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Ausgliederung des Regiebetriebs Bäder in eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

Vorlagentyp: M
4 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.05.2003, M 65

Betreff:

Ausgliederung des Regiebetriebs Bäder in eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 27.03.2003 (§ 5073) den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen hat. Im Haushaltsplan 2003 ist die beabsichtigte Ausgliederung der Bäder bereits berücksichtigt, indem für die Bäder keine Ansätze mehr im Haushaltsplan 2003 enthalten sind. Insgesamt wurden an budgetwirksamen Mitteln 18.600.000 € aus dem Haushalt 2003 herausgelöst.
  2. Die Verfolgung des gemeinnützigen Zweckes "öffentliche Gesundheitspflege“ durch den Regiebetrieb "Badeanstalten“ und die Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke "öffentliche Gesundheitspflege“ und "Sport“ durch den Regiebetrieb "Gartenhallenbad Rebstock“ wird aufgegeben. Hierzu werden die Satzung des Regiebetriebs "Badeanstalten“ vom 30.10.1979 und die Satzung des Regiebetriebs "Gartenhallenbad Rebstock“ vom 14.02.1983 jeweils mit Wirkung zum 01.01.2003 aufgehoben. Der Regiebetrieb "Badeanstalten“ und der Regiebetrieb "Gartenhallenbad Rebstock“ werden zu einem Regiebetrieb "Bäder“ mit Wirkung zum 01.01.2003 zusammengefasst.
  3. Der Ausgliederung dieses Regiebetriebs "Bäder“ gemäß den §§ 168, 126 UmwG zur Aufnahme auf die Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH (zukünftig BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF)) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 02.01.2003 wird zugestimmt.
  4. Den beigefügten Entwürfen zur Realisierung der Ausgliederung insbesondere – dem Ausgliederungsvertrag, – der Neufassung des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt. Ebenso dem Personalüberleitungsvertrag.
  5. Die durch die Ausgliederung des Regiebetriebs Bäder gewährten Anteile an der Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH (zukünftig BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF)) werden gemäß Entwurf des Kauf- und Abtretungsvertrags auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH übertragen.
  6. Der nachfolgenden Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH wird zugestimmt: § 2 Abs. 1 ist wie folgt zu ergänzen: "6. die Beteiligung an Unternehmen, deren Gegenstand die Unterhaltung von Hallen- und Freibädern ist.“ In § 6 Abs. 1 Satz 1 ist die Zahl der Geschäftsführer von fünf auf sechs zu erhöhen. In § 6 Abs. 1 Satz 3 ist das Wort "sowie“ vor dem letzten Halbsatz zu streichen und vor dem letzten Wort "sowie ein Geschäftsführer der BäderBetriebe Frankfurt GmbH“ zu ergänzen, so dass der Satz folgende Fassung erhält: "Im übrigen werden, auch und insbesondere zur Sicherstellung steuerlicher Organschaften, über Personenidentität zwei Geschäftsführer aus dem Vorstand der Mainova AG, zwei Geschäftsführer aus der Geschäftsführung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH sowie ein Geschäftsführer der BäderBetriebe Frankfurt GmbH bestellt.“
  7. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die im Zusammenhang mit dem Verbleib des Sportzentrums TitusTherme bei der Stadt Frankfurt am Main erforderlichen Verträge zu schließen. Gemäß Berechnung des Sport- und Bäderamtes fallen für das bei der Stadt Frankfurt am Main nunmehr verbleibende Sportzentrum aus dem Titus Komplex jährliche Kosten in Höhe von 4.235.800,- € an. Da im Haushalt 2003 für die Bäder keine Ansätze mehr enthalten sind, werden diese Mittel – vorbehaltlich einer näheren Prüfung durch die Stadtkämmerei – ab 2004 wieder dauerhaft ins Budget des Dezernates II eingestellt. Gleichzeitig werden für 2003 Mehrausgaben in der Produktgruppe 21.14 in Höhe von höchstens 4.235.800,- € zu Lasten der Gesamtdeckung bewilligt.
  8. Es dient zur Kenntnis, dass die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz lediglich vorläufigen Charakter hat. Begründung:
  9. Ausgliederung der Bäderbetriebe auf eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH: Die Bäderbetriebe der Stadt Frankfurt am Main sollen auf die Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, ausgegliedert werden. Die Bäder werden als Regiebetrieb geführt und sind gemäß den Satzungen für die "Badeanstalten“ und das "Gartenhallenbad Rebstock“ gemeinnützig. Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH ist die Stadtwerke Frankurt am Main Holding GmbH, deren alleinige Gesellschafterin wiederum die Stadt Frankfurt am Main ist. Die Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH entfaltet zur Zeit keine Geschäftstätigkeit. Im Zuge der Ausgliederung ist der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH neu zu fassen. Die Gesellschaft soll zukünftig unter einem neuen Namen firmieren (BäderBetriebe Frankfurt GmbH).
  10. Hintergrund für die beabsichtigte Ausgliederung der Bäder auf eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH: Die Ausgliederung der Bäder auf eine GmbH erfolgt, um durch die Erzielung von Synergieeffekten die Kosten der Bäderbetriebe und die Belastung für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main zu senken. Über den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung ist dabei weiterhin eine Einflussnahme der Stadt Frankfurt am Main sichergestellt. Daneben besteht die Möglichkeit, die Verluste der Bäderbetriebe in den steuerlichen Querverbund mit Mainova und VGF einbeziehen zu können.
  11. Steuerrechtliche Aspekte und erforderliche Schritte: Da die Bäder steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind, ist ihr Vermögen bislang für gemeinnützige Zwecke gebunden. Eine Übertragung des Vermögens einer gemeinnützigen Körperschaft auf eine gewerbliche GmbH wie die Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH könnte zu einem Verstoß gegen das Verbot der Verwendung des Vermögens für ausschließlich gemeinnützige Zwecke führen. Deshalb soll vor der Ausgliederung des Bäderbetriebs ein Beschluss zur Aufhebung der Gemeinnützigkeit mit Wirkung zum 01.01.2003 gefasst werden. Der Betrieb gewerblicher Art Bäder wird dann als Ganzes auf die Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH gemäß § 126, 168 ff. Umwandlungsgesetz gegen Gewährung von Gesellschafterrechten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ausgegliedert. Aus dem Komplex der Titus Thermen werden nur das Bad und die Gastronomieflächen übertragen; das Sportzentrum (Sporthalle und Fitnesszentrum) verbleibt beim Sport- und Bäderamt. Dies bedingt, dass die mit der Saalbau GmbH geschlossenen Untermietverträge entsprechend abgeändert werden müssen. Der Anteil, den die Stadt Frankfurt am Main für die Einbringung der Bäder erhält, soll nach erfolgter Ausgliederung in die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH eingelegt worden. Deshalb sollte dieser Anteil weniger als 5 % des Stammkapitals ausmachen. Bei der Ausgabe eines größeren Anteils bestünde die Gefahr, dass eine Grundwerbsteuerpflicht bei der Einlage des städtischen Anteils in die Holding wegen der Vereinigung von 95 % der Anteile bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH entstünde.
  12. Zeitpunkt der Ausgliederung: Damit die Ergebnisverrechnung für den gesamten Veranlagungszeitraum 2003 vorgenommen werden kann, ist eine rückwirkende Ausgliederung auf den 02.01.2003 vorgesehen. Bei einer Rückwirkung auf den 01.01.2003 würde die Ausgliederung steuerlich am 31.12.2002, 24 Uhr, als vollzogen gelten. Zu diesem Zeitpunkt sind die Bäderbetriebe aber noch als gemeinnützig anerkannt. Die Übertragung der noch gemeinnützigen Bäderbetriebe auf eine gewerbliche GmbH könnte aber zu einem Verstoß gegen das Verbot der Verwendung des Vermögens für gemeinnützige Zwecke führen. Deshalb wurde der 02.01.2003, 0.00 Uhr als Übertragungsstichtag vorgesehen. Die rückwirkende Ausgliederung auf den 02.01.2003 ist nur möglich, soweit die Eintragung der Ausgliederung ins Handelsregister bis zum 31.08.2003 angemeldet wird.
  13. Folgen der Ausgliederung für die Arbeitnehmer: Von der Ausgliederung sind mit Stand vom 15.05.2003 243 Mitarbeiter, davon 3 Beamte, sowie 24 Auszubildende betroffen. (Eine Fortschreibung erfolgt, auf deren Basis die Überleitung vollzogen wird.) Nach dem mit dem örtlichen Personalrat, der örtlichen Frauenbeauftragten und dem örtlichen Vertreter der Schwerbehinderten ausgehandelten Personalüberleitungsvertrag tritt die Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft mbH (zukünftig BäderBetriebe Frankfurt GmbH) in alle bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse ein. Den überzuleitenden Arbeitsverhältnissen wird Besitzstandswahrung zugesichert. Die bisherige Praxis der Ausbildung im betrieblichen Bereich wird fortgeführt. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH wird dem kommunalen Arbeitgeberverband beitreten. Die bestehenden Tarifverträge und Dienstvereinbarungen gelten fort. Die Gesellschaft wird die Versicherung der am Stichtag des Betriebsübergangs in der ZVK versicherten Beschäftigten fortführen. Bis zum 31.12.2007 wird die Gesellschaft kein Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen einseitig beenden. Im Falle der Insolvenz bzw. Liquidation der Gesellschaft wird den übergeleiteten Beschäftigten ein Rückkehrrecht zur Stadt eingeräumt. Der am Tag vor dem Übertragungszeitpunkt bestehende Personalrat des Sport- und Bäderamtes wird für den übertragenen Bäderbereich die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates bis zur Konstituierung des neu gewählten Betriebsrates wahrnehmen. Die auf die Gesellschaft überzuleitenden Mitarbeiter sind umgehend nach erfolgter Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 613 a BGB schriftlich von der Stadt über die Überleitung der Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage des ausgehandelten Personalüberleitungsvertrags zu informieren. Die betroffenen Beschäftigten sind darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang der Information widersprechen können. Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber der Stadt zu erklären. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs bleibt der Beschäftigte Arbeitnehmer der Stadt Frankfurt am Main.
  14. Stammkapital: Das Stammkapital der Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (zukünftig BäderBetriebe Frankfurt GmbH) lautet noch auf D-Mark. Das Stammkapital in Höhe von DM 50.000 (Euro 25.564,59) wird daher in Euro umgewandelt und zur Glättung des Stammkapitals gemäß § 86 Abs. 1 Satz 4 GmbHG um Euro 5,41 auf Euro 25.570 erhöht. Das Stammkapital der Stadtwerke Wasserversorgungsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wird sodann zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung um 1.000 Euro auf 26.570 Euro erhöht. Die Leistung der Stammeinlage in Höhe von 1.000 Euro erfolgt durch die Übertragung der Aktiva und Passiva des Regiebetriebs Bäder nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags. Die neue Stammeinlage wird im Zuge der Ausgliederung von der Stadt Frankfurt am Main übernommen, von dieser dann jedoch nach erfolgter Ausgliederung auf der Grundlage des im Entwurf beigefügten Kauf- und Abtretungsvertrags auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH übertragen. Anlage 1 (nichtöffentlich - ca. 113 KB) Anlage 2 (nichtöffentlich - ca. 126 KB) Anlage 3_1 (nichtöffentlich - ca. 74 KB) Anlage 3_2 (nichtöffentlich - ca. 56 KB) Anlage 3_3 (nichtöffentlich - ca. 65 KB) Anlage 3_4 (nichtöffentlich - ca. 71 KB) Anlage 3 (nichtöffentlich - ca. 81 KB) Anlage 4 (nichtöffentlich - ca. 67 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 03.07.2003, NR 1054 Antrag vom 16.07.2003, NR 1071 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sportausschuss Versandpaket: 28.05.2003

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2003Sie sind hier
    MM 65Ausgliederung des Regiebetriebs Bäder in eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
    Magistratsvortrag
  2. 3. Juli 2003NRNR 1054Die Risiken der Ausgliederung des .Regiebetriebs Bäder. in die Stadtwerke Holding müssen vor Beschlussfassung detailliert benannt werden!STVV-Antrag · FAG
  3. 16. Juli 2003NRNR 1071Ausgliederung des Regiebetriebes Bäder in eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbHSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  4. 16. Januar 2004MM 14Frankfurter Bäderkonzept 2004 Leitlinien 2010Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Sportausschusses
Sitzung 21 · 12.06.2003
TO I, TOP 7
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 65 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 12.06.2003
TO I, TOP 46
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 65 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 17.06.2003
TO II, TOP 31
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 65 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Sportausschusses
Sitzung 22 · 10.07.2003
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Sportausschuss die Beratung der Vorlage M 65 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Sportausschuss die Beratung der Vorlage NR 1054 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 23 · 15.07.2003
TO I, TOP 8
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 65 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 1071 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 65 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 1071 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1054 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1071 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
FAG
Sonstige:
REP (M 65 und NR 1071 = Ablehnung, NR 1054 = Annahme)E.l (M 65 und NR 1071 = Ablehnung, NR 1054 = Annahme)PDS (M 65 und NR 1071 = Ablehnung, NR 1054 = Ziffer 1. Erledigung, Ziffern 2. bis 5. Annahme)BFF (M 65 = Ablehnung; NR 1054 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 65 = Ablehnung; NR 1054 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (M 65 und NR 1071 = Ablehnung, NR 1054 = Annahme) PDS (M 65 und NR 1071 = Ablehnung, NR 1054 = Ziffer 1. Erledigung, Ziffern 2. bis 5. Annahme) BFF und ÖkoLinX-ARL (M 65 = Ablehnung; NR 1054 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 17.07.2003
TO I, TOP 12
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 65 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 1071 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 65 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 1071 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1054 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 1071 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schäfer, Hans Busch, Uwe Becker, Hanisch, Schubert, Hübner, Dr. Dähne, Langer sowie Bürgermeister Vandreike dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
FAGREPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung)

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