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Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2023 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu bestellen. Dies erfolgt gemäß den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen und soll die ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses sicherstellen.

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Beschlussvorschlag

  1. Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG Robert-Bosch-Straße 5 63303 Dreieich als Prüferin für den Jahresabschluss 2023 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes)).
  2. Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte: - Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften - Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720) - Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war - Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main

Begründung

A. Zielsetzung

Für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung.

Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Der gem. § 22 EigBGes aufzustellende Jahresabschluss und der gemäß § 26 EigBGes aufzustellende Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.

Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde.

Neben den im EigBGes benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen.

Gem. § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.

Mit Beschluss Nr. 11 vom 05.12.2023 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner, Robert-Bosch-Straße 5, 63306 Dreieich, als Prüfer für den Jahresabschluss 2023 zu bestellen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer regelmäßigen beschränkten Ausschreibung sieben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von diesen sieben Gesellschaften erteilten vier eine Absage aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten, eine weitere Gesellschaft erteilte eine Absage, da diese bereits die Steuerprüfung des Eigenbetriebs durchführt. Zwei Prüfungsgesellschaften gaben innerhalb der Frist Angebote ab, welche durch das Beteiligungsmanagement ausgewertet wurden.

Das Ausschreibungsverfahren wird regelmäßig, alle fünf Jahre wiederholt, wobei der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2023 werden zu einem Festpreis einschließlich Nebenkosten von 12.000 EUR netto erbracht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 26 · 27.05.2024
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 47 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, die Empfehlungen des Revisionsamtes zu prüfen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 27 · 28.05.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 47 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, die Empfehlungen des Revisionsamtes zu prüfen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltAfDFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 47 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, die Empfehlungen des Revisionsamtes zu prüfen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 47 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, die Empfehlungen des Revisionsamtes zu prüfen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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