Abschluss eines Leasingvertrages über die Liegenschaft Breite Gasse 28
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Vortrag des Magistrats vom 23.03.2007, M 57
Betreff: Abschluss eines Leasingvertrages über die Liegenschaft Breite Gasse 28 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006, § 739 (NR 78) - OM 439 OBR 1 -
- Die Beratungsstellen des Stadtgesundheitsamtes werden zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen und gesundheitlichen Versorgung der Frankfurter Bevölkerung gemäß M 122 vom 30.06.2006 in das ehemalige Herzzentrum in der Breite Gasse 28 integriert. Die bisherigen Liegenschaften (s. Anlage 1) sind mit Ausnahme der Sonderschulärztlichen Beratungsstellen in der Victor-Frankl-Schule und der Albert-Griesinger-Schule sowie der Räumlichkeiten in Alt Schwanheim 6 aufzugeben.
- Beim Stadtgesundheitsamt werden nach Bedarf tägliche sozialpsychiatrische, jugendmedizinische und zahnmedizinische Sprechstunden eingerichtet.
- Der Magistrat berichtet ein Jahr nach Umzug des Stadtgesundheitsamtes in das Herzzentrum über die Erfahrung der Integrierung. Die von der StVV beschlossene Anmietung der Breite Gasse 28 ist durch die im Dezember 2006 erfolgte Ersteigerung des ehemaligen Herzzentrums in der Breite Gasse 28 gesichert. Es stehen nun die Gebäude- und Umzugsplanungen an. Da die StVV grundsätzlich ihre Zustimmung zur Integration der Beratungsstellen in ein einziges Gebäude für das Stadtgesundheitsamt geben muss, verbindet der Magistrat zur Vereinfachung die Prüfung und Berichterstattung mit dem entsprechenden Vortrag. A Zielsetzung Das Stadtgesundheitsamt hat vor dem Hintergrund der schwierigen gesamtstädtischen Finanzlage in 2002 mit eigenen Reforminitiativen begonnen. Diese wurden verstärkt durch die Stadtverordnetenversammlung, die den Magistrat mit der Erarbeitung eines mittelfristigen Organisations- und Entwicklungskonzeptes im Stadtgesundheitsamt beauftragte (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003, § 5073, zu dem Etat-Antrag E 81). Darin heißt es unter anderem: "Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb von 2 Jahren ein mittelfristiges Organisations- und Entwicklungskonzept für das Frankfurter Gesundheitsamt zu erarbeiten. [...] Im Rahmen der Erarbeitung dieses Konzeptes sind folgende Kriterien zu prüfen: 1. besondere Beachtung der Subsidiarität bei der Modifizierung des Aufgabenspektrums (Gesundheitsamt - Zuschussempfänger) 2. besondere Überprüfung auf mehrfach abgedeckte Arbeitsfelder (Gesundheitsamt - Zuschussempfänger)
- Straffung vorhandener Tätigkeitsfelder, ohne Aufgabe unverzichtbarer Kernleistungen [...]
- Betonung der Qualitätssicherung eigener Dienstleistungen [...]
- Stärkung sachgebiets- bzw. abteilungsübergreifender Kooperation." Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 16.06.2005, § 9313, den Bericht des Magistrats B 314 vom 15.04.2005 zur Reform des Gesundheitsamtes zur Kenntnis genommen. Dort heißt es: "Bereits in der amtsinternen Reform wurde der Vorschlag erarbeitet, die Beratungsstellen der beiden Abteilungen Jugendmedizin und Zahnmedizin zugunsten einer räumlichen Zentralisierung aufzugeben. Aus Gründen der Ersparnis, aber auch der Effizienz und Effektivität, wird bereits seit Anfang 2003 eine räumliche Zentralisierung angestrebt und werden seitdem adäquate Räume durch das Liegenschaftsamt gesucht. Vorbehaltlich der Zentralisierung wird es zu Prozessverbesserungen in den täglichen Arbeitsabläufen kommen. Gleichzeitig finden organisatorische Arbeitserleichterungen statt, die auch eine Arbeitsverdichtung ermöglichen werden." Ziel des Reformprozesses im Bereich Psychiatrie war es; Doppelstrukturen in der Betreuung vor Ort zu vermeiden und klare Ansprechpartner in den Sektoren zu definieren. Das Stadtgebiet Frankfurt am Main ist in vier Sektoren (sektorale Versorgung) unterteilt. Jeder Sektor ist einem freien Träger zugeordnet, der die Betreuung durch stationäre bzw. ambulante Versorgung und Beratung der Frankfurter Bevölkerung vor Ort vornimmt. Die Beratungsstellen der freien Träger haben eine Komm-Struktur, d.h. die Patientinnen und Patienten kommen zur Beratung. Im Sinne der Punkte 1, 2, 3 des E 81 stellen die eigenständigen Beratungsstellen des sozialpsychiatrischen Dienstes in den Standardversorgungsgebieten ein Doppelangebot dar. Bei Integration der Beratungsstellen wird die Betreuungsstruktur in den Stadtteilen durch klare Regelungen für die Patientinnen und Patienten durchsichtiger - zentrale Beratung im Stadtgesundheitsamt und dezentrale Beratung durch die freien Träger in den Stadtteilen. Einer der Schwerpunkte des sozialpsychiatrischen Dienstes des Stadtgesundheitsamtes ist zudem die aktiv aufsuchende, nachgehende und motivierende Tätigkeit insbesondere bei Personen mit komplexen Hilfebedarf und schwierigem Hilfesuchverhalten. In diesem Falle arbeitet der sozialpsychiatrische Dienst vorwiegend aufsuchend, d.h. er geht zu den Patientinnen und Patienten. Der sozialpsychiatrische Dienst arbeitet kooperativ mit den jeweiligen Sozialrathäusern, den sektoralen Vereinen (freie Träger) und den psychiatrischen Kliniken zusammen. Diese Leistungen für die Stadtteile bleiben in jedem Fall erhalten. Ein wesentliches Ergebnis des Reformprozesses war unter Berücksichtigung des seit langem vorgesehenen Umzugs des Stadtgesundheitsamtes die Zentralisierung von Beratungsstellen der Abteilungen Psychiatrie (53.5) sowie der Jugend- und Zahnmedizin (53.3 und 53.6). Zum Vortrag des Magistrats M 122 vom 30.06.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung der Anmietung der ehemaligen Herzklinik in der Breite Gasse 28 für das Stadtgesundheitsamt bereits zugestimmt (§ 573 vom 13.07.2006 / § 739 vom 14.09.2006). Dadurch werden die weitere Umsetzung des Reformprozesses und ein adäquater höherer Bürgerservice gewährleistet. Gerade für die Bürgerinnen und Bürger mit mehreren Anlaufstellen im Stadtgesundheitsamt ist es besonders wichtig, alle Leistungen aus einer Hand zu bekommen. Nur eine Integration der Beratungsstellen in das Stadtgesundheitsamt wird diesen Anforderungen gerecht, eine Vernetzung der Leistungen erst dadurch ermöglicht. Die aufsuchende Arbeit wird in vollem Umfang weiter bestehen bleiben. Die Ausstattung der Dienste und Beratungsstellen kann durch die Integration an einem Ort im Interesse der Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert werden. Die bereits bestehenden Schwierigkeiten aufgrund der dezentralen Beratungsstellenstruktur und die Vorteile und Notwendigkeit einer Integration der Beratungsstellen in das Herzzentrum ist unter C Lösung näher beschrieben. B Alternativen Keine C Lösung Personelle Situation Derzeitige Probleme Die ärztlichen Aufgaben in den Beratungsstellen des Jugendärztlichen Dienstes (53.3) und der Zahnmedizin (53.6) können nur unter Schwierigkeiten sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen selbst aufrechterhalten werden. So sind schon jetzt 5 Beratungsstellen nur sehr eingeschränkt besetzt. Deren offene Sprechstunden können nicht mehr direkt vor Ort abgehalten werden, sondern finden ersatzweise in anderen Beratungsstellen statt. Eine Vorhaltung dezentraler jugend (-zahnärztlicher) Einheiten für das Stadtgesundheitsamt würde eine zusätzliche erhebliche personelle und finanzielle Ausstattung erfordern. Bei den sozialpsychiatrischen Sektorenbüros der Psychiatrie (53.5) mit je 1 Arzt/Ärztin, 2 Sozialarbeiter/innen erfolgen Vertretungen auf Kosten der Präsenz im jeweils vertretenden Sektorenbüro. Bei Ausfallzeiten ist die ärztliche Präsenz oftmals deutlich reduziert bzw. nicht gewährleistet. Eine offene Sprechstunde ist nur einmal pro Woche möglich. Zukünftige Vorteile Bei der Integration der Beratungsstellen erfolgt die Personaleinsatzsteuerung effizienter. Unnötige Wegezeiten entfallen durch Vertretungsregelungen in anderen Beratungsstellen. Die gewonnene Zeit kommt den Bürgerinnen und Bürgern durch eine Erweiterung der offenen Sprechstunden zugute, die bei Bedarf täglich möglich werden. Räumliche Situation Derzeitige Probleme Die Beratungsstellen sind vermehrt von Eigenbedarfsmeldungen der Vermieter betroffen. Künftige Vorteile Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt an einem langfristig gesicherten Standort mit erhöhtem Angebot an offenen Sprechstunden. Bürgerservice Derzeitige Probleme Bei einer Beibehaltung von dezentralen Beratungsstellen kann eine offene Sprechstunde weiterhin beim Jugendärztlichen Dienst (53.3) und dem Sozialpsychiatrischen Dienst (53.5) nur einmal wöchentlich stattfinden. Künftige Vorteile Es findet eine deutliche Verbesserung des Sprechstundenangebotes für die Bürgerinnen und Bürger statt. Das Leistungsangebot steigt durch das Entfallen der Fahrzeiten der Teams. Offene Sprechstunden finden an mehreren Tagen in der Woche statt und sind bei Bedarf auch täglich möglich. Ebenso wird eine wöchentliche Abendsprechstunde möglich sein. Zentrale Erreichbarkeit Derzeitige Probleme Die Beratungsstellen sind verkehrstechnisch nicht grundsätzlich gut erreichbar. Zusätzlich fallen für die Bürgerinnen und Bürger längere, weitere Wege und schwierigere Anfahrten (umständliche Verkehrsverbindungen) in Vertretungsfällen an, da die Betreuung in der nächstgelegenen und somit weiter entfernten Beratungsstelle erfolgt. Künftige Vorteile Eine exponierte Innenstadtlage, wie sie die Breite Gasse 28 in absoluter Nähe zur Konstablerwache bietet, gewährleistet eine optimale sternenförmige ÖPNV-Verkehrsanbindung und die beste Erreichbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger. Wirtschaftlichkeit Derzeitige Probleme Für jede Beratungsstelle ist die gesamte Infrastruktur (Fax, Kopierer, medizinische Geräte, Wartezimmer, Besprechungsraum) vorzuhalten. Durch die dezentrale Lage der Beratungsstellen zum Haupthaus in der Braubachstraße kommt es zu längeren Wegezeiten z.B. für Fahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen Beratungsstellen, Braubachstraße und anderen Einrichtungen (z.B. Post, Materialtransporte, Dienstbesprechungen, Untersuchungs- und Beratungstermine) und in der Folge zu verlangsamten Abläufen, was effektive Arbeitsstrukturen nur eingeschränkt möglich macht. Der erhebliche Zeitaufwand geht zu Lasten einer effizienten Abteilungs- und Bürgerarbeit. Künftige Vorteile - Nutzungseffizienz büro- und medizintechnischer Geräte und Räume - Gleichmäßige Auslastung der Kapazitäten und Arbeitsverdichtung - Organisatorische Arbeitserleichterungen wie kurze Wege, direkte und schnelle Kommunikation in der Abteilung und im Amt - Einfacher und schneller Postlauf und geringerer Transportbedarf der Akten, Schriftstücke und Materialien - Geringere Miete Technik Derzeitige Probleme In den Beratungsstellen ist der Serverzugang in das Stadtgesundheitsamt Braubachstraße nur über öffentliche ISDN-Leitung möglich; eine Verlegung der Stadtleitung wäre zu aufwändig und sehr teuer. Dies führt u. a. zu permanenten Störanfälligkeiten, hat ein verlangsamtes Netz zur Folge und lässt keine Internetanschlüsse zu. Darüber hinaus sind in bestimmten Bereichen im Rahmen des Datenschutzes relevante Vorsichtsmaßnahmen notwendig. So wird z.B. der Email-Verkehr des Sozialpsychiatrischen Dienstes (53.5), der ebenfalls über das öffentliche Netz ohne Codierung / Verschlüsselung wie ISDN geschieht, bei Übermittlung von sensiblen Daten so gesichert, dass die MitarbeiterInnen auch bei Mitarbeiter-zu-Mitarbeiter-Informationen keine Namen per Email senden können, sondern ID-Schlüssel verwenden müssen. Künftige Vorteile Nutzung des städtischen Telefon- und Datennetzes mit entsprechend hoher Sicherheit und Netzgeschwindigkeit. Erhalt der bürgernahen Arbeit in den Stadtteilen Derzeitige Probleme Die Außendienste (aufsuchende Arbeit) sind zwar gewährleistet, wegen der beschriebenen Situation (siehe Punkte Zentrale Erreichbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Bürgerservice) kommt es aber oftmals zu zeitlichen Verzögerungen. Auch auf die geschilderten Schwierigkeiten aus personeller und räumlicher Sicht wird verwiesen Künftige Vorteile Es erfolgt die Anpassung an die bewährte Arbeitsweise der anderen Bereiche des Stadtgesundheitsamtes wie die Infektiologie (inkl. Tbc-Fürsorge mit größerem Anteil an aufsuchender Arbeit) und der Umwelthygiene, die bereits zentral (Büroarbeitsplatz) arbeiten und umfangreiche Außendienste ohne Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger durchführen. Die Außendienste werden im bisherigen Rahmen bei der aufsuchenden Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes gewährleistet. Die jugendzahnärztliche Gruppenprophylaxe und die jugendzahnärztlichen Untersuchungen erfolgen weiterhin in den Schulen und die vorhandenen Schulsprechstunden des jugendärztlichen Dienstes werden in Abstimmung mit den Schulen weiterhin dort durchgeführt. Der Sonderschulärztliche Dienst verbleibt wie bisher in seinen dezentralen Räumlichkeiten in der Albert-Griesinger-Schule und der Victor-Frankl-Schule. Die Arbeit des Sonderschulärztlichen Dienstes findet zum größten Teil in den Räumen der Albert Griesinger Schule (Schule für praktisch- bildbare Kinder mit Intelligenzminderung) und der Viktor- Frankl- Schule (Schule für Körperbehinderte mit Mehrfachbehinderung) statt. Die Untersuchungen erfolgen in Kooperation mit anderen Berufsgruppen, die gegebenenfalls das behinderte Kind während der Untersuchung betreuen. Unnötige Transporte des behinderten Kindes und eine zusätzliche Belastung der Familien werden dadurch verhindert. Die Liegenschaft Alt Schwanheim wird als Gesundheitshaus von interessierten Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Gewährleistung der Sicherheit Derzeitige Probleme In einer Beratungsstelle arbeiten 2 bis max. 3 Mitarbeiter/Innen, Pfortenbereiche sind nicht vorhanden. So hält der Sozialpsychiatrische Dienst seine Sprechstunden in den Sektorenbüros aus Sicherheitsgründen nur in Anwesenheit von mindestens 2 Personen ab. Bei insgesamt nur 3 Mitarbeitern/innen bei Vollbesetzung ist die Grenze schnell erreicht. Eine Vertretungsregelung aus einer anderen Beratungsstelle ist nicht immer zu gewährleisten. Künftige Vorteile Gewährleistung einer höheren Sicherheit insbesondere für die Mitarbeiter/innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes, da durch die Pforte eine Vorprüfung von Besuchern und Ratsuchenden erfolgt. Auf den Stockwerken befinden sich immer genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die notfalls eine Hilfestellung geben können. Zusammenfassung Die geplante Integration der Beratungsstellen ist ein Ergebnis des unter externer Begleitung durchgeführten Reformprozesses des Stadtgesundheitsamtes. Die Aufrechterhaltung eines dezentralen Beratungsstellenkonzeptes würde die Reformbemühungen des Stadtgesundheitsamtes konterkarieren und eine größere Personalausstattung voraussetzen. Sowohl unter personellen, räumlichen, versorgungstechnischen und wirtschaftlichen, aber auch unter Sicherheitsaspekten überwiegen die Vorteile für die Bevölkerung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich gegenüber der jetzigen Situation. Erforderliche aufsuchende Arbeit findet selbstverständlich weiterhin statt. Nähere Erläuterungen zu den Liegenschaften: siehe Anlagen 1 und
- D Kosten Personelle Folgekosten: keine Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine Derzeitige Mietkosten: 1.759.160,00 € Mietkosten nach Zentralisierung: 1.335.535,00 € Gesamtersparnis: 423.625,00 € Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 16 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 14 KB)Nebenvorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2006, OM 439
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2006OFOF 107/1Erhalt des Jugendzahnärztlichen Dienstes in den Räumen der Paul-Hindemith-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. September 2006OMOM 439Erhalt des Jugendzahnärztlichen Dienstes in den Räumen der Paul-Hindemith-SchuleDirektanregung
- 15. Januar 2007STST 144Erhalt des Jugendzahnärztlichen Dienstes in den Räumen der Paul-Hindemith-SchuleStellungnahme
- 23. März 2007Sie sind hierMM 57Abschluss eines Leasingvertrages über die Liegenschaft Breite Gasse 28Magistratsvortrag
- 19. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 202 WochenBB 454Integrierung der externen Beratungsstellen in das neue Gebäude des Amtes für GesundheitMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und LINKE.WASG gegen CDU und FDP (= Zustimmung) bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE.WASG und FDP gegen 1 LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und LINKE.WASG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und BFF(= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE.WASG, FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung)