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BW 14 Brücke über die Nidda in Rödelheim - Ersatzneubau - Ergänzende Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
8 SitzungenAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 165

Betreff: BW 14 Brücke über die Nidda in Rödelheim - Ersatzneubau - Ergänzende Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4865 (M 97)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass für den Ersatzneubau der Brücke über die Nidda mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4865, ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.425.100 € bewilligt wurde.
  2. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge der Ausschreibung das Baulos 1 (Errichtung einer Behelfsbrücke für die Dauer der Bauzeit) vergeben wurde, für das Baulos 2 (Brückenersatzneubau) jedoch kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden konnte. Infolgedessen wurde die Ausschreibung für das Baulos 2 aufgehoben und die Planungen des Bauwerksentwurfs zur Erzielung von Kostenreduzierungen überarbeitet. Nach dem Ergebnis der überarbeiteten Planungen ergibt sich gegenüber den ursprünglich freigegebenen Mitteln ein um 772.378 € erhöhter Investitionsbedarf, sodass die Gesamtausgaben für die Baumaßnahme 3.197.478 € betragen.
  3. Der zusätzliche Investitionsbedarf in Höhe von 772.378 € wird bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)für die Baumaßnahme bisher Mittel in Höhe von 2.000.000,00 € in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.003558 "Grundhafte Erneuerung der Straßenbrücke ü. d. Nidda in Rödelheim, BW 14" sowie in Höhe von 425.100,00 € aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke" freigegeben wurden,
    • b)die Deckung des diesen Ansatz übersteigenden Investitionsbedarfs in Höhe von 772.378 € ebenfalls aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke" erfolgt,
    • c)für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten bereits Mittel in Höhe von 110.450 € verausgabt wurden,
    • d)der von der Baumaßnahme betroffene Bereich zum 31.12.2014 einen Restbuchwert von 0,00 € aufweist,
    • e)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 108.685,01 € sichergestellt ist und den Jahresfolgekosten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 10.004,63 € p.a. gegenüberstehen sowie
    • f)ein Zuwendungsbescheid zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis zu 729.400,00 € vorliegt und auf Basis des erhöhten Investitionsbedarfs ein Ergänzungsantrag gestellt wird. Begründung: A - Zielsetzung Nachdem die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 24.07.2014, § 4865, dem Ersatzneubau der Brücke über die Nidda im Zuge der Straße Auf der Insel bei einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.425.100 € zugestimmt hat, wurde die Ausschreibung in zwei Baulosen durchgeführt. Die Ausschreibung des Bauloses 1 - Errichtung einer Behelfsbrücke für die Dauer der Bauzeit - führte zu einem wirtschaftlichen Resultat und wurde vergeben. Dagegen lagen die Angebote für das Baulos 2 - Ersatzneubau der Brücke - deutlich über der der Ausschreibung zugrunde liegenden Kostenberechnung, sodass die Angebote als unwirtschaftlich betrachtet und die Ausschreibung aufgehoben werden musste. In der Folge wurde der Bauwerksentwurf im Hinblick auf Kosteneinsparungspotenziale und der Ermittlung des Investitionsbedarfs überarbeitet, indem anstelle der ursprünglich vorgesehenen Bohrpfahlgründung eine Abtragung der Bauwerkslasten durch die flach gegründeten Bestandswiderlager erfolgt, auf Wartungsgänge in den Widerlagern verzichtet wird (Verringerung der abzubrechenden Betonmengen) und die Verkehrsführung in den verschiedenen Bauphasen angepasst wurde. Gleichwohl ergibt sich aus dem überarbeiteten Bauwerksentwurf gegenüber der Ursprungsplanung ein um 772.378 € erhöhter Investitionsbedarf, der im Wesentlichen auf eine angepasste Gründung zum Schutz einer im Bauwerksbereich befindlichen Schmutzwasserleitung sowie aktualisierter Kostenansätze zurückzuführen ist. Mit der Vorlage soll den zusätzlich erforderlich werdenden Ausgaben zugestimmt werden. B - Alternativen Keine. Die 1928 in Frankfurt am Main Rödelheim errichtete Brücke ist die wichtigste innerörtliche Hauptverkehrsverbindung im Zuge der Landesstraße L
  5. Sie hat eine hohe Verkehrsbedeutung als Wegeverbindung an die Bundesautobahnen A 648, A 5 und A 66 Brücke. Aufgrund des altersbedingten Zustandes des Bauwerks, insbesondere einer bestehenden mangelnden Tragfähigkeit, ist die Traglast auf 16 t begrenzt und kann auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden. Die Brücke wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6148, im Brückenbauprogramm 2015 - 2019 (M 61) als besonders dringlich umzusetzende Maßnahme eingestuft. C - Lösung Bei im Übrigen unveränderten Rahmenbedingungen (§ 4865 vom 24.07.2014, M 97) wird die Brücke unter Verwendung der bestehenden Widerlager flach gegründet, sodass die massiven Betonwiderlager weitgehend erhalten bleiben. Zudem wurde aufgrund des unerwartet schlechten Zustands der unter dem Bauwerk verlaufenden Schmutzwasserleitung, die erschütterungsfrei zu behandeln ist, eine Anpassung des Bauablaufs sowie der Konstruktion der Gründung vorgenommen. D - Kosten
  6. Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau (inkl. Behelfsbrücke) verursacht Ausgaben in Höhe von 3.197.478,46 €
  7. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt 31.12.2014 110.449,55 € 2015 250.000,00 € 2016 1.800.000,00 € 2017 1.037.028,91 €
  8. Folgeinvestitionen: -keine-
  9. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben -keine-
    • b)Sachkosten
  10. Bauunterhaltungskosten Die Kosten für Straßenbau, Brückenbau, Grün- und Freiflächen wurden zusammengeführt. Brückenbau 3.093.774,16 € * 80% * 0,86% = 21.285,17 € Beleuchtung (4 Lampen* Watt * Brenndauer/Jahr * Preis / KW) + (4 * Wartungskosten / Lampe) (4 * 115 W * 4200 h/J * 0,1285 €/kw) + (4*11,69 €) 295,02 € Summe Sachkosten: 21.580,19 €
  11. Abschreibung (jährlich) Neubau Brücke BND * 80 Jahre 1/80 von 3.093.774,16 € 38.672,18 € Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 103.704,30 € 5.185,22 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 43.857,39 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3,50% / 2 * (3.197.478,46 € - 729.400,00)) 43.191,37 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2015/2016 vom 20.11.2013 Jahresfolgekosten insgesamt: 108.685,01 €
  12. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (729.400,00 / rd. 73 Jahre) 10.004,63 € (Gewogener Durchschnitt der Nutzungsdauern für die Komponenten Brücke und Beleuchtung).
  13. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von 729.400,00 € Ein Ergänzungsantrag über die Erhöhung der GVFG-Förderungssumme wird gestellt. Es ist nicht absehbar, ob und in welcher Höhe der Ergänzungsantrag beschieden wird.
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
  15. Sonstiges: Anlage 1_Lageplan (ca. 459 KB) Anlage 2_Regelquerschnitt (ca. 125 KB) Anlage 3_Ansicht (ca. 213 KB) Anlage 4_Uebersichtsplan (ca. 208 KB) Anlage 5_Kostenzusammenstellung (ca. 76 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Oktober 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.12.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 02.11.2015
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

OBR 7
Sitzung 48 · 03.11.2015
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 165 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 44 · 10.11.2015
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 17.11.2015
TO II, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 45 · 07.12.2015
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömerBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

Verkehrsausschusses
Sitzung 45 · 08.12.2015
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARLREPStv. KrebsStv. OchsStv. Dr
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 15.12.2015
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und AGP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 17.12.2015
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARLREPStv. OchsStv. KrebsStv. Dr
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

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