu erneuern, sozial zu stabilisieren, für die Entwicklung einer lokalen Ökonomie zu öffnen, sowie die Grundlagen für einen lebenswerten Stadtteil mit eigener Identität zu legen. Entscheidend hierfür ist auch eine Verknüpfung und funktionsfähige Anbindung an die angrenzenden Siedlungsstrukturen. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es der Bündelung aller verfügbaren Ressourcen, einer intensiven Zusammenarbeit der Stadt mit den Akteuren des privaten und gemeinnützigen Sektors, sowie einer umfassenden Einbeziehung der Bürgerschaft. Dies sind genau die Instrumente und integrierten Ansätze, die über das Programm Soziale Stadt geleistet werden können. Der Magistrat wird den Stadtverordneten eine entsprechende Beschlussvorlage zum Umgriff des Gebietes und inhaltlichen Schwerpunkten nach erfolgreicher Aufnahme des Gebietes Ben-Gurion-Ring in das Programm Soziale Stadt vorlegen. Parallel zu diesem Antrag auf Aufnahme wird der Magistrat Kriterien entwickeln, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen ergibt, für die weitere Anträge gestellt werden sollen. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit hierzu erneut berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2014NRNR 1049Anträge für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 29. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    BB 217Anträge für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 1
Sitzung 43 · 30.06.2015
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 42 · 30.06.2015
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 43 · 30.06.2015
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 15
Sitzung 45 · 03.07.2015
TO I, TOP 19
Beraten
a) Die Vorlage B 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 31 · 07.09.2015
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 14.09.2015
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 17.09.2015
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPRömer
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

OBR 15
Sitzung 46 · 18.09.2015
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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