Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main im Linienbündel E an die In-der-City-Bus GmbH

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren10 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel E ab dem 09.06.2024 bis zum 10.12.2033 direkt an die In-der-City-Bus GmbH zu vergeben. Dies erfolgt aufgrund unzureichender Anpassungsmöglichkeiten im bestehenden Vertrag und soll einen reibungslosen Übergang sowie die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sicherstellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat ist gebeten, die Busverkehrsleistung im Linienbündel E sowie die Annexleistung der Werkstatt und der entsprechend genutzten Betriebshöfe ab dem 09.06.2024 bis zum 10.12.2033 nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Öffentlichen Dienstleistungsauftrages incl. der dazugehörigen Teile und Anlagen zu vergeben und die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anzuweisen, ihre Tochtergesellschaft, die In-der-City-Bus GmbH (ICB), anzuweisen, diese Busverkehrsleistungen zu erbringen und mit Inkrafttreten des neu zu vergebenden öDA zum 09.06.2024 den bestehenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (bestehender öDA) über die Busverkehrsleistungen im Linienbündel E in Frankfurt am Main an die ICB mit Laufzeit bis 12.12.2026 nicht mehr auszuführen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main (traffiQ) anzuweisen, den bestehenden öDA über die Busverkehrsleistungen im Linienbündel E in Frankfurt am Main an die ICB mit Laufzeit bis 12.12.2026 vorzeitig mit Inkrafttreten des neu zu vergebenden öDA zum 09.06.2024 zu beenden, damit einen rechtssicheren, störungsfreien Übergang in die Neuvergabe zu gewährleisten, sowie endgültig abzurechnen. traffiQ wird ferner angewiesen, den neu zu vergebenden öDA über das Erbringen von Busverkehrsleistungen gemäß PBefG im Linienverkehr der Stadt Frankfurt am Main durch die ICB mit Wirkung zum 09.06.2024 umzusetzen und die Aufgaben der "Zuständigen örtlichen Behörde" gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 und gemäß Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrag (AÜBV) für die Stadt Frankfurt am Main wahrzunehmen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, traffiQ anzuweisen, nach Ablauf von vier aufeinanderfolgenden, vollständigen Wirtschaftsjahren eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend ist der Stadtverordnetenversammlung ein Handlungsvorschlag vorzulegen, der u.a. eine Weiterführung des Auftrags, eine Weiterführung unter Modifikationen oder eine Beendigung des Auftrags nach fünf Jahren beinhalten kann.

Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023, § 2826 (M 202), wurde der Magistrat beauftragt, die Buslinien im Linienbündel E erneut direkt an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben, nachdem die Revision des öDA ergeben hat, dass das Änderungsmanagement für Anpassungen während der Vertragslaufzeit im Linienbündel E unzureichend ausgestaltet ist. Die Vornahme der Revision nach vier Jahren ab Beginn des öDA ergab sich aus der Beschlussfassung § 6332 vom 24.09.2015 (M 143). Das Bedienungsgebiet der Buslinien liegt halbringförmig nördlich der Frankfurter Innenstadt. Es wird durch die Stadtteile Gallus, Bockenheim, Eschersheim, Berkersheim, Bornheim und Ostend begrenzt. Enthalten sind die Buslinien M32, M34, 39, 63, 64, 66 und N5.

Das Linienbündel E wird erneut in Form eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) an die ICB vergeben. Die im folgenden genannten Voraussetzungen werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Direktvergabe von der ICB erfüllt:

- Die öffentliche Auftraggeberin übt über die ICB eine ähnliche Kontrolle aus, wie über ihre eigenen Dienststellen.

- Mehr als 80 % der Tätigkeiten der ICB dienen der Ausführung der Aufgaben, mit denen sie von der die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeberin oder von anderen von dieser kontrollierten juristischen Person betraut wurde.

- Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung an der ICB.

- Die ICB nimmt ihre Tätigkeit ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers und auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wahr.

Durch diese Art der vertraglichen Ausgestaltung der Direktvergabe besteht die Möglichkeit, sämtliche für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erforderlichen Aufwendungen der ICB beihilfekonform ausgleichen zu können. Durch eine von traffiQ jährlich durchzuführende Überkompensationskontrolle erfolgt die Sicherstellung der Auskömmlichkeit und Angemessenheit der Ausgleichzahlungen an die ICB.

B. Alternativen

Neben der Neuvergabe des Linienbündels E besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen einer Änderungsbekanntmachung ein umfassendes Änderungsmanagement in den bestehenden Verkehrsvertrag zu integrieren. Hierbei bestehen jedoch vergabe- und beihilferechtliche Risiken. Folglich verbleibt die Neuvergabe des Linienbündels E in Form eines öDA als einzige sinnvolle Handlungsoption. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb bereits mit Beschluss vom 02.02.2023 dem vorgeschlagenen Vorgehen der Neuvergabe zugestimmt und traffiQ mit der Vorbereitung der nun vorliegenden Umsetzung beauftragt.

C. Lösung

Der neue Verkehrsvertrag wurde derart ausgestaltet, dass bestehende Herausforderungen aufgelöst werden konnten.

Ausgestaltung des neuen Verkehrsvertrages

- Änderungsmanagement : Das neu konzipierte Änderungsmanagement ermöglicht es, Anpassungen in Höhe von bis zu 50% der Fahrleistung sowie der Qualität vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um außerplanmäßige Änderungen, die noch nicht in den Vergabeunterlagen berücksichtigt werden konnten. Insgesamt führt dies zu einer hohen Flexibilität hinsichtlich der Zu- und Abbestellung von Leistung und ermöglicht die rechtssichere Anpassung von wesentlichen Änderungen während der Vertragslaufzeit.

- Abrechnungsmethodik : Bezüglich der Berechnungssystematik erfolgte eine Angleichung an die bestehende Methodik der Linienbündel C und D. Durch die neue Abrechnungssystematik wird zusätzliche Transparenz im Abrechnungsprozess hergestellt. Zudem wird durch die Harmonisierung mit der Methodik der Linienbündel C und D der administrative Aufwand sowohl seitens traffiQ als auch seitens der ICB reduziert. Nach Ablauf von vier Wirtschaftsjahren wird erstmalig im Bündel E eine Revision der Preisfaktoren durchgeführt, um die der Urkalkulation zugrundeliegenden Prämissen zu überprüfen. Sollten sich Rahmenbedingungen stark verändert haben, können diese Kostenentwicklungen durch die Anpassung der Preisfaktoren im Rahmen der Revision berücksichtigt werden.

- Qualitatives Anreiz-System : Ferner wurde ein qualitatives Anreizsystem entwickelt, das sowohl Bonus- als auch Malus-Zahlungen erlaubt. Das Anreizsystem setzt sich aus dem subjektiven Kriterium Freundlichkeit und den beiden objektiven Kriterien Ausfallquote und Pünktlichkeit zusammen. Hierbei wurden bewusst Qualitätskriterien berücksichtigt, die in besonderem Maße durch die Fahrpersonale beeinflusst werden können, um die Zuverlässigkeit und Motivation dieser zu fördern. Zudem wird vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates zu Vertragsstart eine Basisprämie für die Mitarbeitenden der ICB eingeführt. Jeweils die Hälfte der Bonus- und Maluszahlungen werden auf die Basisprämie angerechnet, erstmalig für das Jahr 2025. Sollte es keine Zustimmung des Betriebsrates geben, entfällt die Basisprämie. Die Bonus- und Maluszahlungen bleiben bestehen und werden vollständig von der ICB getragen.

Die Struktur des öDA stellt sich wie folgt dar:

- Teil A "Leistungsbeschreibung" mit

Anlage A1"Infrastrukturleistungen",
Anlage A2"Anforderungen
an die Fahrzeuge", Anlage A3"Anforderungen an das Personal",
Anlage A3.1"Fahrerhandbuch
Bordrechner", Anlage A3.2"Kurzanleitung
Fahrscheindrucker Bus", Anlage A4"Datenmanagement",
Anlage A5"Liniensteckbriefe",
Anlage A6"Qualitätssicherung",
Anlage A7"Abrechnung
Fahrgeldeinnahmen", Anlage A8"Ergebnisrechnung RMV",
Anlage A9"Leistungstestat
traffiQ", Anlage A10"Störfallkonzept-Vorgehen",
Anlage A11"Störfallkonzept-Streckenkarte",
Anlage A12"Störfallkonzept-Fahrerhandbuch",
Anlage A13"Störfallkonzept-Vertrag SEV (mit VGF)",
Anlage A14"Formular zur
Aufnahme von Neufahrzeugen", Anlage A15"Formular Änderung bei Bestandsfahrzeugen" und
Anlage A16"Änderungsmanagement".

- Teil B "Kalkulation, Leistungsabrechnung, Überkompensationskontrolle" mit Anlage B1 "Kalkulationsblatt"

- Teil C "Öffentlicher Dienstleistungsauftrag"

Zu Ziffer 1 : Die Umsetzung der Direktvergabe wird mit einer Gesellschaftsrechtlichen Weisung abgesichert, um hervorzuheben, dass die Stadt Frankfurt am Main über die ICB eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. So wird die Verbindlichkeit des Beschlusses des Magistrats bzw. der Stadtverordnetenversammlung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Die gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeit für die Geschäftsführung der ICB ist so eindeutig festgestellt.

