Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie Sanierung des…
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Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie Sanierung des Außengeländes hier: Mehrbedarf
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim sowie die Sanierung des Außengeländes vor. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 178.545,00 € sind notwendig aufgrund gestiegener Baukosten. Das erwartete Ergebnis ist die Genehmigung der finanziellen Mittel zur Fortführung des Projekts.
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Sigmund-Freud-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
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Neues zu Sigmund-Freud-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für den Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie Sanierung des Außengeländes mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4253 (M 70) ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.243.846,61 € bewilligt wurde;
- b)der Gesamtinvestitionsbedarf gem. beigefügtem Kostendeckblatt vom 12.04.2022 um 178.545,00 € auf insgesamt 1.422.391,61 € gestiegen ist;
- c)die Betriebskommission den weiteren benötigten Mitteln in ihrer Sitzung am 05.04.2022 zugestimmt hat.
- Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 178.545,00 € werden bewilligt. Damit steigt der Gesamtinvestitionsbedarf auf 1.422.391,61 €, welcher in voller Höhe aktivierungsfähig ist.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen wird ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 1.422.391,61 € bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass - zur Finanzierung des städtischen Investitionszuschusses (einschließlich der bereits ausgezahlten Mittel) insgesamt 1.243.846,61 € verfügbar waren bzw. sind; - die Finanzierung des darüberhinausgehenden Investitionszuschusses durch Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 durch die Inanspruchnahme eines Teilbetrages, des im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 gebildeten Budgetübertrages, sichergestellt werden kann; - in dem Haushaltsjahr 2022 eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von bis zu 178.545,00 € geplant ist.
- Die Maßnahme ist unverzüglich fortzuführen.
Begründung
A) Zielsetzung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4253 (M 70) wurde der Erweiterungsbau für das Kinder- und Familienzentrum Eckenheim auf dem Außengelände des Kinderzentrums Sigmund-Freud-Straße (KiZ 117) sowie Sanierung des Außengeländes in Frankfurt am Main bewilligt.
Gemäß dem beigefügten Kostendeckblatt werden zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 178.545,00 € benötigt.
Die zusätzlichen Mittel werden mit der Auftragslage der Anbieter und der pandemiebedingten angestiegenen Baukosten begründet.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 05.04.2022 die finanziellen Mehrbedarfe beschlossen.
Mit dem Revisionsamt wurde der Mehrbedarf abgestimmt.
B) Alternativen
Keine
C) Lösung
Die zusätzlich benötigten Mittel werden wie beantragt bewilligt.
D) Kosten
- Investitionsmehrbedarf | 178.545,00 €
| 2. Für den Mehrbedarf ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: | |||
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss | |
| 2022 | 178.545,00 € | 178.545,00 € | |
| Gesamtsumme brutto | 178.545,00 | ||
| € |
3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten | keine
| 4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs | |
| (gegenüber § 4253 vom 27.06.2019) | |
| a) zusätzliche personelle Folgekosten | keine |
| b) zusätzliche sächliche Folgekosten | |
| - größere Bauunterhaltung | keine |
| - zusätzliche Betriebskosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| - kalkulatorische Verzinsung | keine |
| - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten | keine |
| 5. Zusätzliche Jahreserträge | |
| (gegenüber § 4253 vom 27.06.2019) | keine |
6. Leistungen Dritter (gegenüber § 4253 vom 27.06.2019) | keine
| 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | |
| (gegenüber § 4253 vom 27.06.2019) | keine |
8. Sonstiges | keine
Anlage Kostendeckbl_Differenz (nicht öffentlich - ca. 1,5 MB) Anlage Kostendeckbl_Gesamt (nicht öffentlich - ca. 102 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)