Der Parkplatz in Sossenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Nutzung des Parkplatzes in Sossenheim und die geplanten Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser. Es wird festgestellt, dass die Fläche nicht für Wohnungsbau geeignet ist und die Stadt keine Umwandlung von Gewerbegebieten anstrebt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Das Grundstück war an einen Parkplatzbetreiber vermietet, der den Parkraum als entgeltliche Parkplätze vermarket hat. Die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes sind dem Magistrat nicht bekannt. Auch nach der Vergabe einer Teilfläche im Erbbaurecht verbleibt eine Restfläche, die weiterhin als öffentlicher Parkplatz vermarktet wird. Der Magistrat geht aus diesem Grund davon aus, dass die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer durch den Wegfall einzelner Parkplätze kein Problem bekommen werden. Es ist vorgesehen, Oberflächenwasser sowohl im Bereich des zukünftigen Erbbaurechts als auch des verbleibenden Parkplatzes zu versickern, sodass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Im Bereich des Erbbaurechts sind im Baumkataster keine erhaltenswerten Bäume geführt. Nein. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 341 Ä - Gewerbegebiet Sossenheim setzt für die Fläche als Art der Nutzung "GE - Gewerbegebiete" fest. Im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) der Stadt Frankfurt am Main ist für die Fläche das Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" formuliert. Im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zur Autobahn A648 und die damit verbundene erhebliche Lärmbelastung ist die Fläche nicht für Wohnungsbau geeignet. Generell strebt die Stadt Frankfurt am Main vor dem Hintergrund knapper Gewerbeflächen im Stadtgebiet keine Umwandlung planungsrechtlich festgesetzter Gewerbegebiete an. Nein, es handelt sich um ein im rechtswirksamen Bebauungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesenes Grundstück. Zudem wäre es nicht zielführend, ein Grundstück wie hier aufwändig zu erschließen und dort Baurecht zu schaffen, um es dann einer Renaturierung zuzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 341 Ä setzt bereits umfangreiche öffentliche und private Grünflächen fest. Zusätzlich sind mindestens 20 % der nicht überbauten Grundstücksfläche als Grünfläche anzulegen und zu unterhalten. Weitere Einschränkungen auf den Baugrundstücken würden das Gewerbegebiet in seiner Funktionalität in Frage stellen und werden daher nicht als sinnvoll erachtet. Die Vorgartensatzung ist in Kraft, welche zum Thema Entsiegelung weitergehende Vorgaben enthält. Zum Schutz des Grundwassers ist eine Versickerung des anfallenden Regenwassers vorgesehen. Nach Kenntnisstand des Magistrats hat der Ponyhof in Ginnheim inzwischen eine Fläche außerhalb Frankfurts gefunden. Generell scheint die Fläche für eine derartige Nutzung aufgrund der Lage mitten in einem Gewerbegebiet und der Nähe zur Autobahn nicht für eine Nutzung als Reithof o. ä. geeignet, auch wenn aufgrund der baurechtlichen Ausweisung man das Gelände auch für einen gewerblichen Ponyhof oder ähnliches verwenden könnte, was dann jedoch auch einen negativen Effekt auf die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen sowie die entstehenden Arbeitsplätze hätte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2021MM 72Vergabe eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Sossenheim, Flur 19, Flurstück 12/3, Wilhelm-Fay-StraßeMagistratsvortrag
- 31. Mai 2021AA 8Der Parkplatz in SossenheimSTVV-Anfrage · Gartenpartei
- 3. September 2021Sie sind hierBB 311Der Parkplatz in SossenheimMagistratsbericht
- 8. Oktober 2021AA 36Der Parkplatz in Sossenheim (2)STVV-Anfrage · Gartenpartei
- 17. Dezember 2021BB 448Der Parkplatz in Sossenheim (2)Magistratsbericht
- 29. April 2022Antwort des Magistrats · nach 48 WochenBB 173Der Parkplatz in Sossenheim (2)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)