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Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie Sanierung des Außengeländes

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 70

Betreff: Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie Sanierung des Außengeländes

  1. Dem Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie der Sanierung des Außengeländes wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Maßnahme im Umlaufverfahren am 04.12.2018 zugestimmt hat.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 1.243.846,61 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
  4. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass sich die Kosten für den Erweiterungsbau auf 974.437,23 € und die Kosten für die Sanierung des Außengeländes auf 269.409,38 € belaufen. Es handelt sich um aktivierungsfähige Maßnahmen. Für die Umsetzung der Maßnahme Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie die Sanierung des Außengeländes sind im Investitionsprogramm 2019 - 2022 keine Baumittel vorgesehen. Die Maßnahme ist jedoch sehr weit fortgeschritten. Die erforderlichen nachbarschaftlichen Zustimmungen liegen vor. Aufgrund des steigenden Baukostenindexes ist eine Baumittelanmeldung für das Investitionsprogramm 2020- 2023 nicht wirtschaftlich.
  5. Für den Erweiterungsbau des Kinder- und Familienzentrums Eckenheim sowie der Sanierung des Außengeländes, sind im Investitionsprogramm 2019 - 2022 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt für die Umsetzung der Maßnahme lediglich Planungsmittel in Höhe von 110.000,-- € vorgesehen. Die Finanzierung der restlichen Mittel in Höhe von 1.133.846,61 € wird durch veränderte Prioritätensetzung innerhalb des Erfolgsplanes sichergestellt.
  6. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 1.243.846,61 € bewilligt.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass - die Finanzierung des Investitionszuschusses durch Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 in Höhe von 1.133.846,61 € sichergestellt werden kann und im Investitionsprogramm 110.000 € Planungsmittel zur Verfügung stehen. - im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 eine Sollveränderung in Höhe von 1.133.846,61 € von dem Erfolgsplan in das Investitionsprogramm vorgenommen wurde. Begründung:
    • A)Zielsetzung Das Kinderzentrum Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) und das Kinderzentrum Weinstraße (KiZ15) bilden in Kooperation mit der Familienbildung des Internationalen Familienzentrums und der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Preungesheim (Erziehungsberatung) das Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) Eckenheim. Das KiFaZ Eckenheim wurde im Jahr 2012 als größtes Kinder- und Familienzentrum der Stadt Frankfurt gegründet. Das KiFaZ Eckenheim ist in sehr beengten angemieteten Räumlichkeiten in der Sigmund-Freud-Straße 119 untergebracht. Die Räumlichkeiten gehören zum Sozialrathaus Dornbusch. Eine dauerhafte Anmietung durch Kita Frankfurt ist nicht möglich. Die aktuell zur Verfügung stehenden Flächen unterschritten erheblich das genehmigte Standardraumprogramm für Kinder- und Familienzentren (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)) und schränkt die Arbeit des KiFaZ sehr ein. Nach intensiver Prüfung und Abstimmung wurde das Gelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) als geeignet befunden, um dort einen 125 m2 großen eingeschossigen Erweiterungsbau auf der Grundstücksgrenze (vor den Garagen des Nachbargrundstücks) für das KiFaZ Eckenheim vorzusehen. Nach eingehender Planung ist auf dem Außengelände ein eingeschossiger Bau vorgesehen, der das architektonische Konzept des Bestandsbaus berücksichtigt. Der Bestandsbau wurde 1992 durch den japanischen Architekten, Herrn Toyo Ito entworfen und gebaut. Dem Revisionsamt wurde die Planung vorgestellt, die Maßnahme besprochen und die Vorgehensweise abgestimmt. Aufgrund der beengten Verhältnisse auf dem Grundstück, der unmittelbaren Nähe zum schützenswerten Baumbestand auf dem Gelände und der weit fortgeschrittenen Planung wird in Abstimmung mit dem Revisionsamt an der Holzbauweise in diesem Fall festgehalten. Für zukünftige Bauten empfiehlt das Revisionsamt diese in Massivbauweise zu realisieren. Das Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) ist in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Die vorhandenen Spielbereiche sind stark verschlissen und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsniveau. Die unzureichenden Stellmöglichkeiten für Kinderwägen und Mülltonnen im Außenbereich des Bestandsgebäudes werden ebenfalls optimiert. Die Sanierung des Außengeländes erfolgt im Anschluss an die Baumaßnahme. Gemäß der Kostenberechnung des Amts für Bau und Immobilien vom 05.07.2018 belaufen sich die Kosten für den Erweiterungsbau und für die Sanierung der Außenanlagen des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) auf 1.243.846,61 €. Eine temporäre Auslagerung ist nicht erforderlich.
    • B)Alternativen Keine
    • C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus kann die Arbeit des Kinder- und Familienzentrums unter Einbezug der Eltern in die Bildungsverläufe ihrer Kinder sowie um die Begleitung der Familien auch im Alltag der Erwachsenen (z.B. durch berufsbildende Maßnahmen, Sprachkurse, Beratungsangebote wie Erziehungsberatung) und damit verbunden die Umsetzung des Auftrags aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern bis zehn Jahren respektive bis zum Ende der Grundschulzeit gemäß des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (HeBEP) uneingeschränkt sichergestellt werden. Das genehmigte Standardraumprogramm für Kinder- und Familienzentren (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)) wurde zu Grunde gelegt. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Das Gebäude eignet sich wegen seiner Nordausrichtung und der starken Verschattung nicht zur wirtschaftlichen Ausführung als Passivhaus, da die dazu notwendigen solaren Gewinne nur schwerlich bzw. unter unangemessenem Zusatzaufwand in der Konstruktion zu erreichen wären. Es wurde daher im Einvernehmen mit dem Energiemanagement entschieden, Passivhauskomponenten zu verwenden bzw. die Bauteilanforderungen der Leitlinie zum wirtschaftlichen Bauen 2018 anzuwenden. Die Maßnahme entspricht der aktuellen EnEV -20%.
    • D)Kosten
  8. Investitionsbedarf 1.243.846,61 €
  9. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Neubau Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2018 80.000,00 € 55.000,00 € 2019 100.000,00 € 100.000,00 € 2020 794,437,23 € 819.437,23 € Gesamt brutto 974.437,23 € Sanierung der Außenanlagen Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2018 25.000,00 € 25.000,00 € 2019 0,00 € 0,00 € 2020 244.409,38 € 244.409,38 € Gesamt brutto 269.409,38 €
  10. Zugehörige Folgekosten keine
  11. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs
    • a)personelle Folgekosten keine
    • b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung - zusätzliche Betriebskosten 1.892,50 € 12.640,00 €
    • c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
  12. Zusätzliche Jahreserträge keine
    • a)voraussichtliche Elternentgelte keine
    • b)Landeszuschuss keine
  13. Leistungen Dritter keine Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 114 KB) Anlage 2_Liegenschaftsplan (ca. 432 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.06.2019, NR 881

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2019Sie sind hier
    MM 70Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie Sanierung des Außengeländes
    Magistratsvortrag
  2. 6. Juni 2019NRNR 881Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des KiZ 117 sowie Sanierung des AußengeländesSTVV-Antrag · AfD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 31 · 17.06.2019
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 881 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
BFF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
BFF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) sowie BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 17.06.2019
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 881 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
FDP (M 70 = Annahme, NR 881 = Ablehnung)BFF (M 70 und NR 881 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 70 = Annahme, NR 881 = Ablehnung) BFF (M 70 und NR 881 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

OBR 10
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 70 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 25.06.2019
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 881 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Sonstige:
FRAKTION (M 70 = Annahme, NR 881 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 70 = Annahme, NR 881 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (M 70 = Annahme, NR 881 = Ablehnung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 55 · 25.06.2019
TO I, TOP 2
Angenommen
1. Der Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 881 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 27.06.2019
TO II, TOP 35
Angenommen
1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 881 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)

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