Verkauf des Grundstücks Gemarkung Niederursel/F., Flur 24, Nr. 116/3
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Niederursel/F., Flur 24, Nr. 116/3 an die Käufer Tatjana Thiele und Manfred Höschle vor. Der Verkauf wird als wirtschaftlich vorteilhaft für die Stadt angesehen, da die Fläche nicht eigenständig verwertbar ist und die Stadt durch den Verkauf Kosten für Pflege und Verkehrssicherungspflicht spart.
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Kirchgartenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.11.2025.
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Kirchgartenstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: | Frau Tatjana Thiele geb. Höschle, | Birkenweg 43, 61449 Steinbach | Herr Manfred Höschle, | Kurmainzer Str. 79, 61440 Oberursel Kaufgrundstück: | Gemarkung Niederursel/F., Flur 24, Nr. 116/3, 36 m² Die Fläche ist im beigefügten Lageplan rot markiert | . Kaufpreis: | 12.510,- € Nachzahlungsverpflichtung: | Auf dem Kaufgrundstück befindet sich eine Tanne, die durch den Käufer zu übernehmen ist. Sollte der Käufer den Baum binnen 10 Jahren nach Vertragsabschluss fällen, so hat er eine Nachzahlung i.H.v. 4.050,- € an die Stadt zu leisten. | Die Nachzahlungsverpflichtung kommt nicht zum Tragen, wenn die Fällung nachweislich aufgrund einer Gefährdung der Standsicherheit des Baumes erfolgt. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Die Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie für Beratungs- und Maklerkosten trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüchen jeder Art. Besondere Bedingungen: | a) Eventuell in dem Grundstück verlegte Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind entweder grundbuchlich zu sichern oder auf Kosten des Käufers zu verlegen. | b) Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tage der Beurkundung des Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Verkäufer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge und Abgaben im Sinne des § 127 Abs.4 BauGB, insbesondere Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag, trägt der Käufer. | c) Das Kaufgrundstück ist mit dem angrenzenden Grundbesitz des Käufers wirtschaftlich zu vereinigen. | d) Das Kaufgrundstück ist selbständig nicht bebaubar und darf nicht gesondert veräußert werden. | e) Die auf dem Kaufgrundstück befindliche Tanne wird durch den Käufer übernommen. | f) Auf der Grundstücksgrenze zur Kirchgartenstraße befindet sich ein Straßenschild sowie eine Straßenlaterne. Diese Einrichtungen müssen bestehen und zugänglich bleiben. Verrechnung: | Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für das Kaufgrundstück 920,- €/m² für baureifes Land beträgt, welches mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut ist. Nach Rücksprache mit der Kommunalen Wertermittlungsstelle ist für das Kaufgrundstück aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit von diesem Wert ein Abschlag von 50 % vorzunehmen. |
- Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
A. Zielsetzung Die Käufer sind Eigentümer der Liegenschaft Weißkirchener Weg 38 und am Erwerb des angrenzenden städtischen Grundstücks 116/3 interessiert, um ihre Liegenschaft zu arrondieren und auch eine optische Verbesserung zu erreichen. Bei dem Kaufgrundstück handelt es sich um eine verwilderte Grünfläche, auf der eine hohe Tanne steht. Das Grundstück ist im rechtsgültigen Fluchtlinienplan Nr. 1490 von 1939 als "neu festzustellende Straßen- und Baufluchtlinie" ausgewiesen. Nach Angabe des Fachamtes wird die Fläche jedoch nicht für einen Straßenausbau benötigt. Sie ist für die Stadt nicht eigenständig verwertbar, andere Nutzungs- oder Verwertungsmöglichkeiten sind absehbar nicht gegeben. Es besteht derzeit kein Nutzungsvertrag zu der Fläche, die Stadt generiert keine Pachteinnahmen. Mit Veräußerung der Fläche entfallen für die Stadt die Verkehrssicherungspflicht, die Grünpflege und die Zahlung der Grundbesitzabgaben. Der Verkauf der Fläche ist daher für die Stadt wirtschaftlich von Vorteil. Nach Rücksprache mit der Kommunalen Wertermittlungsstelle ist vom aktuellen Bodenrichtwert für Bauland für das Kaufgrundstück i.H.v. 920,- €/m2 ein Abschlag von 50% vorzunehmen, da die Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks aufgrund der geringen Größe sowie der aufstehenden Tanne eingeschränkt ist. Bei einem Wert von 460,- €/m2 ergäbe sich für die Grundstücksgröße von 36 m2 ein Kaufpreis i.H.v. 16.560,- €. Von diesem Betrag wurde im Rahmen der Verhandlungen unter der Voraussetzung einer Nachzahlungsverpflichtung ein Abschlag i.H.v. 4.050,- € vorgenommen. Der Kaufpreis beträgt somit 12.510,- €. Der Käufer hat die aufstehende Tanne zu übernehmen. Sollte er den Baum binnen 10 Jahren nach Vertragsabschluss fällen, so hat er die Nachzahlung i.H.v. 4.050,- € an die Stadt zu leisten. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer unverzüglich das Eintreten von Umständen mitzuteilen, die den vorgenannten Nachzahlungsanspruch auslösen können. Die Nachzahlungsverpflichtung kommt nicht zum Tragen, wenn die Fällung nachweislich aufgrund einer Gefährdung der Standsicherheit des Baumes erfolgt. Hierzu hat der Käufer der Stadt unaufgefordert entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Tanne untersteht der "Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main" ("Baumschutzsatzung"). Im Baumkataster der Stadt Frankfurt am Main ist die Tanne nicht geführt. Auf der Grenze des Kaufgrundstücks zur Kirchgartenstraße befindet sich ein Straßenschild sowie eine Straßenlaterne. Diese Einrichtungen müssen bestehen und zugänglich bleiben.
B. Alternativen
Verzicht auf den Verkauf und somit weiterhin Tragung der Kosten für Rückschnitt und Pflege durch die Stadt.
C. Lösung
Verkauf der Fläche an die o.g. Käufer.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
Anlage 1_Lageplan_500 (ca. 697 KB) Anlage 2_Panorama-Ansicht (ca. 680 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2024Sie sind hierMM 88Verkauf des Grundstücks Gemarkung Niederursel/F., Flur 24, Nr. 116/3Magistratsvortrag
- 5. September 2024NRNR 994Baumstandort dauerhaft sichernSTVV-Antrag · Gartenpartei
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 88 = Annahme) FRAKTION und Gartenpartei (M 88 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 88 = Annahme, NR 994 = Ablehnung) FRAKTION (M 88 und NR 994 = Ablehnung) Gartenpartei (M 88 = Ablehnung, NR 994 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)