Erhaltungssatzung Nr. 30 - Fechenheim-Süd
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Fechenheim-Süd Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: (1) Die Beratung der Vorlage M 9 / 2010, Erhaltungssatzung Nr. 30 Fechenheim-Süd, wird zurückgestellt. (2) Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Änderungen der Erhaltungssatzung Nr. 30 Fechenheim-Süd Sorge zu tragen:
- Das Satzungsgebiet wird so arrondiert, dass sich ein zusammenhängendes Satzungsgebiet mit vollständigen Straßenzügen ergibt. Insbesondere sollen alle als nicht erhaltenswert geltenden Gebäude einbezogen werden, die sich in der näheren Umgebung von als erhaltenswert eingestuften Gebäuden befinden und sich baulich in das Ortsbild einfügen.
- Die städtebauliche Analyse in der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 30 Fechenheim-Süd ist hinsichtlich der vor 1945 entstandenen Gebäude des
- Jahrhunderts auf Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei ist der Grundsatz anzuwenden, dass alle diese Gebäude trotz oder gerade wegen ihrer Vielgestaltigkeit als potentiell ortsbildprägend gelten, die Diversität des Erscheinungsbildes darf kein Ausschlusskriterium sein. Ggf. ist die Begründung um die Beschreibung von bislang nicht berücksichtigten ortsbildprägenden Gebäude der Moderne zu ergänzen. Begründung: Zu (2.1).: Die vorliegende Erhaltungssatzung ist als flankierende Maßnahme zu denkmalpflegerischen Belangen gefasst und entsprechend eng an einzelnen erhaltenswerten Gebäuden orientiert. Eine Erhaltungssatzung soll jedoch dazu dienen, ein erhaltenswertes Ortsbild zu schützen. Zu (2.2).: Die gesamte Moderne ist in der Erhaltungssatzung Nr. 30 Fechenheim-Süd bislang ausgeblendet, obwohl zahlreiche dieser Gebäude, wenn auch nicht in einheitlichem Baustil, ortsbildprägend sind, so zum Beispiel frühere Industriebauten oder Arbeiterwohnhäuser.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2010, NR 1971
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 30 - Fechenheim-Süd Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: (1) Die Beratung der Vorlage M 9 / 2010, Erhaltungssatzung Nr. 30 Fechenheim-Süd, wird zurückgestellt. (2) Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Änderungen der Erhaltungssatzung Nr. 30 Fechenheim-Süd Sorge zu tragen:
- Das Satzungsgebiet wird so arrondiert, dass sich ein zusammenhängendes Satzungsgebiet mit vollständigen Straßenzügen ergibt. Insbesondere sollen alle als nicht erhaltenswert geltenden Gebäude einbezogen werden, die sich in der näheren Umgebung von als erhaltenswert eingestuften Gebäuden befinden und sich baulich in das Ortsbild einfügen.
- Die städtebauliche Analyse in der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 30 Fechenheim-Süd ist hinsichtlich der vor 1945 entstandenen Gebäude des
- Jahrhunderts auf Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei ist der Grundsatz anzuwenden, dass alle diese Gebäude trotz oder gerade wegen ihrer Vielgestaltigkeit als potentiell ortsbildprägend gelten, die Diversität des Erscheinungsbildes darf kein Ausschlusskriterium sein. Ggf. ist die Begründung um die Beschreibung von bislang nicht berücksichtigten ortsbildprägenden Gebäude der Moderne zu ergänzen. Begründung: Zu (2.1).: Die vorliegende Erhaltungssatzung ist als flankierende Maßnahme zu denkmalpflegerischen Belangen gefasst und entsprechend eng an einzelnen erhaltenswerten Gebäuden orientiert. Eine Erhaltungssatzung soll jedoch dazu dienen, ein erhaltenswertes Ortsbild zu schützen. Zu (2.2).: Die gesamte Moderne ist in der Erhaltungssatzung Nr. 30 Fechenheim-Süd bislang ausgeblendet, obwohl zahlreiche dieser Gebäude, wenn auch nicht in einheitlichem Baustil, ortsbildprägend sind, so zum Beispiel frühere Industriebauten oder Arbeiterwohnhäuser.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2010, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 01.09.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2010MM 9Erhaltungssatzung Nr. 30 - Frankfurt am Main - Fechenheim-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 25. August 2010Sie sind hierNRNR 1971Erhaltungssatzung Nr. 30 - Fechenheim-SüdSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1971 = Annahme) NPD (NR 1971 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (NR 1971 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)