Erhalt des Jugendzahnärztlichen Dienstes in den Räumen der Paul-Hindemith-Schule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Verlegung des Jugendzahnärztlichen Dienstes aus der Paul-Hindemith-Schule ist aus Sicht der Bevölkerung des Gallus nicht wünschenswert. Die Kosten für die Miete in der Paul-Hindemith-Schule liegen lediglich bei 120 Euro monatlich. Das Gebäude der Paul-Hindemith-Schule befindet sich im Eigentum der Stadt. Die Praxis wird regelmäßig von Schulklassen, Kindergärten und Kindergruppen aufgesucht. Die Kinder werden hier für die Pflege ihrer Zähne sensibilisiert. Im Interesse der Gallusbevölkerung wird gebeten, den Jugendzahnärztlichen Dienst nicht in die Innenstadt zu verlegen. Die Bevölkerung des Gallus soll im Restteil der Stadt nicht an ihren Zähnen erkannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.03.2007, M 57 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2007, ST 144 Vortrag des Magistrats vom 23.03.2007, M 57 Beratung im Ortsbeirat: 1
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.09.2006, OM 439
entstanden aus Vorlage: OF 107/1 vom 07.09.2006
Betreff:
Erhalt des Jugendzahnärztlichen Dienstes in den Räumen der Paul-Hindemith-Schule
Vorgang:
M 122/ 06
Der Magistrat wird gebeten, den Jugendzahnärztlichen Dienst für den Bereich Gallus in den Räumen der Paul-Hindemith-Schule zu belassen und nicht in das neue Gesundheitszentrum Breite Gasse 28 zu verlegen, wie es in der Magistratsvorlage M 122 vorgesehen ist.
Begründung:
Die Verlegung des Jugendzahnärztlichen Dienstes aus der Paul-Hindemith-Schule ist aus Sicht der Bevölkerung des Gallus nicht wünschenswert. Die Kosten für die Miete in der Paul-Hindemith-Schule liegen lediglich bei 120 Euro monatlich. Das Gebäude der Paul-Hindemith-Schule befindet sich im Eigentum der Stadt.
Die Praxis wird regelmäßig von Schulklassen, Kindergärten und Kindergruppen aufgesucht. Die Kinder werden hier für die Pflege ihrer Zähne sensibilisiert. Im Interesse der Gallusbevölkerung wird gebeten, den Jugendzahnärztlichen Dienst nicht in die Innenstadt zu verlegen.
Die Bevölkerung des Gallus soll im Restteil der Stadt nicht an ihren Zähnen erkannt werden.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.03.2007, M 57
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. September 2006OFOF 107/1Erhalt des Jugendzahnärztlichen Dienstes in den Räumen der Paul-Hindemith-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. September 2006Sie sind hierOMOM 439Erhalt des Jugendzahnärztlichen Dienstes in den Räumen der Paul-Hindemith-SchuleDirektanregung
- 15. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 144Erhalt des Jugendzahnärztlichen Dienstes in den Räumen der Paul-Hindemith-SchuleStellungnahme
- 23. März 2007MM 57Abschluss eines Leasingvertrages über die Liegenschaft Breite Gasse 28Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats