Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Beschluss zur Modernisierung von Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Stadtgebiet und zum barrierefreien Umbau unterirdischer S-Bahn-Stationen

Vorlagentyp: M
30 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren11 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Kölner Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Kölner Straße per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.05.2014, M 96

Betreff: Beschluss zur Modernisierung von Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Stadtgebiet und zum barrierefreien Umbau unterirdischer S-Bahn-Stationen I. Es dient zur Kenntnis, dass 1. die Stadt Frankfurt am Main und die Deutsche Bahn AG beabsichtigen, bei der Modernisierung und dem barrierefreien Umbau von Bahnhöfen und Verkehrsstationen zu kooperieren. 2. als gemeinsames Projekt die Verkehrsstation Frankfurt-Ostbahnhof (Regionalbahnhalt) aufgewertet und darauf aufbauend im Anschluss barrierefrei umgebaut werden soll. 3. die Verkehrsstation Galluswarte, die S-Bahnstation Ostendstraße sowie die unterirdischen S-Bahnstationen Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Flughafen-Regionalbahnhof barrierefrei umgebaut werden sollen. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass 1. die unter Ziffer I. genannten Maßnahmen in den Rahmenvertrag über die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen im Rahmen des "Bahnhofsmodernisierungsprogramms Hessen" aufgenommen wurden. 2. im aktuellen Investitionsprogramm 2014-2017 für Maßnahmen der "Verbesserung Bahnhöfe und Umfeld" Gesamtausgaben von 50 Mio. € veranschlagt sind, die sich derzeit wie folgt auf drei Maßnahmen verteilen: Bahnhof Höchst: 6,5 Mio. € (PG 13.01, Projekt Nr. 5.006015), Ostbahnhof: 3,5 Mio. € (5.006016) und Hauptbahnhof: 40 Mio. € (5.006017). III. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu:

  1. Für die unter Ziffer I. benannten Zwecke werden städtische Investitionsmittel i. H. v. insgesamt maximal 6 Mio. € als Zuschüsse zur Verfügung gestellt; sie sind gemäß Ziffer II. 2. bereits im Haushalt veranschlagt.
  2. Der Magistrat wird ermächtigt, für die Aufwertung und den barrierefreien Umbau der Verkehrsstation Frankfurt-Ostbahnhof und den barrierefreien Umbau der Verkehrsstation Galluswarte, der S-Bahnstation Ostendstraße sowie der unterirdischen S-Bahnstationen Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof mit der Deutschen Bahn AG jeweils Realisierungs- und Finanzierungsverträge abzuschließen.
  3. Der städtische Finanzierungsanteil zur Durchführung der Maßnahme Ostbahnhof i. H. v. 3,5 Mio. € und der weiteren Maßnahmen i. H. v. 2,5 Mio. € wird bewilligt. Die hierfür benötigten und im Haushalt unter den Projekt Nr. 5.006016 (Ostbahnhof) und 5.006017 (Hauptbahnhof) bereitstehenden Mittel werden in Höhe der oben genannten Beträge freigegeben.
  4. Eine Anpassung der Veranschlagungen an die Gegebenheiten aus diesem Beschluss unter Einhaltung des Gesamtbetrages von 50 Mio. € erfolgt im Haushalt 2015/2016. IV. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Verkehrsstationen Frankfurt-Ostbahnhof, Galluswarte, Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Ostendstraße, Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof haben sämtlich wichtige Funktionen für die Verkehrserschließung für Einwohner, Pendler und Besucher der Stadt. Die Stationen weisen funktionale und gestalterische Mängel auf und bedürfen einer Aufwertung. Mit Ratifizierung der UN-Konvention des Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Barrieren abzubauen, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Von großer Bedeutung ist dabei eine einheitliche barrierefreie Gestaltung möglichst vieler wichtiger Stationen, um behinderten Menschen eine selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen. Zusätzlich dient der Abbau von Barrieren ebenso Menschen mit temporärer eingeschränkter Mobilität, sei es durch das Mitführen von Kinderwägen bzw. schwerem Gepäck oder von Fahrradfahrern, die im Rahmen von kombinierten Verkehrskonzepten mit dem ÖPNV unterwegs sind. B. Lösung Die Umbaumaßnahme wird die Attraktivität der Bahnhöfe deutlich steigern. Der Nutzen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ist durch den barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen durch Aufzüge deutlich verbessert. Das taktile Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie die Erneuerung des Wegeleit- und Fahrgastinformationssystems führt zu einer Verbesserung der Übersichtlichkeit in den Verkehrsstationen. Für die im Folgenden erläuterten Maßnahmen bzw. Projekte liegen (mit Ausnahme der Verkehrsstation Ostbahnhof) noch keine Entwürfe vor, die Planungen befinden sich im Stadium der Grundlagenermittlung. Die genannten Kosten sind daher als Grobkostenschätzungen auf Grundlage vergleichbarer Projekte zu verstehen. Für die verschiedenen Maßnahmen sollen durch die Vereinbarung zwischen Stadt und DB ergänzend zur Rahmenvereinbarung zwischen DB und Land Budgets festgelegt werden, innerhalb derer im Rahmen der Planungen - etwa durch Auswahl geeigneter Materialien und Standards - die Maßnahmen abzuwickeln sind. Daher werden hier die funktionalen Ziele der Maßnahmen beschrieben.
    • a)Ostbahnhof Der Ostbahnhof hat eine wichtige Bedeutung für die Erschließung des Ostends. Durch die Veränderung des Gebietes mit Ansiedlung EZB, Bauprojekte im Bereich der Ferdinand-Happ-Straße und der alten Feuerwache u. w. entsteht zusätzlicher Verkehr, für den auch das ÖPNV-Angebot zu verbessern ist. Bereits jetzt ist der Ostbahnhof Umsteigestation zur U-Bahn, mittelfristig wird nach einer möglichen Verwirklichung des Baus der Nordmainischen S-Bahn eine weitere Umsteige-beziehung entstehen. Da nicht mehr alle Bahnsteiganlagen benötigt werden, soll die nicht mehr erforderliche Infrastruktur einschließlich der Bahnsteigdächer zurückgebaut werden. Der Mittelbahnsteig wird erneuert, erhält eine neue Überdachung und Beleuchtung und wird mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Unterführung wird saniert und attraktiv gestaltet. Da hierfür Sperrzeiten für den Eisenbahnverkehr im Sommer 2014 vorgenommen werden müssen, ist mit dieser Maßnahme vorab zu beginnen. Der barrierefreie Ausbau erfolgt in einem zweiten Schritt, gemäß der Vereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Land Hessen. Hierfür sind Mittel des Landes vorgesehen. Es soll voraussichtlich eine Verbindung zwischen dem verbleibenden aufgewerteten Regionalbahnsteig und dem über der U-Bahnstation der VGF vorhandenen Fußgängerdurchstich durch den Bahndamm hergestellt werden. Eine erste Studie unter Mitwirkung der Stadt, dem RMV und der DB AG ist abgeschlossen worden und bildet die Grundlage für die anstehenden Planungen. Die Realisierung für diesen zweiten Abschnitt ist ab 2017 geplant. Die neu zu bauende S-Bahnstation wird beim Bau der Nord-Mainischen S-Bahn ebenfalls barrierefrei angebunden.
    • b)Galluswarte Durch die dynamische Entwicklung des Stadtteils ist mit zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen. Derzeit ist der Ausgang Richtung Norden (Kölner Straß
    • e)sehr schmal und unkomfortabel. Dieser Ausgang soll verbreitert und in diesem Bereich ein Aufzug eingebaut werden. Auch hier wird ein taktiles Leitsystem eingebaut. Die Leitsysteme für Blinde führen mit Rillenplatten jeweils von den Bahnsteigkanten zu den Treppen oder Aufzügen, an Abzweigungen oder Gefahrenstellen werden Noppenplatten als Aufmerksamkeitsbereiche eingebaut. Durch den Farbkontrast erleichtern die hellen Platten auch Sehbehinderten die Orientierung.
    • c)S-Bahnstation Ostendstraße Die S-Bahnstation soll barrierefrei ausgebaut werden. Neben einem Aufzug soll wie oben beschrieben ein taktiles Leitsystem installiert werden. Da ein durchgehender Aufzug von der sehr tief liegenden Station bis an die Oberfläche erhebliche Kosten verursacht, ist derzeit geplant zwei Aufzüge mit einer Zwischenebene zu installieren. Hierdurch werden erhebliche Kosten gespart.
    • d)Unterirdische Verkehrsstationen: Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokal-bahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof In den o.g. Stationen wird jeweils ein durchgehendes taktiles Leitsystem eingebaut (s.o.). Die vorhandenen Aufzüge werden in das Leitsystem eingebunden. Im Rahmen der Brandschutzsanierung werden auch die Beleuchtung und die Beschilderungen erneuert. Dadurch wird das Gesamtbild aufgewertet und die verbesserte Beleuchtung kann das Sicherheitsgefühl verbessern. In den Stationen wird jeweils geprüft, ob nicht mehr notwendige Einbauten entfernt werden können, falls notwendig wird das Mobiliar (Bänke etc.) erneuert. Die unterirdische S-Bahnstation Taunusanlage wird derzeit bereits als Gemeinschaftsprojekt von Stadt und DB AG umgestaltet und ist somit nicht durch den Beschluss berührt. C. Alternativen Der Rahmenvertrag über die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen im Rahmen des "Bahnhofsmodernisierungsprogramms Hessen" zwischen der Deutschen Bahn AG, dem Land Hessen und den Aufgabenträgern RMV, NVV und VRN setzt eine Finanzierungsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main voraus. Sollte diese Beteiligung nicht erfolgen, so werden sich die Maßnahmen voraussichtlich auf einen Zeitraum nach 2019 verschieben. Es ist davon auszugehen, dass nach Ablauf der GVFG-Förderung im Jahr 2019 eine finanzielle Beteiligung des Landes bei dieser Maßnahme nicht mehr erfolgt. D. Kosten
  5. Gesamtinvestitionsbedarf (Anteil Stadt Frankfurt am Main): Investitionskostenzuschuss 6.000.000 € Im Folgenden sind die veranschlagten Gesamtkosten der Einzelprojekte sowie die Finanzierungsanteile von Stadt, DB AG und Land erläutert. Die DB AG wird Vorhabenträgerin der Maßnahmen, sodass nach derzeitigem Stand keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. Die Kosten werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) eingestellt. Die genannten Gesamtkosten umfassen die Planungs- und Baukosten. Die Anlagen verbleiben im Eigentum und in der Unterhaltspflicht der DB AG. Da es sich um Maßnahmen der DB AG handelt, wird diese bei den zuständigen Landesbehörden Zuschussanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellen. Da die Fördermittelanträge von der DB AG gestellt werden, hat die Stadt insoweit keine eigene Antragsmöglichkeit. Die für die Maßnahme abzuschließenden Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarungen werden die Kostenbeteiligung des Landes und den Anteil der Stadt als Maximalbetrag beinhalten. Sollten sich aus den Maßnahmen Minderkosten ergeben, sind diese auf andere Projekte übertragbar. Die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen und Finanzierungsanteile im Überblick:
    • a)Ostbahnhof Gesamtkosten: 4.350.000 € Anteil Stadt: 3.500.000 € Anteil DB: - Anteil Land: 850.000 €
    • b)Galluswarte Gesamtkosten: 1.000.000 € Anteil Stadt: 450.000 € Anteil DB: - Anteil Land: 550.000 €
    • c)S-Bahnstation Ostendstraße Gesamtkosten: 1.350.000 € Anteil Stadt: 550.000 € Anteil DB: - Anteil Land: 800.000 €
    • d)Unterirdische S-Bahnstationen (für die Stationen Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof wird ein Gesamtbudget vorgesehen, aus dem die Mittel nach Ausarbeitung der Vorplanung verteilt werden) Gesamtkosten: 7.000.000 € Anteil Stadt: 1.500.000 € Anteil DB: 2.500.000 € Anteil Land: 3.000.000 €
  6. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2014 (Planungs- und Baukosten Ostbahnhof) 3.500.000 € ab 2017 (Planungs- und Baukosten der übrigen Maßnahmen) 2.500.000 € Insgesamt: 6.000.000 €
  7. Folgeinvestitionen: keine
  8. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben keine (Infrastruktur ist im Eigentum der DB AG)
    • b)Sachkosten Abschreibung auf immaterielles Anlagevermögen (Investitionskostenzuschuss) (lineare AfA bei 50 Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer) In den Jahren 2014-2016 (3,5 Mio. €) 70.000 € In den Jahren 2017-2063 (6,0 Mio. €) 120.000 € In den Jahren 2064-2066 (2,5 Mio. €) 50.000 € Bauunterhaltungskosten keine (Infrastruktur ist im Eigentum der DB AG)
    • c)Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (6,0 Mio. € x 4,00 % / 2) 120.000 € Durchschnittliche Jahresfolgekosten: 240.000 €
  9. Jahreserträge: keine
  10. Leistungen Dritter: keine Die Stadt Frankfurt am Main wird bei den zuständigen Landesbehörden keinen Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellen, da die Fördermittel bereits von der DB AG in Anspruch genommen werden und dies bei der Berechnung des städtischen Kostenanteils bereits berücksichtigt ist. Die für die Maßnahme abzuschließende Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung beinhaltet die Kostenbeteiligung des Landes.
  11. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
  12. Sonstiges: - Anlage 1_Bauwerksplan_Personenunterfuehrung (ca. 523 KB) Anlage 2_Lageplan_Bauabschnitte_I_und_II (ca. 1,1 MB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 202 KB) Anlage 4_Uebersicht_Kostenanteil (ca. 110 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2014, OF 393/4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 16. Mai 2014Sie sind hier
    MM 96Beschluss zur Modernisierung von Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Stadtgebiet und zum barrierefreien Umbau unterirdischer S-Bahn-Stationen
    Magistratsvortrag
  2. 14. Juni 2014OFOF 393/4chsenhausenFraktion: SPDTitel/Betreff: Über Umplanung Aufzug Ostendstraße informierenOrtsbeiratsantrag
  3. 15. Juli 2014OMOM 3333Über Umplanung Aufzug Ostendstraße informierenDirektanregung
  4. 12. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1553Über Umplanung Aufzug Ostendstraße informierenStellungnahme
  5. 13. September 2016OFOF 56/4Aufzug in der S-Bahn-Station OstendstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 02.06.2014
TO I, TOP 8
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 96 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 4
Sitzung 31 · 03.06.2014
TO II, TOP 1
Beraten
a) Die Vorlage M 96 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 31 · 13.06.2014
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 30 · 16.06.2014
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind)

Verkehrsausschusses
Sitzung 30 · 17.06.2014
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerElf PiratenRömerNPDREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 32 · 17.06.2014
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 24.06.2014
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 26.06.2014
TO II, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerElf PiratenFDPRömerNPDREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, RÖMER, NPD und REP (= Annahme)

KAV
Sitzung 19 · 07.07.2014
TO I, TOP 1
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 96 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 4
Sitzung 32 · 15.07.2014
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3333 2014 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 96 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 393/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
1 SPD
zu 2)
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE

KAV
Sitzung 21 · 29.09.2014
TO I, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4755,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen