Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

1. Änderung der Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main zu ändern, um den geänderten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen an die Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Die neuen Richtlinien sollen die Sicherheit der Geldanlagen erhöhen und eine klare Regelung für die Verwaltung der Mittel bieten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Beschlussvorschlag

  1. Den geänderten Anlagerichtlinien für die Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Sie treten am Ersten des auf die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung folgenden Monats in Kraft.
  2. Diese Anlagerichtlinien sind sinngemäß auch für Geldanlagen durch Eigen- und Mehrheitsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main anzuwenden.
  3. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die geänderten Anlagerichtlinien der Stadt Frankfurt am Main der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben werden.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Ämter, Betriebe und Gesellschaften entsprechend über die geänderten Anlagerichtlinien zu informieren.

Begründung

Geänderte aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen, die Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken sowie erhöhte regulatorische Anforderungen seitens der BaFin an die Banken und die damit einhergehenden veränderten Handlungsweisen erfordern eine Überarbeitung der Anlagerichtlinien für die Stadt Frankfurt am Main, die seit dem 01.08.2015 in Kraft sind. Die Anlagerichtlinien gelten für den Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main und ihre Eigenbetriebe und definieren Regelungen für die Geldanlage und Verwaltung der angelegten Mittel. Sie sind sinngemäß auch für Geldanlagen durch die Eigen- und Mehrheitsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main anzuwenden. Die Vermögensverwaltung für den Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main obliegt dabei gemäß Aufgabengliederungsplan der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main - Besonderer Teil - (AGA II) dem Kassen- und Steueramt und der Stadtkämmerei. Die Anpassung der Anlagerichtlinien greift die aktuellen Veränderungen aus dem Wegfall der freiwilligen Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sowie dem Außerkrafttreten der Richtlinien des Landes Hessen zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten vom 18.02.2009 auf. Zukünftig sind die "Hinweise des Hessischen Innenministeriums zu Geldanlagen und Einlagensicherung" vom 29.05.2018 zu berücksichtigen, die diese Veränderungen auch aufgegriffen haben. Diese Hinweise des Innenministeriums gelten für Geldanlagen durch die Eigen- und Mehrheitsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main unmittelbar. Durch die Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken zum 01.10.2017 sind Einlagen von Kommunen bei Banken nicht mehr wie bisher durch den Einlagensicherungsfonds geschützt; für vor dem 01.10.2017 getätigte Geschäfte gilt ein Bestandsschutz. Im Sparkassen- und genossenschaftlichen Bereich sind Anlagen hingegen weiterhin freiwillig gesichert (Institutssicherung). Einen garantierten Schutz für die Einlagen der öffentlichen Hand bieten die Einlagensicherungsinstrumente der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken zwar auch nicht, durch die Institutssicherung besteht jedoch ein geringeres Risiko. Durch den Wegfall der Einlagensicherung besteht bei zukünftigen Anlagen bei Banken ohne freiwillige Einlagensicherung ein (erhöhtes) Kreditrisiko. Die Anlagen gelten jedoch nicht als spekulativ. Auswirkungen aus dem Wegfall der freiwilligen Einlagensicherung des BdBs ergeben sich somit vor allem im Hinblick auf die Einschätzung von Kreditrisiken und die damit verbundene Handhabung der Berücksichtigung von Bonitäten bei der Emittentenauswahl. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 4.2 "Kreditrisiken" der Anlagerichtlinien. Daneben erfolgt in den geänderten Anlagerichtlinien eine Konkretisierung des Verständnisses des im Rahmen der Anlagepolitik der Stadt Frankfurt am Main zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsaspekts. Auch in der Verfassung des Landes Hessen ist das Thema Nachhaltigkeit als Staatsziel mit aufgenommen worden. So sind im Rahmen der Anlagepolitik der Stadt Frankfurt am Main ethische, ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen, die mit der Aufführung der Grundsätze Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethisches Verhalten sowie der Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen, insbesondere der Rechtsstaatlichkeit, von internationalen Verhaltensstandards und Menschenrechte in Anlehnung an die DIN ISO 26000 in den Anlagerichtlinien neu konkretisiert werden. Der Begriff Umwelt ist im Rahmen der ESG-Kriterien explizit genannt. Bei der Beurteilung kann auf einschlägige Gütesiegel zurückgegriffen werden. Zur verbesserten Umsetzung des Nachhaltigkeitsaspekts wird das zulässige Anlagespektrum auf nachhaltige Investmentfonds erweitert. Dies können dabei z. B. ein ausschließlich für öffentliche Investoren oder für Stiftungen aufgelegter Nachhaltigkeitsfonds oder nachhaltige Publikumsfonds sein. Publikumsfonds sind dabei Investmentfonds, die grundsätzlich jedem Anleger offenstehen. Anteile daran können jederzeit erworben aber auch wieder zurückgegeben werden. Eine Einzelabstimmung der investierbaren Fonds mit der Stadtverordnetenversammlung erfolgt hierbei nicht. Auch weiterhin berichtet der Magistrat im Rahmen der Jahresrechnung einmal jährlich in zusammengefasster Form über die getätigten Geschäfte und die Portfolioallokation. Die Anlagerichtlinien werden der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben (§ 108 Abs. 2 HGO i.V.m. Nr.16 der Hinweise des Hessischen Innenministeriums zu Geldanlagen und Einlagensicherung vom 29.05.2018) Die geänderten Anlagerichtlinien sind zusammen mit einer Vergleichsfassung in der Anlage beigefügt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Februar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.06.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 26.03.2020
TO II, TOP 63
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 05.05.2020
TO I, TOP 49
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 07.05.2020
TO II, TOP 31
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 02.06.2020
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 04.06.2020
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen