Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die bereits erteilte Fällgenehmigung für eine Grabstätte auf dem Hauptfriedhof. Es wird erläutert, dass eine Einzelprüfung für Baumfällungen erforderlich ist und dass Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fällgenehmigung auf dem Hauptfriedhof zur Errichtung einer Grabstätte wurde bereits mit Beschlussausfertigung § 2975 aus der 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023 erteilt. Grundsätzlich ist für Anfragen, die eine Baumfällung betreffen, immer eine Einzelprüfung durch die Fachabteilung Friedhofsangelegenheiten erforderlich. Ein Erwerb von Grabstätten dieser Größenordnung ist ein Ausnahmefall und kann nicht an beliebiger Stelle erfolgen. Es werden daher immer verschiedene Standorte geprüft und vorgeschlagen. Hierbei spielen die Umgebung, die Grabart, die Anzahl der Grabstätten, die Baumart und dessen Zustand eine Rolle. Sollte es dann, wie in diesem Fall, zu einer Baumfällung kommen, wird stets eine Ersatzpflanzung vorgenommen. Die Nutzungsberechtigten von benachbarten Grabstätten werden hierzu nicht gehört, da die Vergabe von Nutzungsrechten der Friedhofsverwaltung obliegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023MM 9Erweiterung einer bestehenden Erdwahlgrabstätte sowie Neuanlage einer großen gestalterisch anspruchsvollen Erdwahlgrabstätte auf dem Hauptfriedhof hier: Antrag auf Fällung von zwei unter die Baumschutzsatzung fallenden Europäischen Eiben sowie zwei weiterMagistratsvortrag
- 4. Mai 2023OFOF 522/3Fällgenehmigung für Grabmal auf dem HauptfriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2023OMOM 4141Fällgenehmigung für Grabmal auf dem HauptfriedhofDirektanregung
- 18. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1903Fällgenehmigung für Grabmal auf dem HauptfriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab