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Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße hier: Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung

Vorlagentyp: M
32 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Umgestaltung der Talstraße und Bonifatiusstraße wird vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Benutzungsfreundlichkeit zu verbessern. Ziel ist es, eine Verkehrsberuhigung zu erreichen und die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten.

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Alte Riedbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit der Umgestaltung der Tal- und Bonifatiusstraße sollen die folgenden Ziele erreicht werden: - Eine Verkehrsberuhigung in der Talstraße. - Eine Steigerung der Verkehrssicherheit vor allem für den Fuß- und Radverkehr durch geschwindigkeitsreduzierende Elemente im Straßenraum. - Eine Steigerung der Übersichtlichkeit durch eine bauliche Beordnung des Längsparkens im südlichen Seitenraum. - Eine Steigerung der Benutzungsfreundlichkeit der Wege durch die Erneuerung des Straßenoberbaus. Aktuell weisen Straße und Gehwege zahlreiche Risse und Flickstellen sowie Senkungen des gesamten Oberbaus auf. Bordsteine sind durch häufige Kfz-Überfahrten gebrochen und abgesackt. - Ermöglichung einer selbstständigen Nutzung des Straßenraums für mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen durch einen barrierefreien Umbau der Nebenflächen und Straßenquerungen gemäß dem aktuellen Regelplan "Barrierefreiheit für Frankfurt".

B. Alternativen

Alternativ zu der im Abschnitt C beschriebenen Lösung wurde die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches untersucht. Aufgrund dessen, dass die Talstraße wegen des Linienverkehrs jedoch vorfahrtsberechtigt bleiben muss, wurden diese Überlegungen in der Abstimmung verworfen. Ebenfalls nicht weiter verfolgt wurde ein Lösungsansatz, den Straßenraum im Bestand zu sanieren. Da hiermit keine strukturellen Verbesserungen für die Verkehrsteilnehmer erreichbar gewesen wären, wurde auch dieser Lösungsansatz verworfen. In den weiteren Planungsalternativen wurden unterschiedliche Fahrbahn- und Gehwegbreiten mit dem Ziel untersucht, die Linienhaftigkeit der Straßenabschnitte zu unterbrechen und damit eine Verkehrsberuhigung zu erreichen sowie den Gehweg auf der Nordseite der Talstraße, der gleichzeitig Schulweg ist, durch eine Verbreiterung deutlich aufzuwerten. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wurde die im Abschnitt C beschriebene Planungslösung als bevorzugte Planungsvariante ausgewählt.

C. Lösung

Nach Abwägung der möglichen Planungslösungen mit den Fachämtern wurde die hier zur Beschlussfassung vorliegende Vorplanung der Talstraße als bevorzugte Planungsvariante ausgearbeitet. Diese sieht im Abschnitt zwischen den Straßen "An der Grünhohl" und der "Bonifatiusstraße" auf einer Strecke von ca. 800 Metern eine grundhafte Erneuerung der Talstraße mit einer neuen Querschnittsaufteilung vor. Der Straßenraum soll wie folgt neu gegliedert werden: - Gehwege mit einer mittleren Breite von 2,0 Meter, - Fahrbahnbreite von in der Regel 6,0 Meter, mit partiellen Einengungen, - Kfz-Längsstellplätze mit einer Mindestbreite von 2,0 Meter, - Setzen neuer Bäume, wo möglich, - Barrierefreier Ausbau der vorhandenen Bushaltestellen. Die Breite des südlichen Gehweges variiert in überwiegenden Bereichen zwischen 1,50 Metern und 4,0 Metern. Der nördliche Gehweg, der gleichzeitig als Schulweg dient, wird im Zuge der Umgestaltung verbreitert, um eine größere Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die geplanten Parkbuchten werden mit einer Breite von 2,0 Metern am südwestlichen Fahrbahnrand vorgesehen. Dafür wird die vorhandene Fahrbahnbreite am Beginn der Strecke (Kreuzung An der Grünhohl), von ca. 7,0 Meter auf 6,0 Meter Breite verjüngt. Im westlichen Planungsabschnitt der "Talstraße" zwischen den Hausnummern 40 und 46 (ca. 35 Meter) sowie den Hausnummern 52 und 56 (ca. 25 Meter) wird die Fahrbahnbreite von 6,0 Meter auf 5,0 Meter verringert, um einer Geschwindigkeitsreduzierung und die Mindestbreite des südlichen Gehweges von 1,50 Meter bei gleichzeitigem Längsparken zu erreichen. Der im Bestand markierte Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummer 40 wird durch die geplante verkehrsberuhigende bauliche Einengung der Fahrbahn weiterhin ermöglicht. Die Einengung der Fahrbahn auf Höhe des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) bietet den querenden Schülerinnen und Schülern zusätzlichen Schutz und unterstreicht die Wartepflicht des Kfz-Verkehrs. Untergeordnete Einmündungen im Bereich zwischen den Straßen "Im Kirschwäldchen" und "Bonifatiusstraße" und die Einmündung der Straße "Alte Riedbergstraße" werden als Gehwegüberfahrten geplant, sodass der Vorrang des Fußverkehrs vor dem Kraftfahrzeugverkehr deutlich wird. Für die Herstellung der Barrierefreiheit wurden die aktuellen Regelpläne "Barrierefreier Bushaltestellenausbau" und "Barrierefreiheit für Frankfurt" zugrunde gelegt. Im Bereich der Einmündungen der untergeordneten Straßen (In den Seewiesen, Im Kirchenwäldchen und der südliche Anschluss der Bonifatiusstraße) werden Fahrbahnanhebungen vorgesehen, um wiederum eine Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeiten zu bewirken und um ein leichteres, barrierefreies Queren der Bereiche zu ermöglichen. Im Planungsbereich befindet sich die Bushaltestelle "Alte Riedbergstraße". Diese Bushaltestelle, die von den Linien 28 und 29 angefahren wird, wird barrierefrei nach dem aktuellen Regelplan der Stadt Frankfurt an Main "Barrierefreier Bushaltestellenausbau" geplant. Aufgrund örtlicher Zwänge wurde eine Bordsteinhöhe von +18 cm anstatt 22 cm gewählt. Die Lage des Fußgängerüberweges wird durch die Einmündung, die Bushaltestelle und vorhandene Grundstückszufahrten definiert. Durch die vorgesehene Umgestaltung der "Talstraße" soll die Parksituation im Planungsbereich geordnet werden. Die Längsstellplätze entstehen an der Südseite der Talstraße. Zur Vermeidung des Falschparkens werden auf gesamter Länge entlang der Nordseite der Talstraße Bordsteine außerhalb der Zufahrtsbereiche mit einem Auftritt von min. 12 cm vorgesehen. Die Bereiche der Zufahrten werden über die Oberflächengestaltung sichtbar gemacht, um die Einfahrten vom Parkverkehr frei zu halten. Die Stellplatzbilanz zum Bestand ist ausgeglichen. Die Vorplanung sieht außerdem eine zusätzliche Begrünung auf der südlichen Seite vor. Es werden sechs Baumstandorte im Bereich der Kfz-Stellplätze vorgesehen, sofern die noch zu prüfende bestehende Trassensituation dies zulässt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahme werden auf 4.489.000,- € (brutto) geschätzt. Abweichend von dem unter "4.2 Veranschlagungsgrundsätze" im Rundschreiben zum Haushalt 2020/2021 vom 05.10.2018 festgelegten Planungsmittelansatz von 10% der Gesamtkosten muss auf der Grundlage aktueller Angebote mit Planungskosten in Höhe von 938T€ (brutto) gerechnet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 16. November 2020OFOF 676/12Mehr Bäume für Talstraße und BonifatiusstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. November 2020OMOM 6947Mehr Bäume für Talstraße und BonifatiusstraßeDirektanregung
  3. 11. Januar 2021Sie sind hier
    MM 4Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße hier: Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung
    Magistratsvortrag
  4. 8. Februar 2021OFOF 714/12Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 19. Februar 2021OAOA 679Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4Anregung
  6. 22. März 2021STST 690Mehr Bäume für Talstraße und BonifatiusstraßeStellungnahme
  7. 25. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1296Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigenStellungnahme
  8. 14. Juli 2023VV 727Standort für Neubau der Johanna-Tesch-SchuleAnfrage
  9. 2. Februar 2024OFOF 479/12Neubau Johanna-Tesch-Schule in KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 12
Sitzung 46 · 19.02.2021
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 4 wird unter Hinweis auf OA 679 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 44 · 23.02.2021
TO I, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF
Sonstige:
Frankfurter (M 4 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme); AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 4 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO I, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF
Sonstige:
Frankfurter (M 4 = Annahme, OA 679 = vereinfachtes Verfahren)ÖkoLinX-ARL (M 4 und OA 679 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 4 = Annahme, OA 679 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 4 und OA 679 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 52 · 04.03.2021
TO II, TOP 34
Angenommen
1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeBFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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