Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37
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Neues zu Solmsstraße per E-MailBegründung
bis 37 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich - jedoch spätestens zum 30.01.2020 - eine Flächenbedarfsermittlung für die anzumietende Liegenschaft Solmsstraße 27-37 vorzulegen.
- Die Vorlage M 185 wird bis zur Vorlage der Flächenbedarfsermittlung zurückgestellt, längstens jedoch bis zum 30.1.
- Begründung: Mit der Vorlage M 185 vom 01.11.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Anmietung der Liegenschaft Solmsstr. 27-37, 60486 Frankfurt am Main als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das Stadtschulamt. Die Mietfläche beträgt: Büroflächen ca. 26.500 m2, Lagerflächen ca. 2.716,29 m2, Kantine ca. 1.600 m2. Es wurde ein schwebend unwirksamer Mietvertrag abgeschlossen, der unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung steht. Die Frist für die Zustimmung endet am 31.01.
- In seiner Begründung führt der Magistrat aus, dass aktuell im Stadtgebiet "kein weiteres Objekt den Anforderungen an Lage, Größe, Bezugsfertigkeit und Nachhaltigkeit vorhanden ist". Der Magistrat begründet jedoch nicht die Größe der anzumietenden Fläche. Dies erscheint jedoch im Hinblick auf frühere Anmietungen von Liegenschaften durch den Magistrat erforderlich. 2017 wurde durch den Magistrat die Liegenschaft Mainzer Landstr. 293 mit einer Nutzfläche von ca. 15.000 m2 für das AMKA und weitere mit dem AMKA in Zusammenhang stehende Nutzungen angemietet. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass diese Flächen - jedenfalls in der angemieteten Größe - nicht benötigt werden. Offensichtlich waren zum Zeitpunkt der Anmietung weder ein Nutzungskonzept noch eine Flächenbedarfsermittlung erfolgt. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, vor Beschlussfassung der Vorlage M 185 für die anzumietende Liegenschaft Solmsstr. 27-37 eine Flächenbedarfsermittlung vorzulegen.
Inhalt
Antrag vom 20.11.2019, NR 1033
Betreff: Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich - jedoch spätestens zum 30.01.2020 - eine Flächenbedarfsermittlung für die anzumietende Liegenschaft Solmsstraße 27-37 vorzulegen.
- Die Vorlage M 185 wird bis zur Vorlage der Flächenbedarfsermittlung zurückgestellt, längstens jedoch bis zum 30.1.
- Begründung: Mit der Vorlage M 185 vom 01.11.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Anmietung der Liegenschaft Solmsstr. 27-37, 60486 Frankfurt am Main als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das Stadtschulamt. Die Mietfläche beträgt: Büroflächen ca. 26.500 m2, Lagerflächen ca. 2.716,29 m2, Kantine ca. 1.600 m2. Es wurde ein schwebend unwirksamer Mietvertrag abgeschlossen, der unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung steht. Die Frist für die Zustimmung endet am 31.01.
- In seiner Begründung führt der Magistrat aus, dass aktuell im Stadtgebiet "kein weiteres Objekt den Anforderungen an Lage, Größe, Bezugsfertigkeit und Nachhaltigkeit vorhanden ist". Der Magistrat begründet jedoch nicht die Größe der anzumietenden Fläche. Dies erscheint jedoch im Hinblick auf frühere Anmietungen von Liegenschaften durch den Magistrat erforderlich. 2017 wurde durch den Magistrat die Liegenschaft Mainzer Landstr. 293 mit einer Nutzfläche von ca. 15.000 m2 für das AMKA und weitere mit dem AMKA in Zusammenhang stehende Nutzungen angemietet. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass diese Flächen - jedenfalls in der angemieteten Größe - nicht benötigt werden. Offensichtlich waren zum Zeitpunkt der Anmietung weder ein Nutzungskonzept noch eine Flächenbedarfsermittlung erfolgt. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, vor Beschlussfassung der Vorlage M 185 für die anzumietende Liegenschaft Solmsstr. 27-37 eine Flächenbedarfsermittlung vorzulegen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 27.11.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2019MM 185Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37, 60486 Frankfurt am Main als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das StadtschulamtMagistratsvortrag
- 20. November 2019Sie sind hierNRNR 1033Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37STVV-Antrag · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; AfD, LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 185 = Annahme) FRANKFURTER (M 185 = Annahme, NR 1033 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRANKFURTER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 185 und NR 1033 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung)