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Förderprogramm Frankfurt spart Strom

Vorlagentyp: M
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.05.2010, M 79

Betreff: Förderprogramm Frankfurt spart Strom Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7349 (M 214)

  1. Den beigefügten Förderrichtlinien "Förderprogramm Frankfurt spart Strom" wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird ermächtigt, das Förderprogramm umzusetzen und auf der Grundlage der Richtlinien nach fachgerechter Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen aus den Mitteln der Produktgruppe 22.04 zu bewilligen.
  3. Der Magistrat wird weiter beauftragt, die Richtlinien im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich durch Ihren Beitritt zum Klimabündnis der europäischen Städte und dem Konvent der Bürgermeister (Covenant of Mayors) zu weitreichenden Klimaschutzzielen verpflichtet. Die CO2-Emissionen sollen bis zum Jahr 2030 halbiert werden. Das entspricht einer jährlichen Einsparung von 140.000 Tonnen. Von den CO2-Emissionen in Frankfurt, die aufgrund von Energienutzung in Höhe von 6,6 Millionen Tonnen im Jahr entstehen, entfallen allein ca. vier Millionen Tonnen auf die Nutzung von Strom. Strom hat - bezogen auf die Endenergie - den höchsten CO2-Ausstoß (in Frankfurt: 725 g/kWh). Zudem ist die Nutzung einer kWh Strom Endenergie mit dem Verbrauch von ca. drei kWh Primärenergie in Kraftwerken verbunden. Bei der Verwendung von Strom bestehen sehr hohe Einspar- und Effizienzpotenziale. Der gleiche Nutzen kann mit einem deutlich geringeren Stromverbrauch erzielt werden. Im Klimaschutzkonzept für die Stadt Frankfurt wurde ein Einsparpotenzial im Haushaltsbereich von 55% und im Gewerbebereich von 40% bis zum Jahr 2025 identifiziert. B. Alternativen Die Maßnahme wird nicht durchgeführt. Dadurch werden die Klimaschutzziele, die sich die Stadt Frankfurt am Main bei dem Beitritt zum Klimabündnis und zum Konvent der Bürgermeister gesetzt hat, möglicherweise nicht erreicht. C. Lösung Im Maßnahmenplan des Energie- und Klimaschutzkonzepts für die Stadt Frankfurt am Main, welches am 10.12.2009 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (§ 7349), werden die Maßnahmen HH 1 "Stromsparprogramm für Haushalte", G 8 "Stromsparprogramm für Gewerbebetriebe" sowie VK 6 "Klimaschutzprogramm für Vereine und Kirchen" beschrieben. Die im Anhang dargestellten Förderrichtlinien dienen der Umsetzung der Maßnahmen, die im besonderen Maße geeignet sind, die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main umzusetzen. D. Kosten Die Mittel werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt. Anlage 1 (ca. 32 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2010, NR 1897

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2010Sie sind hier
    MM 79Förderprogramm Frankfurt spart Strom
    Magistratsvortrag
  2. 16. Juni 2010NRNR 1897Förderprogramm Frankfurt spart StromSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 42 · 17.06.2010
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage M 79 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1897 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1897 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
Freie Wähler (M 79 = Enthaltung)REP (79 und NR 1897 = Annahme)NPD (M 79 und NR 1897 = Enthaltung)Stv. Holtz (M 79 = Annahme)Stv. Schenk (M 79 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 79 = Enthaltung) REP ( 79 und NR 1897 = Annahme) NPD (M 79 und NR 1897 = Enthaltung) Stv. Holtz und Stv. Schenk (M 79 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 29.06.2010
TO II, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 79 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1897 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1897 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Enthaltung:
Freie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 01.07.2010
TO II, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 79 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1897 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1897 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
REPStv. HoltzStv. Schenk
Enthaltung:
Freie WählerNPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGREP
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen REP, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP; NPD (= Enthaltung)

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