Erhaltungssatzung Nr. 30 - Frankfurt am Main - Fechenheim-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 15.01.2010, M 9
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 30 - Frankfurt am Main - Fechenheim-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12106 (M 241) I. Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 30 - Frankfurt am Main - Fechenheim-Süd wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss, wie in der vorgelegten Karte dargestellt, geändert. II. Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 30 - Frankfurt am Main - Fechenheim-Süd wird nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen. III. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.
Begründung: . zu I. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung wurde überprüft. Hieraus haben sich wesentliche Veränderungen des Satzungsgebietes ergeben. Im Bereich der gründerzeitlichen Ortserweiterungen, insbesondere westlich der Baumertstraße, wurde der Geltungsbereich verkleinert. Der Geltungsbereich wurde nach Süden erheblich erweitert, um die Bebauung entlang der Starkenburger Straße einzubeziehen. Die neue Abgrenzung ist in der vorgelegten Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist. zu II. und III. Die Frankfurter Ortsteile besitzen mit ihren historischen Ortskernen Bereiche, in denen die Ortsteil- und Stadtgeschichte anschaulich nachvollzogen werden kann. So finden sich dort oft neben der Dorfkirche und ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen in Fachwerkbauweise Siedlungshäuser des frühen Industriezeitalters, mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung und freistehende Wohngebäude aus den verschiedenen Abschnitten des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig sind oft Überlagerungen des unregelmäßigen, ländlich geprägten Ortsteilgrundrisses mit Ansätzen der Fluchtlinienplanung des 19. Jahrhunderts und Straßenaufweitungen der Nachkriegszeit zu beobachten. Indem sich in den Ortskernen alte und neue Elemente und Strukturen verknüpfen, bilden die Ortskerne Kristallisationspunkte für Stadtteilbewusstsein, sie fördern die Identifikation der Bewohner des Ortsteiles mit "ihrem" Ortsteil und erleichtern es, sich im Ortsteil "heimisch" zu fühlen. Dies trifft auch auf den Ortskern von Fechenheim zu. Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt wurde für Frankfurt am Main - Fechenheim-Süd die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen. Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinien") ist das Ergebnis einer durchgeführten Ortsbildanalyse, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets an Hand der Baustruktur und den ortsbildprägenden Merkmalen der Gebäudetypen dargestellt wird. Sie bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung. Die Erhaltungssatzung stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar: Ein Vorhaben, das im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall daraufhin geprüft, ob der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie das Errichten baulicher Anlagen mit den Zielen der Erhaltungssatzung übereinstimmt. Die Erhaltungssatzung ergänzt und unterstützt die Vorschriften zum Denkmalschutz. Innerhalb des Geltungsbereichs sind einige Einzeldenkmäler vorhanden. Die Erhaltungsatzung soll dazu dienen, das Ortsbild insgesamt zu erhalten. Der Ortskern von Fechenheim zeichnet sich durch eine Mischung verschiedener Baustile aus: einfache Gebäude aus der Zeit als eigenständiges Dorf stehen unmittelbar neben Gebäuden aus der Gründerzeit und moderner Bebauung. Ziel der Satzung ist es, die erhaltenswerten historischen Gebäude mit ihren jeweiligen typischen Merkmalen zu bewahren. Daher werden keine Teilgebiete mit unterschiedlichen Vorgaben festgelegt, sondern verschiedene Merkmale für die Gebäude aus unterschiedlichen Epochen. Dadurch soll die vielfältige Baustruktur, die die Geschichte des Ortsteiles dokumentiert, erhalten werden. Die wesentlichen Ergebnisse der "Städtebaulichen Analyse und Anwendungsleitlinie" sind in der Begründung zur Erhaltungssatzung, welche ebenfalls Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erhaltungssatzung wird auch diese Begründung veröffentlicht. Anlage 1_Satzungstext-n eu (ca. 774 KB) Anlage 2_Begruendung-neu (ca. 3,8 MB) Anlage 3_1_ Analyse_Altersstruktur-neu (ca. 689 KB) Anlage 3_2_Erhaltung-neu (ca. 650 KB) An lage 3_3_Satzungstext_Analyse_Geltungsbereich-neu (ca. 1 MB) Anlage 3_Analyse-neu (ca. 5 MB) Anlage 4_Schr_an_Fraktionen_Erhaltungssatzung_Nr_30-neu (ca. 19 KB) Anlage _2_Begruendung (ca. 1,8 MB) Anlage _3.1_An alyse_Altersstruktur (ca. 683 KB) Anlage _3.2_Erhaltung (ca. 649 KB) Anlage _3.3_A nalyse_Geltungsbereich (ca. 1 MB) Anlage _3_Analyse (ca. 5 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2010, NR 1971
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2010Sie sind hierMM 9Erhaltungssatzung Nr. 30 - Frankfurt am Main - Fechenheim-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 25. August 2010NRNR 1971Erhaltungssatzung Nr. 30 - Fechenheim-SüdSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1971 = Annahme) NPD (NR 1971 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (NR 1971 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP; NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)