Umgestaltung der Schäfflestraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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- Unterholzbeseitigung im Riederwald durch Ziegenbeweidung zum Schutz der Wohngebäude durch Minimierung der Waldbrandgefahr29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 113
Betreff: Umgestaltung der Schäfflestraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4309 (M 4)
- Der Umgestaltung der Schäfflestraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 4.015 T€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2015 einen Restbuchwert in Höhe von 342 T€ auf, die infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursachen.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm 2015 bis 2018 Mittel für die Umgestaltung der Schäfflestraße in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005204, in Höhe von 2.000 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2015 bereits rd. 150 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind;
- b)die Deckung für die Umrüstung der Gasbeleuchtung auf elektrische Beleuchtung in Höhe von rd. 338 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007278, erfolgt,
- c)die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.677 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung, erfolgt;
- d)die anteiligen Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt rd. 250 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Neuordnung des Straßenraumes vier Bäume auf öffentlichem Grund gefällt werden müssen.
- Den Baumfällungen wird zugestimmt. Ein Ausgleich ist durch Neupflanzungen von 11 Bäumen im Planungsgebiet vorgesehen.
- Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass das Planungskonzept Teilräume auf privatem Grund (Kirchengelände) in einer Größenordnung von ca. 1.000 qm umfasst. Die Umsetzung der Planung wird durch o. g Projektmittel der Stadt Frankfurt am Main finanziert, das Eigentum und der Unterhaltsaufwand für diese Flächen verbleiben bei den Privateigentümern.
- Der Investition in Höhe von rd. 400 T€ für die einbezogenen Privatflächen wird zugestimmt.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das Vorhaben aus logistischen Gründen (Kontext Bau Riederwaldtunnel) in zwei zeitlich auseinanderliegende Bauabschnitte unterteilt wird. Der Hauptabschnitt beginnt hinter der westlichen Toreinfahrt und wird vor Beginn der Maßnahme Riederwaldtunnel weitestgehend abgeschlossen. Der zweite kleinere Abschnitt bezieht sich auf den Vorplatz vor der Toreinfahrt und wird zusammen mit dem Bau des Riederwaldtunnels umgesetzt. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Rahmen der Beratung des Doppelhaushaltes 2010/2011 entsprechend dem Etatantrag E 206 beschlossen, die Umgestaltung der Schäfflestraße in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Mit Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" hat die Stadtverordnetensammlung bekräftigt, dass die Maßnahme mit Priorität umzusetzen ist. Die Vorplanung zu diesem Vorhaben wurde am 27.02.2014, § 4309 (zu M 4) beschlossen. Der Platz Am Erlenbruch bildet den zentralen Eingangsbereich in die zum Teil denkmalgeschützte Riederwaldsiedlung und wird in der Schäfflestraße stadträumlich fortgesetzt. Der Charakter des Straßenraums wird maßgeblich bestimmt vom alten alleeartigen Baumbestand und den einheitlich gestalteten Vorgartenzonen der denkmalgeschützten Randbebauung. Die Schäfflestraße prägt in funktionaler Hinsicht mit seinen angrenzenden Platzbereichen den Quartierscharakter der Siedlung, in der sowohl soziale Einrichtungen (Kirchen, Gemeindezentrum, Kindergarten, Sportanlage) als auch einige Versorgungsmöglichkeiten vorhanden sind. Ziel der vorliegenden Planung ist die gestalterische und funktionale Neuordnung des Straßenraums, sowie der angrenzenden Aufenthaltsbereiche, die eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs bewirken soll. In diesem Rahmen sind die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen, Barrieren und störende Einbauten werden weitgehend beseitigt. Gleichzeitig erfolgt eine Grunderneuerung der Straße. Neben der Stärkung der Aufenthaltsfunktion ist die Berücksichtigung der Barrierefreiheit von erheblicher Bedeutung. Grundzüge der Neuplanung sind: - Neuaufteilung des Straßenquerschnitts mit Neuordnung des ruhenden Verkehrs und Steigerung des Querungskomforts für Fußgänger; - Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitliche Gestaltung der Pflasterflächen, Betonung der Platzfolge sowie Ergänzung der Grünstrukturen; - Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Dadurch wird die Verkehrssicherheit, die Orientierung und das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner verbessert. In Folge der notwendigen Koordination mit dem Bau des Riederwaldtunnels ab Mitte 2018 entsteht die Notwendigkeit, den Umbau in zwei zeitlich getrennten Bauabschnitten auszuführen. Der erste Bauabschnitt ab Tordurchfahrt bis hin zur Raiffeisenstraße soll in einem festen Zeitfenster bis zur ersten Jahreshälfte 2018 realisiert werden. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Platz Am Erlenbruch und wird im Rahmen des Umbaus der Straße Am Erlenbruch im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels (ab frühestens zweite Jahreshälfte 2018) fertiggestellt. B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt dem Beschluss § 4309 vom 27.02.2014 zur Umgestaltung der Schäfflestraße auf Grundlage des Vortrages des Magistrats (M 4 vom 13.01.2014). C - Lösung Verkehr Die neue Straßenführung der Schäfflestraße weicht nur geringfügig von der bestehenden Trassierung ab. Wesentlicher Aspekt ist die Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnittes. Die asphaltierte Fahrbahnfläche wird auf das notwendige Maß von 5,30 m reduziert. Der dadurch gewonnene Raum wird zur Ordnung des ruhenden Verkehrs genutzt, in dem ein gepflasterter Parkstreifen eingerichtet wird. Im Bereich von Fußgängerquerungen wird der Gehweg zur Fahrbahn hin aufgeweitet, um die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen. Insgesamt ergibt sich eine optische Einengung der Fahrbahn, die zur Reduzierung der Geschwindigkeit beitragen soll. Die Schäfflestraße liegt in einer Tempo 30-Zone. Die bestehenden Fußgängerüberwege bleiben auch zukünftig erhalten und müssen entsprechend beleuchtet werden. In den Einmündungsbereichen Schäfflestraße/Raiffeisenstraße und Schäfflestraße/Lasallestraße wird die Fahrbahn angehoben und mit einem hellen Belag versehen, womit eine Reduzierung der Durchgangsgeschwindigkeit erreicht werden soll. Mit dieser verkehrlichen Maßnahme wird verdeutlicht, dass hier verstärkt mit Fußgängerquerungen zu rechnen ist. Darüber hinaus wird mit dieser Maßnahme der gestalterische Zusammenhang der Platzfolge Postplatz und Platz vor der Philippuskirche verdeutlicht. Öffentliche Verkehrsmittel durchfahren die Schäfflestraße und Raiffeisenstraße nicht. Der ruhende Verkehr ist im Bestand durch Parken am Fahrbahnrand und zwischen den vorhandenen Bäumen sowie auf dem Parkplatz der katholischen Kirche geprägt. Zusätzlich zur baulichen Neuordnung der Bestandsparkplätze in der Schäfflestraße werden in der Raiffeisenstraße Längsparkplätze hergestellt. Die Schrägparkplätze zwischen den Bäumen vor der Philippuskirche werden eingefasst und ausreichend dimensioniert. Ein behindertengerechter Stellplatz wird unweit des Eingangs der Philippuskirche gebaut. Gestaltung Der gestalterische Zusammenhang der einzelnen Platzflächen sowie deren Einbindung in die Gesamtmaßnahme "Schäfflestraße" wird durch die Verwendung von hellen Gehwegplatten mit einheitlicher Größe hergestellt und schließt damit gestalterisch an bereits hergestellte Gehwegbereiche in der nahen Umgebung an (Engelsplatz). In diesen Rahmen sind die drei Platzflächen, deren Erscheinungsbild sich von der Umgebung durch die Farbwahl (dunkelgrau) abheben soll, eingebettet. Die Fahrbahn der Schäfflestraße und der Raiffeisenstraße, auch der Kreuzungsbereich vor der Philippuskirche, sollen in Asphalt ausgeführt werden. Platz an der Straße Am Erlenbruch Der Platz am Erlenbruch bildet mit seiner historischen Randbebauung, mit seinen Arkaden und der prägnanten Tordurchfahrt ein eindrucksvolles Entrée in den Riederwald. Der Platzbereich soll entsprechend seiner stadträumlichen Bedeutung gestalterisch aufgewertet werden. Die bestehenden Bäume sowie die öffentlichen Kfz-Stellflächen bleiben auch zukünftig erhalten. Die Bereiche unter dem alten Baumbestand werden großflächig mit einer wassergebundenen Decke versehen. Die Platzfläche zwischen der wassergebundenen Decke und dem Arkadenbereich erhält eine dunkle kontrastierende Oberfläche. Der Bereich unter den Arkaden (im Eigentum der ABG) wird analog der Platzfläche in einem kleineren Format mit Kostenübernahme durch die ABG Holding gestaltet. Platz an der Heilig Geist Kirche Der Platz vor der katholischen Kirche gliedert sich funktional und gestalterisch in zwei Bereiche: - Kirchenvorplatz und - multifunktionaler Platz mit Parkplatznutzung Der Kirchenvorplatz erhält ein gegenüber dem Parkplatz sich farblich und vom Material herabhebendes Pflasterfeld. Der mit einer Asphaltdecke versehene Parkplatz ermöglicht unterschiedliche Nutzungen (Markt, Veranstaltungen) und wird daher mit einem Unterflurstromanschluss ausgestattet. Es entstehen 24 Parkplätze sowie ein zusätzlicher Behindertenparkplatz. Diese Anzahl entspricht in etwa auch der heutigen Situation. Zusätzlich werden Fahnenmast- und Weihnachtsbaumhülsen vorgesehen. Ein Grünstreifen trennt die Parkplatzfläche von der bestehenden Wohnbebauung und wird durch drei Baumbeete gegliedert. Zur Abgrenzung des Gehweges im westlichen Bereich dient eine zusammenhängende wassergebundene Fläche mit Bestandsbäumen, die nur durch die Parkplatzzufahrt unterbrochen wird. Im aufgeweiteten Gehwegbereich wird ein barrierefrei erreichbarer Unterflur-Glascontainer eingebaut. Die Kfz-Durchfahrt zur Görresstraße wird zukünftig gesperrt. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Anwohner, diese Durchfahrt zu schließen. Gegenwärtig wird diese nur von der FES genutzt. Eine Anfahrt für das Müllfahrzeug ist aber auch über die Görresstraße möglich. Im Bereich der Durchfahrt wird ein Bügel zum Anschließen der Kinderwagen für die angrenzende KITA angebracht. Postplatz Der heute mit diversem Mobiliar zugestellte Postplatz wird funktional und gestalterisch "entrümpelt". Um die Transparenz des Platzes zu erhöhen werden eine Litfaßsäule, eine Telefonzelle, ein Schaltschrank, ein Glascontainer sowie ein Altkleidercontainer entfernt. Um eine reibungslose Andienung der Post weiterhin zu gewährleisten, wird die Zufahrt über die Raiffeisenstraße im Belag kenntlich gemacht. Die Platzfläche selbst wird analog zu den Kirchvorplatzflächen gestaltet. Der Platz wird zur Raiffeisenstraße hin mit einer wassergebundenen Decke gefasst. In diesem zentralen Bereich der Siedlung befinden sich die Schaukästen des Ortsbeirates sowie des Quartiersmanagements (als Vorabmaßnahme bereits realisiert). Auch der Bücherschrank findet hier einen geeigneten Standort. Platz an der Philippuskirche Der Freifläche vor der evangelischen Kirche kommt eine besondere Bedeutung im städtebaulichen Gefüge zu. Mit den Baumpflanzungen auf der heutigen Grünfläche vor dem Gemeindehaus wird ein städtebauliches Ensemble aus Kirchengebäude, Platz und Baumhain geschaffen. Der zentrale Kirchenvorplatz bildet das stadträumliche Pendant zum Platz Am Erlenbruch. Zur Öffnung des Platzes zur Schäfflestraße hin wird die vorhandene Pergola/Stahlkonstruktion zwischen Glockenturm und Kircheneingang abgebaut. Der Kirchvorplatz wird - wie auch die Plätze an der Post und an der katholischen Kirche - als Pflasterfeld ausgebildet. Begrünung Die Platanenallee in der Schäfflestraße bleibt in ihrer heutigen prägenden Wirkung erhalten. Im Bereich des Parkplatzes werden ein Weißdorn, eine japanische Blütenkirsche und zwei Felsenbirnen zur Neuordnung entfernt und in unmittelbarer Nähe durch vier neue Bäume ersetzt. Im Bereich der Raiffeisenstraße werden auf der Nordseite im Parkstreifen fünf neue Bäume gepflanzt. Zwei weitere Neupflanzungen im Bereich der Walter-Richter-Halle ergänzen das Gestaltungsgefüge. Insgesamt werden damit auf öffentlichen Flächen vier Bäume entfernt und elf Bäume neu gepflanzt. Darüber hinaus sollen auf privaten Flächen im Rahmen der Neugestaltung auf dem Gelände der evangelischen Kirche sieben weitere Bäume entfernt und sieben Bäume neu gepflanzt werden. Beleuchtung Die vorhandene Gasbeleuchtung soll durch eine dem Stand der Technik entsprechende LED-Beleuchtung ersetzt werden. Die Planung folgt dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 (§ 4832 zur M 69) und wird aus dem zugehörigen Projekttopf finanziert. Die Schäfflestraße liegt in einem sogenannten "Umrüstungsgebiet". Hier soll die Umrüstung auf LED-Beleuchtung unter weitgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Gasbeleuchtung erfolgen. Mit einer Umrüstung der vorhandenen Leuchten (sogenannte Reihen-/Langfeldleuchten) ist allerdings keine ausreichende DIN-gerechte Beleuchtung erreichbar. Um sowohl den aktuellen Anforderungen an die Ausleuchtung zu genügen, als auch dem Anspruch, den für die Siedlung typischen Charakter der Gasbeleuchtung zu wahren, soll die sogenannte Aufsatzleuchte Verwendung finden. Während die alte Beleuchtung einseitig angeordnet ist, wird die neue Beleuchtung beidseitig alternierend entsprechend der aktuellen Lichtberechnung errichtet. Eine normgerechte Ausleuchtung in Kombination mit einem quartiersgerechten Erscheinungsbild steigert das subjektive Sicherheitsempfinden und trägt gleichermaßen zur Kriminalitätsvorbeugung wie zur Verkehrssicherheit bei. Im Zuge der Erneuerung der Straßenbeleuchtung müssen auch die aktuell geltenden besonderen Anforderungen an die Beleuchtung der Fußgängerüberwege hinsichtlich Lichtfarbe, Beleuchtungsstärke und Ausrichtung berücksichtigt werden. Auch der Kirchenvorplatz der evangelischen Kirche wird entsprechend der geltenden Lichtnorm ausgeleuchtet. Die Umrüstung der Gasleuchten einerseits, die Beleuchtung der Fußgängerüberwege und der Tordurchfahrt andererseits, wird aus den dafür vorgesehenen Haushaltstöpfen finanziert. Barrierefreiheit Eine wichtige Bedeutung kommt der Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Gehweggestaltung zu. Grundsätzlich erfolgt in den Einmündungsbereichen (Lasallestraße/Schäfflestraße sowie Raiffeisenstraße/Schäfflestraße) die Ausbildung der notwendigen taktilen Leitelemente gemäß dem "Arbeitsplan Barrierefreiheit" der Stadt Frankfurt am Main. In den übrigen Einmündungsbereichen sowie bei Grundstückszufahrten, bei denen die "innere Leitlinie" - die taktile Orientierung entlang der Fassadenkante oder entlang der Mauern vor den Vorgärten - über eine längere Strecke fehlt, wird mit dreizeiligem bruchrauem Natursteinpflaster Orientierung gegeben. Im Bereich der Plätze werden Blinde mit Hilfe von Einbauten (Sitzblöcke) und ertastbaren Kanten geleitet. In diesen Bereichen sind zusätzliche Leitelemente aufgrund der geringen Abstände zum nächsten Leitelement nicht erforderlich. Der Belagwechsel zwischen den hellen Gehwegplatten und der wassergebundenen Decke wird ebenfalls zur Orientierung genutzt. In den Nebenstraßen übernimmt die "innere Leitlinie" entlang der Fassade die Orientierungsfunktion für sehbehinderte und blinde Menschen. Die Gestaltung ist mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Planungen auf privaten Flächen Die vorliegende Planung umfasst ein Gestaltungskonzept für den gesamten städtebaulichen Raum der Schäfflestraße. Hierfür wurden private Flächen in die Planung einbezogen. Mit dem jeweiligen Eigentümer wurden die Planungen ausführlich besprochen und abgestimmt. Auf Basis einer schriftlichen Absichtserklärung wurden Vereinbarungen mit der Kirche vorverhandelt. Diese betreffen: - Vorbereich der katholischen Kirche, ca. 50 qm (Umgestaltungskosten trägt die Stadt Frankfurt am Main, Unterhalt verbleibt beim Eigentümer), - Vorbereich der evangelischen Kirche, ca. 950 qm (Umgestaltungsosten trägt die Stadt Frankfurt am Main, Unterhalt verbleibt beim Eigentümer), - Pflasterung Arkadenbereich Torhaus der ABG Holding GmbH, ca. 210 qm (Kosten trägt die ABG Holding GmbH). Die Umgestaltungskosten auf privatem Grund betragen insgesamt rd. 400 T€. Entwässerung Eine Veränderung des Entwässerungssystems ist nicht vorgesehen. Die derzeitige Oberflächenentwässerung erfolgt überwiegend direkt in den städtischen Mischwasserkanal. Die Straßenabläufe werden größtenteils in der Lage verändert und ergänzt. Sie sind im grundhaften Ausbaubereich auszubauen und zu verwerten, die vorhandenen Anschlussleitungen, soweit möglich, wiederzuverwenden. Das Oberflächenwasser gelangt über die Straßenquerneigung zum Fahrbahnrand in Gussasphaltrinnen, wo es über Straßenabläufe und Anschlussleitungen DN 150 in den Hauptkanal abgeleitet wird. Die Bordrinnen erhalten ein Mindestgefälle von 0,5%. Insbesondere in der Schäfflestraße, die nahezu keine Längsneigung besitzt, wird durch wechselnde Fahrbahnquerneigung zwischen 1,5 % und 3,5 % das notwendige Gefälle am Fahrbahnrand sichergestellt. Die absoluten Höhen der Randeinfassungen bleiben gleich. Die mit Betonplatten befestigte Fläche an der Philippuskirche entwässert als geneigte Ebene in eine stirnseitig verortete Schlitzrinne. Alle übrigen Platzflächen werden mit Innengefälle ausgebildet und das Oberflächenwasser Punkteinläufen zugeführt. Versorgungstrassen Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche Bestandsleitungen, die sich zum Teil in Konflikt mit der Straßenbaumaßnahme befinden. Folgende Anpassungen sind erforderlich: Netzdienste Rhein-Main (NRM) Strom: - Umlegung diverser Kabel unterschiedlicher Spannungsebenen in der Raiffeisenstraße vom südlichen Gehweg in den nördlichen Gehweg infolge Trassenlage in unmittelbarer Nähe zu den Bestandsbäumen, - Schutz der vorhandenen Kabeltrasse mit Halbschalen in der neuen Parkplatzzufahrt Katholische Kirche und der Zufahrt Walter-Richter-Halle, - Schutz der vorhandenen Kabeltrasse (Halbschalen, Tieferlegen Leitung) im Bereich der künftigen Mischverkehrsfläche an der Walter-Richter-Halle infolge Rückbau Gehweg, - Erneuerung NS-Kabeltrassen in Abschnitten mit Neuverlegung Beleuchtungskabel. Gas: - Erneuerung diverser Hausanschlüsse u.a. Hausanschlussleitung zu den Häusern Schäfflestraße 19 und 29 (Parkplatz) aufgrund geplanter Baumstandorte, - Trennen Gasleuchten. Wasser: - Erneuerung der Trinkwasserleitung westlich Schäfflestraße und Verlegung in die Fahrbahn Schäfflestraße von der Raiffeisenstraße bis zum Kreuzungsbereich Am Erlenbruch, - Erneuerung diverser Hausanschlüsse. Die Übernahme maßnahmenbedingter Kosten wird gemäß Konzessionsverträgen geregelt. Der Kostenanteil, der durch die Versorgungsträger zu übernehmen ist, ist in den unter Ziffer 2 des Beschlusstextes genannten Gesamtkosten nicht enthalten. Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM) - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, - Neubau von Kabeltrassen, - Rückbau Gasleuchten. Deutsche Telekom AG - Versetzen eines Schaltschrankes vom Platz Am Erlenbruch zu einem Standort nördlich des Knotenpunktes. Dieses Vorhaben ist Teil der Maßnahme "Änderung der Telekommunikationslinie in der Haenischstraße..." infolge des Rückbaus des Telefonhäuschens auf dem Platz Am Erlenbruch. Die Umbauarbeiten stehen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels; - Einbau einer Vorsorgeleerrohrtrasse im westlichen Gehweg der Schäfflestraße, um bei Bedarf die vorhandene Kabeltrasse im vorhandenen Baumpflanzstreifen umbinden zu können; - Verlegung der Kabeltrasse aus dem Bereich der geplanten Baumstandorte im nördlichen Gehweg der Raiffeisenstraße von der Randlage am Bord in den hinteren Gehwegbereich. UnityMedia - Versetzen eines Schaltschrankes vom Platz Am Erlenbruch mit dem Schaltschrank der Telekom, - Versetzen des Schaltschrankes am Postplatz Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße an die Westseite des Hauses Raiffeisenstraße 77, - Verlegen eines zusätzlichen Schutzrohres mit der Vorsorgeleerrohrtrasse der Telekom im westlichen Gehweg der Schäfflestraße. Stadtentwässerung Höhenanpassung von drei Kanaldeckeln in der Schäfflestraße (bis -30 cm). D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Die Investitionskosten für die Umgestaltung der Schäfflestraße betragen insgesamt 4.015.000,-- € Im Investitionsprogramm 2015 bis 2018 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 2.000.000,-- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005204, enthalten. 2.000.000,-- € Im Investitionsprogramm 2015 bis 2018 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von rd. 338.000,-- € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007278, enthalten. 338.000,-- € Die Restmittel in Höhe von 1.677.000,-- € sind im Investitionsprogramm 2015 bis 2018 in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295, enthalten. 1.677.000,-- €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 31.12.2015 verausgabt 149.805,74 € 2016 150.000,-- € 2017 2.000.000,-- € 2018 1.100.000,-- € 2019 ff. 615.000,-- € Summe 4.014.805,74 € (gerundet: 4.015.000,-- €)
- Folgeinvestitionen: - keine -
- Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.03 Straßenbau: 9.500 m2 ́ 1,30 €/m2 12.350,-- € Straßen- und Platzbeleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 6.455,-- € 4.2.2 Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen 5,0 % ́ 149.453,-- € 7.473,-- € Summe Sachkosten 26.278,-- € 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 13.01 (3,75 % ́ 3.677.000,-- €)/2 68.944,-- € Produktgruppe 16.03 (3,75 % ́ 338.000,-- €)/2 6.337,-- € 4.3.2 Abschreibung Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 ́ 3.397.162,-- € 113.239,-- € Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 ́ 386.680,-- € 19.334,-- € Grün- u. Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 ́ 230.446,-- € 15.363,-- € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle Summe Kapitalkosten 223.217,-- € Jahresfolgekosten gesamt 249.495,-- € (gerundet: 250.000,-- €)
- Jahreserträge: - keine -
- Leistungen Dritter: - keine -
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
- Sonstiges: - keine - Kostenzusammenstellung
- Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 2.919.990,00 € 1.2 Straßenbeleuchtung SRM 386.680,00 € 1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 149.453,00 € SUMME 1: Baukosten 3.456.123,00 €
- Baunebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc.) 558.165,00 € SUMME 2: Baunebenkosten 558.165,00 € Gesamtkosten (brutto), rechnerisch 4.014.288,00 € Gesamtkosten (brutto), gerundet 4.015.000,00 € Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Juni 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: AfD und BFF (= Annahme) CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)