Zu Ziffer 2 : Es ist erforderlich, dass die Gesellschafterversammlung nach dem Beschluss des traffiQ-Aufsichtsrates (gemäß § 10 Abs. (3) Ziffer 8 des Gesellschaftsvertrages) eine Weisung veranlasst, die die traffiQ-Geschäftsführung dazu berechtigt, den vorliegenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrag abzuschließen.

Zu Ziffer 3 : In Anbetracht der laufenden Mobilitätswende sowie sich ständig verändernden umweltpolitischen Rahmenbedingungen erweist es sich als zielführend, nach Ablauf von vier aufeinanderfolgenden, vollständigen Wirtschaftsjahren eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend ist der Stadtverordnetenversammlung ein Handlungsvorschlag vorzulegen, der u.a. eine Weiterführung des Auftrags, eine Weiterführung unter Modifikationen oder eine Beendigung des Auftrags nach fünf Jahren beinhalten kann.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der geschätzte Auftragswert für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 408,4 Mio. €. Die Neuvergabe bringt im Vergleich zum bisherigen Verkehrsvertrag keine direkten Kostensteigerungen mit sich, da weder der Bündelzuschnitt noch die Vertrags- und Vergabeart (Direktvergabe als Öffentlicher Dienstleistungsauftrag) geändert werden. Vor dem Hintergrund der derzeit angespannten Haushaltslage gibt es jedoch zwei neue Mechanismen, die der Kostenkontrolle dienen. Zum einen werden die Gesamtkosten durch die Erhöhung der Anzahl an Preisfaktoren von drei auf fünf transparenter dargestellt und können besser mit den anderen beiden Bündeln C und D verglichen werden. Des Weiteren bietet das bereits etablierte Controlling-System Möglichkeiten zur Identifikation wesentlicher Kostentreiber.

In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel E erforderlichen Mittel berücksichtigt. Die in der Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2027 hinterlegten Kosten für das Bündel E belaufen sich auf insgesamt 168,3 Mio. €. Die Kosten für das Jahr des Vertragsstarts, das am 09. Juni 2024 beginnt und am 31. Dezember 2024 endet, liegen bei 16,4 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt indirekt über die Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) des städtischen Haushalts.

Anlage A_01_Infrastrukturleistungen (ca. 599 KB) Anlage A_02_Anforderungen_Fahrzeuge (ca. 2,2 MB) Anlage A_03_1_Fahrerhandbuch_Bordrechner (ca. 2,6 MB) Anlage A_03_2_Kurzanl_Fahrscheindrucker_Bus (ca. 46 KB) Anlage A_03_Anforderungen_Personal (ca. 418 KB) Anlage A_04_Datenmanagement (ca. 400 KB) Anlage A_05_Liniensteckbriefe (ca. 22,7 MB) Anlage A_06_Qualitaetssicherung (ca. 1 MB) Anlage A_07_Abrechnung_Fahrgeldeinnahmen (ca. 129 KB) Anlage A_08_Ergebnisrechnung_RMV (ca. 109 KB) Anlage A_09_Leistungstestat_traffiQ (ca. 125 KB) Anlage A_10_Stoerfallkonzept_Vorgehen (ca. 655 KB) Anlage A_11_Stoerfallkonzept_Streckenkarte (ca. 5,5 MB) Anlage A_12_Stoerfallkonzept_Fahrerhandbuch (ca. 65,2 MB) Anlage A_13_Stoerfallkonzept_Vertrag_SEV_mit_VGF (ca. 108 KB) Anlage A_14_Formular_Aufnahme_Neufahrzeuge (ca. 209 KB) Anlage A_15_Formular_Aenderung_Bestandsfahrzeug (ca. 138 KB) Anlage A_16_Aenderungsmanagement (ca. 653 KB) Anlage A_Teil_A_Leistungsbeschreibung (ca. 605 KB) Anlage B_1_Kalkulationsblatt (ca. 216 KB) Anlage B_Teil_B_Kalkulation_usw (ca. 935 KB) Anlage C_Teil_C_Oeffentl_Dienstleistungsauftrag (ca. 477 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Januar 2024Sie sind hier
    MM 7Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main im Linienbündel E an die In-der-City-Bus GmbH hier: - Gesellschaftsrechtliche Weisung an die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) - Gesellschaftsrechtliche Weisung an die traffiQ Lok
    Magistratsvortrag
  2. 3. August 2026OFOF 49/7Anfrage zur Buslinie M34Ortsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
  3. 18. August 2026VV 81Anfrage zur Buslinie M34Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 1
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU2 SPDLinkeÖkoLinX-ARLBFFDie Partei
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 24 · 19.02.2024
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 28 · 19.02.2024
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 26 · 20.02.2024
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDPBFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP, BFF und FREIE WÄHLER

OBR 9
Sitzung 27 · 22.02.2024
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 3
Sitzung 27 · 22.02.2024
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 27.02.2024
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 29.02.2024
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen