Vorplanung „Schäfflestraße“
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- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Vortrag des Magistrats vom 13.01.2014, M 4
Betreff: Vorplanung "Schäfflestraße" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19)
Zwischenbescheide des Magistrats vom 13.05.2014, 02.09.2014 und 05.01.2015
- Der Planung zur Umgestaltung der Schäfflestraße wird entsprechend der Plananlage zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Schäfflestraße voranzutreiben.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf 3,404 Mio. € geschätzt werden, b) für die Maßnahme im aktuellen Investitionsprogramm unter Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005204 Haushaltsmittel in Höhe von 2,0 Mio. € zur Verfügung stehen und darüber hinaus erforderliche Haushaltsmittel aus der Sammelveranschlagung des Programms "Schöneres Frankfurt" (Produktgruppe 13.1, Projektdefinition 5.006295) zur Finanzierung herangezogen werden können und c) der Magistrat zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorlegen wird.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass nach vorliegender Planung die Fällung von voraussichtlich insgesamt 5 Bäumen auf öffentlichen Flächen notwendig wird und im Zuge der Neugestaltung privater Flächen voraussichtlich 6 Bäume gefällt werden müssen. Begründung: A - Zielsetzung Die Umgestaltung der Schäfflestraße ist Bestandteil des Programms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" mit Priorität umgesetzt werden. Die Schäfflestraße ist ein zentrales stadträumlich prägendes Element der Siedlung Riederwald. Der nördliche Platzbereich an der Straße Am Erlenbruch bildet einen räumlich prägnanten Eingangsbereich zur Siedlung. Der Charakter des Straßenraums wird maßgeblich bestimmt vom alten alleeartigen Baumbestand und den einheitlich gestalteten Vorgartenzonen der denkmalgeschützten Randbebauung. Auch in funktionaler Hinsicht handelt es sich um einen zentralen Bereich des Quartiers, da sich an der Straße und den angrenzenden Platzbereichen zahlreiche soziale Einrichtungen (Kirchen, Gemeindezentrum, Kindergarten) sowie einige Einkaufmöglichkeiten befinden. Ziel ist die Stärkung dieses zentralen Bereichs durch eine stadträumliche Aufwertung, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der verkehrlichen Funktionalität. Insbesondere sind die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Grunderneuerung der Straße. Zur "Beräumung" des öffentlichen Raums sollen Barrieren, störende Einbauten und Sperren beseitigt werden. Insbesondere sollen die Plätze am Anfang und Ende bzw. in den Seitenbereichen der Straße aufgewertet und die öffentliche Nutzung gestärkt werden. - Durch eine wieder erkennbare Pflasterung sowie durch Baumpflanzungen soll eine Platzfolge mit Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden. - Der Straßenquerschnitt soll neu aufgeteilt, der ruhende Verkehr geordnet sowie der Querungskomfort für Fußgänger durch eine räumliche Aufweitung / Verbreiterung der Gehwege in den Querungsbereichen verbessert werden. - Die Straßenbeleuchtung soll erneuert werden. Dadurch wird die Verkehrssicherheit, die Orientierung und das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner verbessert. B - Alternativen a) Bestandsnahe Lösung unter Verzicht auf Eingriffe in den Straßenquerschnitt Mittelfristig erscheint - unabhängig von sonstigen Umgestaltungsabsichten - eine Modernisierung der Straßenbeleuchtung zur Verbesserung der Ausleuchtung insbesondere der Gehwege angezeigt. In diesem Zusammenhang wären wegen der erforderlichen Leitungsverlegungen erhebliche Eingriffe in den Gehweg erforderlich - verbunden mit entsprechenden Wiederherstellungskosten. Die oben genannten Ziele sind mit einer Erneuerung der Beleuchtung und Gehwegoberflächen allein jedoch nicht erreichbar. Es wird daher für eine gesamtheitliche Lösung plädiert. b) Verzicht auf Einbeziehung angrenzender "privater" Bereiche Ein Verzicht auf die Einbeziehung von Flächen der katholischen und evangelischen Kirche (siehe hierzu die Darstellung in Anlage 2) in die Umgestaltung und Neuordnung ist prinzipiell denkbar, aber im Hinblick auf die oben beschriebene Zielsetzung nicht zu empfehlen. Ohne Einbeziehung der Fläche der katholischen Kirchengemeinde wäre eine funktionale Neuordnung - Zonierung in einen Kirchenvorplatz mit Aufenthaltsfunktion abgegrenzt vom Parkplatz mit Marktnutzung - deutlich erschwert. Mit der Einbeziehung der Flächen der evangelischen Kirche kann der Platzraum vor der Kirche stärker in den räumlichen Gesamtzusammenhang integriert und als städtebaulich prägnantes Ende der Straßenachse und damit als räumliches Pendant zur Torsituation ausgebildet werden. Mit einem Verzicht auf die Einbeziehung wäre diese Chance vertan. C - Lösung Verkehr Wesentlicher Aspekt ist die Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnittes. Die asphaltierte Fahrbahnfläche wird auf das notwendige Maß von 5,30 m reduziert. Der dadurch gewonnene Raum wird zur Ordnung des ruhenden Verkehrs genutzt, in dem ein gepflasterter Parkstreifen eingerichtet wird. Im Bereich von Fußgängerquerungen wird der Gehweg zur Fahrbahn hin aufgeweitet, um die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen. Insgesamt ergibt sich eine optische Einengung der Fahrbahn, die zur Reduzierung der Geschwindigkeit beitragen soll. Die Schäfflestraße ist bereits Teil einer Zone 30. Die bestehenden Fußgängerüberwege sollen erhalten bleiben (Wunsch der Anwohner, Schulweg) und entsprechend beleuchtet werden. Im Einmündungsbereich der Schäfflestraße in die Raiffeisenstraße wird eine Anhebung der Fahrbahn vorgeschlagen. Dies war ebenfalls ein Wunsch der Anwohner, um in diesem Bereich eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs zu erreichen. Mit diesem Achtungsfeld sollen die Belange der Fußgänger gegenüber dem Autoverkehr gestärkt werden. Darüber hinaus wird mit dieser Maßnahme der gestalterische Zusammenhang der Platzfolge Postplatz und Platz vor der Philippuskirche verdeutlicht. Öffentliche Verkehrsmittel durchfahren die Schäfflestraße und Raiffeisenstraße nicht. Der ruhende Verkehr ist durch Anwohnerparken geprägt. Parkende Fahrzeuge finden sich im Bestand vorwiegend auf dem Parkplatz an der katholischen Kirche sowie entlang der Straße zwischen den Bestandsbäumen bzw. davor. Der Bestand soll im Wesentlichen erhalten bzw. teilweise neu beordnet werden. Im Bereich der Raiffeisenstraße werden 5 zusätzliche Längsparkstände angeboten. Die Schrägparkstände zwischen den Bäumen vor der Philippuskirche werden befestigt und ausreichend dimensioniert. Ein behindertengerechter Stellplatz soll im räumlichen Bezug zum Eingang der Philippuskirche entstehen. Insgesamt ergibt sich ein Saldo von ca. + 5 Stellplätzen. Der Anschluss an die Planung der Straße "Am Erlenbruch" ist berücksichtigt. Gestaltung Der gestalterische Zusammenhang der einzelnen Platzflächen sowie deren Einbindung in die Gesamtmaßnahme "Schäfflestraße" werden durch die Verwendung von Gehwegplatten mit einheitlicher Farbe bzw. Oberfläche hergestellt und schließt damit gestalterisch an bereits hergestellte Gehwegbereiche (Engelsplatz) in der nahen Umgebung an. In diesen Rahmen sind die drei Platzflächen, deren Material sich von der Umgebung abheben soll, eingebettet. Bei der Materialwahl soll grundsätzlich auf Standardmaterialien zurückgegriffen werden. Eine Konkretisierung der Materialien erfolgt in den folgenden Planungsphasen. Die Fahrbahn der Schäfflestraße und der Raiffeisenstraße, auch der Kreuzungsbereich vor der Philippuskirche, sollen in Asphalt ausgeführt werden. Platz an der Straße Am Erlenbruch Der Platz bildet mit der charakteristischen Randbebauung mit Arkaden und Tordurchfahrt einen prägnanten Eingang zur Siedlung Riederwald. Der Platzbereich soll entsprechend seiner stadträumlichen Bedeutung gestalterisch aufgewertet werden. Dabei sollen die bestehenden Bäume erhalten und auch ein Angebot an öffentlichen Stellplätzen bestehen bleiben. Die Platzoberfläche soll erneuert und entsprechend den Funktionsbereichen gegliedert werden. Die Flächen unter dem alten Baumbestand sollen mit einer wassergebundenen Decke versehen werden. Hier können Bänke und Fahrradständer angeordnet werden. Die sonstige Platzfläche soll - unter Einbeziehung der Flächen unter den Arkaden - einheitlich gepflastert werden, um den räumlichen Zusammenhang zu betonen. Platz an der Heilig Geist Kirche Der Platz vor der katholischen Kirche wird in einen kleinen Kirchvorplatz und einen Parkplatz gegliedert. Durch diese Maßnahme wird aus einem "Verkehrsbauwerk" ein Platz für verschiedene Nutzungen. Durch die Neuordnung und Ergänzung der Begrünung - teil-weise Spiegelung der westlichen Baumreihe - entsteht ein baumbestandener Parkplatz mit 22 Stellplätzen. Diese Anzahl entspricht in etwa auch der heutigen. Der Kirchvorplatz wird durch ein Pflasterfeld markiert. Anforderung aus dem Stadtteil ist es, hier einen multifunktional nutzbaren Platz (Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt etc.) zu schaffen. Die Durchfahrt zur Görresstraße soll gesperrt werden. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Anwohner die Durchfahrt zu schließen. Gegenwärtig wird diese nur von der FES genutzt. Eine Anfahrt für das Müllfahrzeug ist aber auch über die Görresstraße möglich. Postplatz Durch die geordnete Andienung der Post am östlichen Platzrand von der Raiffeisenstraße aus kann der sonstige Platzbereich vom Fahrverkehr freigehalten werden. Es entsteht ein störungsfreier Platzbereich mit verbesserter Aufenthaltsqualität, der gut für z. B. Aussengastronomie geeignet ist. Durch die Verwendung verschiedener Materialien bei den einzelnen Platzbereichen ist eine klare Funktionszuweisung gegeben. Platz an der Philippuskirche Der Freifläche vor der evangelischen Kirche kommt eine besondere Bedeutung im städtebaulichen Gefüge zu. Mit den Baumpflanzungen auf der heutigen Grünfläche vor dem Gemeindehaus wird ein städtebauliches Ensemble aus Kirchengebäude, Platz und Baumhain geschaffen, das als Pendant zum Torbau den Abschluss der Schäfflestraße dienen soll. Zur Öffnung des Platzes zur Achse der Schäfflestraße wird es notwendig sein, die Pergola / Stahlkonstruktion zwischen Glockenturm und Kircheneingang abzubauen. Außerdem ist zur Wiederbelebung der städtebaulichen Achse zwischen Torhaus und Kirchenvorplatz eine Platane zu entfernen. Der Kirchvorplatz wird - wie auch die Plätze an der Post und an der katholischen Kirche - als Pflasterfeld ausgebildet. Begrünung Der die Schäfflestraße maßgeblich prägende wertvolle alleeartige Baumbestand soll erhalten werden. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept, welches die Wiederherstellung der stadträumlich bedeutsamen Achse zwischen Torhaus und Vorplatz Philippuskirche vorsieht, soll eine Platane im Verlauf der Raiffeisenstraße entfernt werden, damit der neu gestaltete Kirchvorplatz als Abschluss raumwirksam werden kann. Außerdem sollen ein Weißdorn, eine japanische Blütenkirsche und zwei Felsenbirnen zur Neuordnung im Bereich des Parkplatzes entfernt und in unmittelbarer Nähe durch vier neue Bäume ersetzt werden. Im Bereich der Raiffeisenstraße sollen auf der Nordseite im Parkstreifen fünf neue Bäume gepflanzt werden. Insgesamt werden damit auf öffentlichen Flächen fünf Bäume entfernt und neun Bäume neu gepflanzt. Darüber hinaus sollen auf privaten Flächen im Rahmen der Neugestaltung auf dem Gelände der evangelischen Kirche sechs weitere Bäume entfernt und sieben Bäume neu gepflanzt werden. Beleuchtung Die vorhandene Gasbeleuchtung soll durch eine dem Stand der Technik entsprechende elektrische Straßenbeleuchtung ersetzt werden. Die gegenwärtige Beleuchtung ist veraltet und gewährt keine ausreichende Beleuchtung des Straßenraumes. Die vorhandenen Leuchtkörper befinden sich häufig im Kronenbereich der Bestandsbäume (Platanen), so dass diese nur bedingt ihre Funktion erfüllen können. Insbesondere die Beleuchtung der Gehwegbereiche wird von vielen Nutzern als nicht ausreichend empfunden. Neben der ungenügenden Ausleuchtung des öffentlichen Raumes sind insbesondere Kosten- und Umweltaspekte bei der Bewertung von Gas- und Strombeleuchtung hinzuzuziehen. Durch die erheblich komplexere und störanfällige Technologie - Störungsquote 17 % Strom zu 117 % Gas - verursachten höheren Betriebsführungskosten - durchschnittlich 16,25 €/a Strom zu 78,46 €/a Gas - fallen die bei geringer Lichtausbeute sehr hohen Energiekosten zunehmend ins Gewicht: Diese betrugen 2011 durchschnittlich 74 € pro elektrisch und 307 € pro gasbetriebener Leuchte. Hinzu treten weitere Problemfelder: Ersatzteile und Verbrauchsgüter für die bestehende Gasbeleuchtung sind weltweit nur noch von Monopolisten und/oder als Sonderanfertigungen zu stark erhöhten Preisen erhältlich. Von einer langfristigen Versorgungssicherheit kann, ungeachtet der Kostenfrage, gleichfalls nicht ausgegangen werden. Des Weiteren sind insbesondere Import, Umgang und Entsorgung der radioaktiven Glühstrümpfe in den letzten Jahren vermehrt mit Restriktionen und Erschwernissen behaftet. Auch hier kann langfristig nicht ausgeschlossen werden, dass ein weiterer Einsatz dieser Materialien gänzlich unmöglich wird. Eine normgerechte Ausleuchtung in Kombination mit geringer Störanfälligkeit ist hierbei nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht von Bedeutung: Angenehme und verlässliche Straßenbeleuchtung steigert das subjektive Sicherheitsempfinden und trägt gleichermaßen zur Kriminalitätsvorbeugung wie zur Verkehrssicherheit bei. Im Zuge der Erneuerung der Straßenbeleuchtung sollen auch die aktuell geltenden besonderen Anforderungen an die Beleuchtung der Fußgängerüberwege hinsichtlich Lichtfarbe, Beleuchtungsstärke und Ausrichtung berücksichtigt werden. Barrierefreiheit Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden bei der Umsetzung der Planung erfüllt. Bereits im Bestand ist im überwiegenden Teil der Straße die sogenannte innere Leitlinie zur Führung der Blinden- und Sehbehinderten vorhanden. Querungshilfen werden an den Kreuzungsbereichen und den Fußgängerüberwegen entsprechend dem Arbeitsplan Barrierefreiheit angeboten. Sonstige Ausstattung Zum gegenwärtigen Planungsstand sind zunächst Bänke oder andere Sitzmöglichkeiten im Plan in der Regel nicht näher verortet. In den weiteren Planungsschritten werden die Aspekte der Ausstattung und Möblierung eingehend geprüft. Ein vorrangiges Ziel der Projekte im Programm "Schöneres Frankfurt" ist die Attraktivierung des öffentlichen Raumes und die Schaffung von Übersichtlichkeit. Störende Schaltkästen sollen deshalb soweit möglich in weniger sensible Bereiche verlegt und ggf. unterirdisch ausgeführt werden. Gleiches gilt für Glascontainer. Sonstige Sammel- oder Aufbewahrungsbehälter von Dritten sollen insbesondere im Bereich der umgestalteten Platzbereiche (Postplatz und Platz an der kath. Kirche) nicht mehr aufgestellt werden. Auf privaten Flächen sind auch bisher keine Sammel- oder Aufbewahrungsbehälter vorhanden. Vorhandene Informations- und Schaukästen des Ortsbeirates und von Vereinen werden berücksichtigt bzw. an anderer geeigneter Stelle neu aufgestellt. Planungen auf privaten Flächen Die vorliegende Planung umfasst ein Gestaltungskonzept für den gesamten städtebaulichen Raum der Schäfflestraße. Hierfür wurden private Flächen in die Planung einbezogen. Mit dem jeweiligen Eigentümer wurden die Planungen ausführlich besprochen und abgestimmt. Eine schriftliche Einverständniserklärung (Letter of Intent) liegt vor. Folgende private Flächen sind von der Planung betroffen: - Vorbereich der katholischen Kirche, ca. 90 m2 - Vorbereich der evangelischen Kirche, ca. 400 m2 - Pflasterung Arkadenbereich Torhaus der ABG Holding GmbH, ca. 210 m2 D - Kosten Der Gesamtinvestitionsbedarf beläuft sich gemäß derzeitiger Kostenschätzung auf 3.404.000 € bei 2.884.475 € reinen Baukosten und 519.525 € Nebenkosten. Enthalten sind hierin die Kosten für die Umgestaltung der Flächen der beiden Kirchengemeinden (siehe Anlage 2). Ein Anteil von 215.000 € entfällt auf die Flächen der evangelischen Kirchengemeinde und ein Anteil von 23.000 € auf die der katholischen Kirchengemeinde. Eine Kostenübernahme durch die kirchlichen Eigentümer ist nicht möglich. Die ABG Frankfurt Holding übernimmt die Kosten zur Erneuerung der Pflasterung und der Beleuchtung unter den Arkaden am Torhaus, die sich in ihrem Eigentum befindet. Die hierfür veranschlagten Kosten in Höhe von 70.000 € sind daher nicht Bestandteil der genannten Gesamtkosten. Die Zuwegungen zu ihren Wohnhäusern wird die ABG Frankfurt Holding im Zuge der Sanierung der Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt an die Umgebung anpassen lassen. Kosten für die Stadt entstehen in diesem Zusammenhang nicht. In einem früheren Planungsstadium wurden die Gesamtausgaben der Maßnahme auf 2.300.000 € geschätzt und entsprechend im Haushalt 2012 veranschlagt. Mit Einrichtung einer Sammelveranschlagung für das Programm "Schöneres Frankfurt" im Haushaltsjahr 2013 wurde der für 2013 vorgesehene Teilbetrag aus der Einzelveranschlagung herausgelöst, so dass für die Maßnahme im aktuellen Investitionsprogramm noch 2.000.000 € veranschlagt sind. Dementsprechend sind zur Finanzierung ergänzende Mittel aus der Sammelveranschlagung des Programms "Schöneres Frankfurt" vorgesehen, die sich auf Basis der aktuellen Kostenschätzung auf 1.404.000 € berechnen. Näheres wird sich zu gegebener Zeit aus der Bau- und Finanzierungsvorlage ergeben. Der inzwischen überholte Kostenansatz basierte auf einer groben pauschalen Kostenannahme, welche über den Flächenansatz und einen geschätzten Quadratmeterpreis ermittelt wurde. Die aktuelle Kostenschätzung basiert auf der vorliegenden Vorplanung und berücksichtigt u. a. auch im Vorfeld der Planung nicht näher kalkulierbare Kosten für Leitungsverlegungen und den grundhaften Ausbau des Straßenkörpers, der erst nach der Bodenuntersuchung festgelegt werden konnte. Anlage _Lageplan (ca. 1,7 MB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 182 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 13.02.2014, NR 801
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2014Sie sind hierMM 4Vorplanung „Schäfflestraße“Magistratsvortrag
- 13. Februar 2014NRNR 801Vorplanung zur Umgestaltung der SchäfflestraßeSTVV-Antrag · FDP
- 20. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 73Vorplanung „Schäfflestraße“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD; CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 4 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Piraten (M 4 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 801); LINKE. und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 801); LINKE. (= Votum im Haupt und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 801); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER