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2. Änderung der Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main schlägt eine Änderung der Anlagerichtlinien vor, um notwendige Korrekturen und Klarstellungen vorzunehmen. Ziel ist es, die Regelungen für die Geldanlage und Verwaltung der Mittel zu optimieren und an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.

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Beschlussvorschlag

Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

Diese Änderung umfasst eine fachlich notwendige Korrektur sowie mehrere Klarstellungen und Weiterentwicklungen von geringem Umfang. Die Anlagerichtlinien gelten für den Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main und ihre Eigenbetriebe und definieren Regelungen für die Geldanlage und Verwaltung der angelegten Mittel. Sie sind sinngemäß auch für Geldanlagen durch die Eigen- und Mehrheitsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main anzuwenden. Die Vermögensverwaltung für den Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main obliegt dabei gemäß Aufgabengliederungsplan der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main - Besonderer Teil - (AGA II) dem Kassen- und Steueramt und der Stadtkämmerei. Die Anpassung der Anlagerichtlinien greift nun die in der letzten Neufassung nicht korrekt dargestellte Einordnung der Bestandsanlagen in der Haftungsrangfolge von Verbindlichkeiten im Insolvenzfall bzw. auch im Sanierungs- und Abwicklungsfall (Bail-in) der deutschen Banken auf.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.05.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 18.05.2021
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONIBF
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 20.05.2021
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONIBF
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und IBF gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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