Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) mit der Erbringung der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr für das Jahr 2025 zu beauftragen. Dies erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, um eine ausreichende Verkehrsbedienung sicherzustellen. Die voraussichtlichen Mehraufwendungen betragen 1,495 Mio. Euro.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBeschlussvorschlag
- Das im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) festgelegte - und jährlich fortgeschriebene - Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen den Leistungsumfang für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr gemäß § 8 Abs. 3 PBefG abgebildet.
- Der Magistrat wird, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024/25, beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung lokaler Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) 2025" beschriebenen - jährlich anzupassenden - Leistungsbestandteile für das Kalenderjahr 2025 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2025 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 1,495 Mio. Euro führen.
- Im Kalenderjahr 2025 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 29,726 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Stadtbahnen und Straßenbahnen erbracht. Ferner werden die dieser Verkehrsleistung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2025 voraussichtlich 519,428 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung der vorab gemäß öDA festgelegten Parameter sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen wird gemäß des vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2025 der VGF (Prognosestand Sommer 2023 im Rahmen des bis 31.12.2023 geltenden öDA) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 259,126 Mio. Euro inklusive der zum Zeitpunkt der Prognose bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein.
- Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziffer III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2025 am 8. Dezember 2024, spätestens jedoch vor dem 31.12.2024, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öDA nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), mit Inkrafttreten ab dem 01.01.2024 für 22,5 Jahre (bis Mitte 2046) direkt an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öDA ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr
2025.
B. Alternativen
Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Stadt- und Straßenbahn) in Frankfurt am Main an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF).
C. Lösung
Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung lässt der Magistrat die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Stadt- und Straßenbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für das Jahr 2025 beauftragen.
Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (traffiQ) als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG.
Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der lokalen Schienenverkehrsleistungen im Rahmen des öDA für das Kalenderjahr 2025.
Die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien U2 nach Bad Homburg und U3 in den Hochtaunuskreis) wird definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert.
Auf der Basis der Grundleistung soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen sowie weiterer Maßnahmen für das Jahr 2025, also zu den beiden Fahrplanjahren 2025 (gültig ab 8. Dezember 2024) und 2026 (gültig ab 14. Dezember 2025).
Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern.
Zu den Ziffern I und II
In Ziffer I werden die lokalen Schienenverkehrsleistungen als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert.
Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung 2025" beschriebenen Maßnahmen konkretisieren die von der VGF zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2025 gemäß dem öDA auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2024 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2025 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Stadtbahn und Straßenbahn vorgesehen:
- Leistungsneutrale Anpassung der Fahrpläne der Linien U1, U2, U3, U8, U9 an sich ändernde Fahrpläne der S-Bahn-Linien S3, S4, S5, S6 gemäß Mitteilung des RMV.
- Straßenbahn: neuer Fahrzeugtyp "T40" - Die Auslieferung wird auch in 2025 fortgesetzt werden; nach aktuellen Planungen wird ab Anfang 2025 die längere Variante des T-Wagens insbesondere auf der Linie 11 eingesetzt.
- Einführung des neuen Tramkonzepts bzw. Straßenbahnnetzes gemäß Nahverkehrsplan (ohne Linie 13, Linie 19 bis Gravensteiner Platz, Linie 20 bis Waldfriedhof Goldstein); Umsetzung erst ab Fahrplanwechsel 14.12.2025.
Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des fahrleistungsabhängigen Aufwands bei der VGF in Höhe von rund 0,321 Mio. Euro .
Des Weiteren sind in 2025 Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation, Vertrieb und Qualität in der Leistungsbeschreibung geplant. Deren Kosten in Höhe von rd. 1,175 Mio. Euro wurden noch nicht im VGF-Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt, da dessen Prognosezeitpunkt im Rahmen des bis zum 31.12.2023 geltenden öDA bereits im Sommer 2023 (VGF-Wirtschaftsplan 2024 an SWFH) lag. Diese Kosten fließen daher in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats (zur maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung für das Kalenderjahr 2025) vor Beginn des Fahrplanjahres 2025 am 08.12.2024 ein.
Insgesamt ergibt sich demnach für 2025 ein Mehraufwand gegenüber (der Wirtschaftsplanung) 2024 in Höhe von voraussichtlich 1,495 Mio. Euro (Werte gerundet auf dritte Nachkommastelle).
Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden mit Beginn des Fahrplanjahres 2025 am 08.12.2024 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt.
Zu den Ziffern III und IV
Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleichsbetrag hat Prognosecharakter (Prognose traffiQ vom 30.06.2023). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2025 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. sonstige zulässige Ausgleichsleistungen), welche die Basis der Kalkulation des maximalen Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2025 anzupassen.
Da der Beschluss des Magistrats zum maximalen Ausgleichsbetrag allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat in ihrem Beschluss vom 20.11.2023 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2025 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2025 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH.
Anlage _Leistungsbeschreibung (ca. 64 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 149/11Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022VV 267Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeAnfrage
- 25. März 2022STST 823Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeStellungnahme
- 17. Mai 2022OFOF 194/4Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 31. Mai 2022OMOM 2222Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach BornheimDirektanregung
- 3. Juni 2024Sie sind hierMM 74Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2025Magistratsvortrag
- 23. Juni 2024OFOF 641/11Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim SchießhüttenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Juni 2024OAOA 470Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74Anregung
- 2. Dezember 2024BB 442Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim SchießhüttenstraßeMagistratsbericht
- 13. Dezember 2025OFOF 808/11Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2026VV 1348Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeAnfrage
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 818Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung Linke und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme