BW 14 Brücke über die Nidda - Ersatzneubau - Bau-/Finanzierungsvorlage
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 16.05.2014, M 97
Betreff: BW 14 Brücke über die Nidda - Ersatzneubau - Bau-/Finanzierungsvorlage
- Dem Ersatzneubau der Brücke über die Nidda im Zuge der Straße Auf der Insel wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 2.425.100,00 € werden bewilligt und freigegeben, wobei die tatsächlichen Ausgaben auf den Betrag zu begrenzen sind, der sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 2.000.000,00 € in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.003558 "Grundhafte Erneuerung der Straßenbrücke ü. d. Nidda in Rödelheim, BW 14", veranschlagt sind;
- b)die Deckung des den Ansatz übersteigenden Investitionsbedarfs in Höhe von 425.100,00 € aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", erfolgt;
- c)bereits Mittel in Höhe von 84.045,70 € für Planung und Bauvorbereitung verausgabt wurden;
- d)der von der Baumaßnahme betroffenen Bereich zum 21.12.2013 ein Restbuchwert von 0,00 € aufweist;
- e)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 80.443,90 € sichergestellt ist. Den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 30.540,00 € p.a. gegenüber;
- f)ein Antrag auf Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde, sodass im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von bis zu 763.500,00 € gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Förderung wird sich jedoch erst aus dem Zuwendungsbescheid ergeben. Von Hessen Mobil wurde am 17.02.2014 schriftlich mitgeteilt, dass als Zeitpunkt für eine Bescheiderteilung derzeit Oktober 2014 vorgesehen ist.
- Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge des Brückenbaus eine Behelfsbrücke für den Fuß- und Radwegverkehr erforderlich ist und hierfür anteilig Kosten an der Baumaßnahme in Höhe von rund 67.461,00 € entstehen. Begründung: A) Zielsetzung Die Brücke befindet sich in Frankfurt am Main-Rödelheim und ist die wichtigste innerörtliche Hauptverkehrsverbindung im Stadtteil Rödelheim im Zuge der Landesstraße L 3005 und hat darüber hinaus hohe Verkehrsbedeutung als Wegeverbindung an die naheliegende Bundesautobahnen A 648, A 5 und A
- Die Bogenbrücke aus Stahl- und Magerbeton im Zuge der Straße "Auf der Insel" wurde im Jahr 1928 in Frankfurt am Main, Rödelheim errichtet. Die Brücke ist aufgrund attestierter mangelnder Tragfähigkeit auf 16 t lastbegrenzt. Der Bedarf für den Neubau der vorhandenen Brücke (Ersatzneubau) ergibt sich, weil die bisherige Gewölbebrücke die Tragfähigkeit aus bautechnischen Gründen nicht mehr gewährleistet ist (Alterung, nutzungsbedingter Verschleiß, Rissbildungen im Überbau infolge äußerer Einflüsse) und die Verkehrsfunktion nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Ziel des Ersatzneubaus ist es, ein Bauwerk herzustellen, das den jetzigen und zu erwartenden Verkehrsbedürfnissen gerecht wird und die Verkehrssicherheit deutlich verbessert. Die Baumaßnahme ermöglicht die Verwirklichung der Zielsetzung der vollen Tragfähigkeit von über 60 t (Lastbild Eurocode) der Brücke und damit die zukunftssichernde Leistungsfähigkeit der Landesstraße L
- B)Alternativen Es ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der "Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken" im Jahr 2009 durchgeführt worden, in der eine Instandsetzung des Brückenbauwerks alternativ dem Brückenneubau gegenübergestellt wurde. Im Ergebnis wurde ermittelt, dass als wirtschaftlichere Variante der Ersatzneubau mittels Spannbeton-Fertigteilen der Instandsetzung vorzuziehen ist.
- C)Lösung Infolge des Abrisses und Neubau der Brücke unter Aufrechterhaltung der zweispurigen Verkehrsführung, ist die Verkehrsbreite für die Überführung der Fuß-und Radfahrer während der Bauzeit nicht ausreichend, sodass westlich neben der vorhandenen Straßenbrücke eine Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer für den Zeitraum der Bauarbeiten errichtet werden muss. Die Behelfsbrücke wird auf provisorisch flach gegründeten Betonfundamenten nördlich und südlich der Nidda gestützt und hat eine Länge von ca. 45,00 m und eine Breite von 2,20 m. Der Brückenersatzneubau für die Brücke BW 14 über die Nidda wird in Spannbetonbauweise mit folgenden wesentlichen Abmessungen hergestellt: Stützweite: 30,26 m Lichte Weite: 29,06 m Breite zwischen den Geländern: 12,23 m Fahrbahnbreite: 7,50 m Radangebotsstreifen beidseitig je Fahrtrichtung: 1,50 m Gehwegbreite beidseitig: 2,37 m Gesamtbreite: 13,00 m Brückenfläche: 370 m2 Der Brücke wird tief gegründet. Die massiven Betonwiderlager im Bestand bleiben weitestgehend erhalten. Die verbleibenden Oberflächen der bestehenden Widerlager werden instandgesetzt. Der neue Überbau aus Spannbetonfertigteilen ist so ausgebildet, dass dieser von den geometrischen Abmessungen die erforderlichen Lichtraumprofile des Straßenverkehrs, Fuß- und Radverkehrs als Überführungsbauwerk berücksichtigt, gleichzeitig aber auch die erforderliche Breite und Höhe für den ungehinderten Niddadurchfluss unterhalb der Brücke ermöglicht. Es ist daher möglich, den Brückenquerschnitt gegenüber dem Bestand von derzeit 16,32 m Brückenbreite auf 13,00 m zu reduzieren. Das Haupttragwerk der Brücke besteht aus fünf parallel geführten, vorgespannten T-Fertigteil-Profilen aus Spannbeton mit einer Ortbeton-Fahrbahnplatte.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf: Die Investitionskosten für den Ersatzneubau der Brücke über die Nidda betragen insgesamt 2.425.100,00 € Im Investitionsprogramm 2014 - 2017 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 2.000.000,00 € in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition: 5.003558 "Grundhafte Erneuerung der Straßenbrücke ü. d. Nidda in Rödelheim, Bw 14", eingestellt, 2.000.000,00 € Die Deckung der restlichen Mittel in Höhe von 425.100,00 € erfolgt aus der Maßnahme "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002663 425.100,00 € Mit einer Förderung der oben genannten Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - eine Förderung in Höhe von bis zu 763.500,00 € erwartet werden. Ein entsprechender Antrag ist gestellt.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt: 84.045,70 € 2014 200.000,00 € 2015 1.800.000,00 € 2016 341.054,30 €
- Folgeinvestitionen: -keine-
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben -keine-
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Straßenbau 215,00 m2 * 1,30 €/m2 = 279,50 € Brückenbau 2.223.649,57 € * 80% * 0,86% = 15.298,71 € Grün-und Freiflächen 5,0% * 8.330,00 € = 416,50 € Summe Sachkosten: 15.994,71 €
- Abschreibung (jährlich) Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 50.287,02 € 1.676,23 € Neubau Brücke BND * 80 Jahre 1/70 von 2.223.649,57 € 27.795,62 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 8.330,00 € 555,33 € Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 23.800,00 € 1.190,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 31.217,18 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (4,00% / 2 * (2.425.100,00 - 763.500,00)) 33.232,00 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2014 vom 06.11.2012 Jahresfolgekosten insgesamt: (gerundet) 80.443,90 €
- Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (763.500,00 / 25 Jahre) 30.540,00 €
- Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von 763.500,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
- Sonstiges: Anlage 1_Uebersichtslageplan (ca. 210 KB) Anlage 2_Regelquerschnitt (ca. 135 KB) Anlage 3_Ansichten (ca. 445 KB) Anlage 4_Kostenzusammenstellung (ca. 139 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2014, OF 410/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2014Sie sind hierMM 97BW 14 Brücke über die Nidda - Ersatzneubau - Bau-/FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 25. Juni 2014OFOF 410/7Ersatzneubau BW14 Brücke über die NiddaOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER; CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER; CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, den Straßenquerschnitt für den Begegnungsverkehr von Linienbussen auszulegen und eine bessere und preiswertere Lage der Behelfsbrücke zu planen.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, den Straßenquerschnitt für den Begegnungsverkehr von Linienbussen auszulegen und eine bessere und preiswertere Lage der Behelfsbrücke zu planen.)