Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Der Parkplatz in Sossenheim

Vorlagentyp: B
48 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über die Nutzung des Parkplatzes in Sossenheim und die geplanten Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser. Es wird festgestellt, dass die Fläche nicht für Wohnungsbau geeignet ist und die Stadt keine Umwandlung von Gewerbegebieten anstrebt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Das Grundstück war an einen Parkplatzbetreiber vermietet, der den Parkraum als entgeltliche Parkplätze vermarket hat. Die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes sind dem Magistrat nicht bekannt. Auch nach der Vergabe einer Teilfläche im Erbbaurecht verbleibt eine Restfläche, die weiterhin als öffentlicher Parkplatz vermarktet wird. Der Magistrat geht aus diesem Grund davon aus, dass die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer durch den Wegfall einzelner Parkplätze kein Problem bekommen werden. Es ist vorgesehen, Oberflächenwasser sowohl im Bereich des zukünftigen Erbbaurechts als auch des verbleibenden Parkplatzes zu versickern, sodass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Im Bereich des Erbbaurechts sind im Baumkataster keine erhaltenswerten Bäume geführt. Nein. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 341 Ä - Gewerbegebiet Sossenheim setzt für die Fläche als Art der Nutzung "GE - Gewerbegebiete" fest. Im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) der Stadt Frankfurt am Main ist für die Fläche das Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" formuliert. Im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zur Autobahn A648 und die damit verbundene erhebliche Lärmbelastung ist die Fläche nicht für Wohnungsbau geeignet. Generell strebt die Stadt Frankfurt am Main vor dem Hintergrund knapper Gewerbeflächen im Stadtgebiet keine Umwandlung planungsrechtlich festgesetzter Gewerbegebiete an. Nein, es handelt sich um ein im rechtswirksamen Bebauungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesenes Grundstück. Zudem wäre es nicht zielführend, ein Grundstück wie hier aufwändig zu erschließen und dort Baurecht zu schaffen, um es dann einer Renaturierung zuzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 341 Ä setzt bereits umfangreiche öffentliche und private Grünflächen fest. Zusätzlich sind mindestens 20 % der nicht überbauten Grundstücksfläche als Grünfläche anzulegen und zu unterhalten. Weitere Einschränkungen auf den Baugrundstücken würden das Gewerbegebiet in seiner Funktionalität in Frage stellen und werden daher nicht als sinnvoll erachtet. Die Vorgartensatzung ist in Kraft, welche zum Thema Entsiegelung weitergehende Vorgaben enthält. Zum Schutz des Grundwassers ist eine Versickerung des anfallenden Regenwassers vorgesehen. Nach Kenntnisstand des Magistrats hat der Ponyhof in Ginnheim inzwischen eine Fläche außerhalb Frankfurts gefunden. Generell scheint die Fläche für eine derartige Nutzung aufgrund der Lage mitten in einem Gewerbegebiet und der Nähe zur Autobahn nicht für eine Nutzung als Reithof o. ä. geeignet, auch wenn aufgrund der baurechtlichen Ausweisung man das Gelände auch für einen gewerblichen Ponyhof oder ähnliches verwenden könnte, was dann jedoch auch einen negativen Effekt auf die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen sowie die entstehenden Arbeitsplätze hätte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2021MM 72Vergabe eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Sossenheim, Flur 19, Flurstück 12/3, Wilhelm-Fay-StraßeMagistratsvortrag
  2. 31. Mai 2021AA 8Der Parkplatz in SossenheimSTVV-Anfrage · Gartenpartei
  3. 3. September 2021Sie sind hier
    BB 311Der Parkplatz in Sossenheim
    Magistratsbericht
  4. 8. Oktober 2021AA 36Der Parkplatz in Sossenheim (2)STVV-Anfrage · Gartenpartei
  5. 17. Dezember 2021BB 448Der Parkplatz in Sossenheim (2)Magistratsbericht
  6. 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 48 WochenBB 173Der Parkplatz in Sossenheim (2)Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 3 · 25.11.2021
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 3 · 30.11.2021
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen