Friedberger Anlage, 2. BA - Grunderneuerung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Grunderneuerung des 2. Bauabschnitts der Friedberger Anlage vor, um die stark beanspruchte Grünanlage zu revitalisieren und den aktuellen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden. Die Maßnahme umfasst eine Investition von rund 1,7 Millionen Euro und wird in drei Bauabschnitten durchgeführt.
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Neues zu Allerheiligentor per E-MailBeschlussvorschlag
- Der vorliegenden Entwurfsplanung zur Grunderneuerung des 2. Bauabschnitts der Friedberger Anlage wird zugestimmt.
- Es dient zu Kenntnis, dass die Gesamtkosten für die Maßnahme rund 1.700 T€ betragen.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2024 - 2027, Produktbereich 22 - Umwelt, Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen unter der Projektdefinition 5.006929 dargestellt. Die Grunderneuerung wird in drei Bauabschnitten erfolgen.
- Die im Investitionsprogramm 2024 - 2027 eingestellten Mittel für den 2. Bauabschnitt in Höhe von 1.700 T€ werden zur Auszahlung freigegeben.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtmaßnahme 3 Bauabschnitte umfasst. Der Gesamtinvestitionsbedarf wird auf rund 5.970 T€ veranschlagt. Für den 3. Bauabschnitt wird eine gesonderte Vorlage erarbeitet.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Wallanlagen sind Ruhe- und Erholungszone für Bewohner:innen und Beschäftigte, sie sind Wegeverbindungen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen und Rückzugsgebiet für Flora und Fauna. Sie umfassen die Frankfurter Innenstadt mit einer Länge von rund 5 km und stellen für Frankfurt eine Grünanlage von höchster Bedeutung dar. Die auf den ehemaligen Befestigungsanlagen der Stadt errichteten Wallanlagen stehen unter Denkmalschutz und unter dem besonderen Schutz der Wallservitut.
Seit der Schaffung vor 200 Jahren bis heute haben die Wallanlagen viele Veränderungen erfahren. Mehrfach wurden sie aufgewertet und den jeweiligen Nutzungsansprüchen angeglichen. So letztmalig zu Beginn der 1980er Jahre.
Die stark beanspruchte Friedberger Anlage bedarf dringend einer Erneuerung. Die Grunderneuerung der gesamten Grünanlage zwischen der Straße Allerheiligentor und der Straße Friedberger Tor, soll in drei Bauabschnitten abgewickelt werden. Der
- Bauabschnitt wurde 2023 gebaut. Nun soll der
- Bauabschnitt durchgeführt werden. Dieser Teil der Wallanlage erstreckt sich zwischen der Straße Zeil bis südöstlich der Julius-Leber-Schule in der Grünanlage. Die Grunderneuerung der Friedberger Anlage erfolgt unter Berücksichtigung der Denkmalpflege und des Bestandes.
B. Alternativen
Es erfolgt keine Grunderneuerung der Friedberger Anlage/Wallanlage. Die Anlage wird weiter den aktuellen Beanspruchungen ausgesetzt. Eine adäquate Nutzung kann nicht mehr gewährleistet werden.
C. Lösung
Die Friedberger Anlage wird in gleicher Qualität grunderneuert, wie die bereits fertiggestellten Wallanlagenabschnitte Obermainanlage, Gallusanlage und Friedberger Anlage
- Bauabschnitt. Die Wegeführung wird unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes an die Nutzungsansprüche optimiert und angepasst. Die derzeitige Befestigungsart der Wege mit einem gepflasterten Mittelteil und angrenzenden wassergebundenen Randbereichen (Sommer- und Winterstreifen) wird aufgrund des Unfallpotentials aufgegeben. Ein durchgehender Weg wird mit dem für die Wallanlagen typischen Porphyrpflaster ausgebaut. Die anderen Wege werden mit einer wassergebundenen Decke versehen. Der Bereich des Bolzplatzes wird neu geordnet: Der Bolzplatz wird etwas verkleinert und um ein Streetballfeld ergänzt. Der Tischtennisbereich wird verlegt und erneuert. Die neuen Freizeitanlagen sollen barrierefrei erreichbar sein. Daher wird der Platz etwas angehoben, so dass er nicht mehr so tief liegt wie bisher. Damit ist auch die seitliche Entwässerung in die Vegetationsflächen gewährleistet. Mit der Befestigung wird eine bessere Nutzbarkeit erreicht. In den vergangenen fünf Jahren wurden in dem vorgesehenen Bearbeitungsbereich bereits 12 Bäume gepflanzt. Die Bestandsbäume bleiben erhalten. Ein Teil der bestehenden, überalterten Eiben erhält einen Pflegeschnitt. Die vorhandenen Rasenflächen werden zum Teil überarbeitet. Inmitten einer Rasenfläche ist die Einsaat einer Wiesenfläche als Nahrungsquelle von Bienen und Insekten vorgesehen. Die Pflanzflächen werden verjüngt und ergänzt. Wegekreuzungen werden mit Stauden, Bodendeckern und Solitärgehölzen gestaltet und zum Schutz mit Rabattengeländer eingefasst. Der Hauptweg wird mit einer neuen, energiesparenden und insektenfreundlichen Beleuchtung ausgestattet. Das Rinz-Denkmal wird mit einer Staudenpflanzung aufgewertet ebenso wie der Bereich der Fellner-Gedenktafel. Die Bankstandorte werden erneuert und ihre Anzahl erweitert, Abfallbehältnisse bedarfsorientiert ergänzt. Der vorhandene Spielplatz ist in einem guten Zustand und liegt außerhalb des Bearbeitungsbereichs.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| Produktbereich 22 | Umwelt |
| Produktgruppe 22.09 | Grün- und |
| Freiflächen | |
- Investitionsbedarf: | 1.700.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| Jahr | Ansatz | ||
| IPG für 2. BA | Verpflichtung für 2. BA | Mittelabfluss für 2. BA | |
| Bis 2022 | 200.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2023 | 120.000,00 € | 1.800,00 € | 1.800,00 € |
| 2024 | 1.380.000,00 € | 1.698.200,00 € | 126.000,00 € |
| 2025 | 0,00 € | 0,00 € | 1.516.000,00 € |
| 2026 | 0,00 € | 0,00 € | 17.000,00 € |
| 2027 | 0,00 € | 0,00 € | 17.000,00 € |
| 2028 | 0,00 € | 0,00 € | 22.200,00 € |
| Gesamtinvestitions- bedarf | 1.700.000,00 € | 1.700.000,00 € | 1.700.000,00 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
Keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Personelle Ausgaben
Keine
b) Sachkosten
Bauunterhaltungsmittel werden aus dem laufenden Budget gedeckt
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 1,75 % von 1.700.000,00 €/ 2 | | 14.875,00 €
| 2. Abschreibung | ||
| 15 Jahre von 1.700.000,00 € | 113.400,00 € | |
| Kapitalkosten | 128.275,00 € |
5. Jahreserträge:
Keine
6. Leistungen Dritter:
Keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
Keine
8. Sonstiges:
Keine
Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 533 KB) Anlage 2_Entwurf_Freiflaechenplan (ca. 3,4 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 519 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Juli 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.09.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei