Erweiterung einer bestehenden Erdwahlgrabstätte sowie Neuanlage einer großen gestalterisch anspruchsvollen Erdwahlgrabstätte auf dem Hauptfriedhof hier: Antrag…
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Erweiterung einer bestehenden Erdwahlgrabstätte sowie Neuanlage einer großen gestalterisch anspruchsvollen Erdwahlgrabstätte auf dem Hauptfriedhof hier: Antrag auf Fällung von zwei unter die Baumschutzsatzung fallenden Europäischen Eiben sowie zwei weiteren, kleineren Eiben auf dem Hauptfriedhof
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Erweiterung einer bestehenden Erdwahlgrabstätte sowie die Neuanlage einer großen gestalterisch anspruchsvollen Erdwahlgrabstätte auf dem Hauptfriedhof vor. Dies ist notwendig, um den Bedürfnissen der Nutzungsberechtigten gerecht zu werden und eine künstlerisch ansprechende Grabanlage zu schaffen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBeschlussvorschlag
dem Hauptfriedhof
- Es dient zur Kenntnis, dass auf dem Hauptfriedhof zur Erweiterung einer bestehenden Grabstätte im Gewann Lindenweg 157-15 8 beabsichtigt ist, folgende dort vorhandene 3 Bäume (siehe Anlage 2.2) zu fällen: - Europäische Eibe (Taxus baccata) (Nr.2995) Stammumfang 110 cm - Europäische Eibe (Taxus baccata) (Nr.2996) Stammumfang 80 cm - Europäische Eibe (Taxus baccata) (Nr.2996/A) Stammumfang 47 cm
- Es dient zur Kenntnis, dass auf dem Hauptfriedhof zur Errichtung einer großen Grabanlage im Gewann HF III GG 18 beabsichtigt ist, einen dort vorhandenen Baum (siehe Anlage 3) zu fällen. Es handelt sich um folgenden Baum: - Europäische Eibe (Taxus baccata) (Nr.2888) Stammumfang 100 cm
- Die unter 1. und 2. genannten Nadelbäume mit den Nummern 2995 und 2888 weisen einen Stammumfang von mehr als 90 cm auf und fallen somit unter die Baumschutzsatzung. Der Fällung aller genannten Bäume wird zugestimmt.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass auf dem Hauptfriedhof 6.111 Bäume in der Datenbank hinterlegt sind. Darunter befinden sich 1.239 Eiben. Für die Fällungen der vier Eiben werden Ersatzpflanzungen auf dem Hauptfriedhof vorgenommen.
Begründung
1.1 Erweiterung der bestehenden Grabstätte Lindenweg 157-158
Die Nutzungsberechtigten der genannten Grabstätte (siehe Anlagen 2.1, 2.2 und 2.3) möchten eine Erweiterung der Grabanlage für die Familienangehörigen vornehmen und ein aufwändiges Grabmal auf einer der Hauptachsen errichten. Diese gewünschten Belegungsflächen stehen zur Verfügung. Hierfür ist die Fällung der drei genannten Bäume notwendig. Eine Nachpflanzung von drei Blütengehölzen findet auf dem Hauptfriedhof statt.
1.2 Neu-Anlage einer Grabstätte HF III GG 18
Auf einer aktuell unbelegten Fläche möchte eine Privatperson eine Grabstätte in der Größe von 15 Erdwahlgräbern (rund 50 qm) erwerben und darauf eine ebenso künstlerisch wie handwerklich ansprechende Grabanlage erstellen (siehe Anlage 3). Nach verschiedenen Beratungsgesprächen und Vorschlägen anderer freien Stellen besteht der Antragssteller auf diesem Standort in der Nähe der Trauerhalle. Die Fällung des genannten Baumes ist daher notwendig. Die Nachpflanzung eines Blütengehölzes findet auf dem Hauptfriedhof statt.
ALTERNATIVEN
Zu 1.1 gibt es keine Alternative, da die Erweiterung der bereits bestehenden Grabstätte nicht anders möglich ist.
Zu 1.2 hat sich der Antragsteller nach verschiedenen Beratungsgesprächen und Vorschlägen für diesen Standort in der Nähe der Trauerhalle entschieden.
Beide Maßnahmen können ohne die Fällungen der vier Eiben nicht realisiert werden.
Anlage 1-Uebersichtsplan_Hauptfriedhof_Neugraeber (ca. 9,2 MB) Anlage 2_1-Eingriffsplan_Lindenweg_157-158 (ca. 1,5 MB) Anlage 2_2-Bestandsbild_Lindenweg (ca. 643 KB) Anlage 2_3-Gestaltungsskizze (ca. 4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023Sie sind hierMM 9Erweiterung einer bestehenden Erdwahlgrabstätte sowie Neuanlage einer großen gestalterisch anspruchsvollen Erdwahlgrabstätte auf dem Hauptfriedhof hier: Antrag auf Fällung von zwei unter die Baumschutzsatzung fallenden Europäischen Eiben sowie zwei weiterMagistratsvortrag
- 4. Mai 2023OFOF 522/3Fällgenehmigung für Grabmal auf dem HauptfriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2023OMOM 4141Fällgenehmigung für Grabmal auf dem HauptfriedhofDirektanregung
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1903Fällgenehmigung für Grabmal auf dem HauptfriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Einstimmige Annahme