Vergabe eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Sossenheim, Flur 19, Flurstück 12/3, Wilhelm-Fay-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht an einer Teilfläche des Grundstücks in Sossenheim zu vergeben, um ein Zentrum für Mobilität und Dienstleistungen im Mobilitätssektor zu errichten. Dies soll zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Erhöhung der städtischen Einnahmen durch Erbbauzinsen führen.
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Moselstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wasser für das Viertel – zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in der Moselstraße einrichten02.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Moselstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Auf den unbebauten Flächen im Gewerbegebiet Westerbachstraße sollen möglichst solche Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die dort auch Arbeitsplätze schaffen. Auf dem Grundstück Gem. Sossenheim, Flur 19, Nr. 12/3 befindet sich im südwestlichen Bereich eine ehemalige Lehm- und Sandgrube, die großflächig verfüllt wurde. Da im Falle behördlich angeordneter Sanierungsmaßnahmen bzw. bei der Entsorgung des Bodenaushubs ein hohes Kostenrisiko für den Nutzer besteht und aufgrund der heterogenen Auffüllung keine Fundamente für bauliche Anlagen errichtet werden können, wird davon abgesehen, den Deponiebereich im Erbbaurecht zu vergeben. Darüber hinaus muss die Zugänglichkeit für evtl. erforderliche Zugriffe jederzeit gegeben sein, weswegen faktisch ebenfalls keine baulichen Nutzungsmöglichkeiten bestehen. Es haben allerdings mehrfach altlasten- und abfalltechnische Erkundungen stattgefunden, die eine ziemlich genaue Abgrenzung der Lage der Grube und das örtliche Ausmaß an Altlasten möglich machen. Darauf basierend konnte ein noch zu vermessendes Erbbaugrundstück von rund 9.100 m2 gebildet werden. Die Glöckler Immobilien-Verwaltung GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück eine neue, zusätzliche Niederlassung für ein Mobilitätszentrum zu eröffnen. Zunächst würde das Grundstück zur Errichtung und zum Betrieb eines Autohauses genutzt werden. Perspektivisch ist vorgesehen, das Thema E-Mobilität auszubauen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil keine Langzeitprognosen über die Entwicklung im Mobilitätsbereich aufgestellt werden können, ist der Zweck des Erbbaurechts nicht auf die Nutzung des Grundstücks für das Autohaus beschränkt. Das Erbbaurecht sieht vielmehr vor, das Grundstück einer Nutzung als Standort für Mobilität und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen zuzuführen. Perspektivisch ist die Schaffung von ca. 56 Arbeitsplätzen geplant. Das Grundstück wird aktuell mit ebenerdigen Kfz-Stellplätzen zwischengenutzt. Ein Teil der Stellplätze liegt dabei auf dem künftigen Erbbaugrundstück. Der Pachtvertrag wird im Falle der Vergabe des Erbbaurechts insoweit entsprechend angepasst.
B. Alternativen
Die Stadt erzielt durch die aktuelle Nutzung jährlich Pachteinnahmen i. H. v. rund 93.200,- €. Demgegenüber könnten durch die Vergabe im Erbbaurecht jährliche Einnahmen durch Erbbauzinsen von 153.500,- € sowie zusätzliche Pachteinnahmen aus der verbleibenden Pachtfläche von rund 60.000,- € generiert werden. Durch die Fortführung der aktuellen Nutzung als ebenerdige Kfz-Stellplatzanlage im Rahmen des bestehenden Pachtvertrages werden somit nicht nur wesentlich geringere Einnahmen für die Stadt erzielt, es gehen außerdem auch keine Beschäftigungsverhältnisse aus der bestehenden Nutzung hervor.
C. Lösung
Durch die Vergabe eines Erbbaurechts kann die Stadt Einnahmen aus Erbbauzinsen und Gewerbesteuern erzielen. Zudem werden Arbeitsplätze geschaffen. Das Grundstück würde außerdem einer qualitativ hochwertigen Nutzung zugeführt werden. Der Erbbauzweck trägt künftigen Veränderungen im Mobilitätssektor sowie den Zielsetzungen beider Vertragsparteien gleichermaßen Rechnung.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2021Sie sind hierMM 72Vergabe eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Sossenheim, Flur 19, Flurstück 12/3, Wilhelm-Fay-StraßeMagistratsvortrag
- 31. Mai 2021AA 8Der Parkplatz in SossenheimSTVV-Anfrage · Gartenpartei
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 311Der Parkplatz in SossenheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und IBF gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)