Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt)
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Neubau eines Funktionsgebäudes am Klinikum Frankfurt-Höchst vor, um die Augenklinik und das Labor dort zu integrieren. Dies soll die Betriebsabläufe optimieren und langfristig Kosten sparen. Die Gesamtkosten werden auf etwa 58,77 Millionen Euro geschätzt, wobei ein städtischer Zuschuss von maximal 48,17 Millionen Euro beantragt wird.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Anschluss an den Neubau des Klinikums Höchst (I. Bauabschnitt) ein Funktionsbau errichtet (II. Bauabschnitt) und das Gebäude, in dem die jetzige Notaufnahme verortet ist (K-Bau), umgebaut werden sollte. Neuere Überlegungen zur Betriebsoptimierung haben ergeben, dass die Augenklinik und das Labor nicht in den K-Bau, sondern in den Funktionsbau integriert werden sollen. Im jetzigen K-Bau soll ein Ärztezentrum sowie ein ambulantes Operationszentrum (Kurzzeitchirurgie) entstehen. Auf Basis einer ersten Machbarkeitsstudie werden die Kosten auf rund 8 bis 10 Mio. € geschätzt. Diese notwendigen Kosten für den Umbau des K-Baus werden von der Klinik Frankfurt Höchst GmbH übernommen.
- Der vorliegenden Planung und Ausführung zum Zwecke des Neubaus eines Funktionsgebäudes, welche nach derzeitigen Planungen der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) 58.772 T€ kosten wird, wird zugestimmt. Die Maßnahme ist im aktuellen IPG 2020-2023 im Produktbereich 19 Personal und Gesundheit, in der Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst unter der Projektdefinition 5.007317 dargestellt und dort mit 48.170 T€ veranschlagt. Der über den städtischen Investitionszuschuss hinausgehende Betrag, in Höhe von 10.662 T€, wird aus Eigenmitteln der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH finanziert.
- Der Magistrat wird beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsbescheid zu erstellen. Einem städtischen Investitionszuschuss in Höhe von max. 48.170 T€ wird zugestimmt.
- Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Überlegungen zum III. Bauabschnitt, auf der Fläche, auf der heute das Bettenhochhaus steht, einen Neubau der Geriatrie und Psychiatrie sowie ein Parkhaus vorzusehen (B-Plan 879, Sondergebiet Klinik), noch nicht weiterentwickelt wurden.
Begründung
A. Zielsetzung
Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main sich bei der Bildung des Klinikverbundes mit dem Main-Taunus-Kreis im Jahr 2016 dazu verpflichtet hat, die wirtschaftliche Verantwortung nicht nur für den Ersatzneubau des Klinikums (I. Bauabschnitt), sondern für weitere Maßnahmen am Standort Frankfurt Höchst, zu übernehmen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6612, Konsortialvertrag Ziffer 8.2.2). Der II. Bauabschnitt sollte einen neuen Funktionsbau und den Umbau des K-Baus umfassen. Im Funktionsgebäude, das erst nach Abriss der bestehenden Gebäude der Kinderklinik und der Inneren Medizin I errichtet werden kann, sollte das sozialpädiatrische Zentrum, die gesamte Speiseversorgung, die Zentralsterilisation für den Standort Frankfurt Höchst sowie die Verwaltung und ein Konferenzbereich des Standortes Frankfurt Höchst dauerhaft verortetet werden.
B. Alternativen
Im Rahmen der weiteren Planungen sind jedoch bei dieser Funktionsvariante verbesserungswürdige medizinische und logistische Prozesse neubewertet worden, die langfristig zu hohen Kosten für den Klinikverbund führen würden. Dies liegt vor allem an dem erschwerten Umbau des K-Baus sowie räumlichen Trennung und der damit nicht oder nur eingeschränkt möglichen Nutzung von medizinischen Einrichtungen im Ersatzneubau und des neu zu errichtenden Funktionsbaus, da die Distanz zwischen dem jetzigen K-Bau und dem Ersatzneubau ca. einen halben Kilometer beträgt. Durch Verlegung von Nutzungen in das Funktionsgebäude werden betriebliche Synergien im Krankenhausbetrieb erwartet.
C. Lösung
Auf Initiative der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat der Kliniken Frankfurt Main Taunus GmbH beschlossen, die Augenklinik und das Labor in den neuen Funktionsbau zu integrieren. Bezogen auf die Ursprungskonzeption verbleiben damit das Medizinische Versorgungszentrum sowie ein ambulantes Operationszentrum im K-Bau.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die neue Planung K-Bau umfasst jetzt nur noch das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) im EG, das ambulante Operationszentrum (1. OG) sowie Kurzzeit Chirurgie und eine Pflegestation mit ca. 25 Betten im 2. OG. Räume für eine Apotheke werden künftig nicht benötigt, da die Leistung extern erbracht wird. Die Bereiche Augenklinik und Labor werden nach der neuen Planung nicht im K-Bau realisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2021Sie sind hierMM 38Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 28. April 2021OFOF 33/6Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. April 2021OFOF 32/6Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2021VV 7Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageAnfrage
- 28. Mai 2021BB 233Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsbericht
- 23. August 2021STST 1454Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageStellungnahme
- 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 440Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Krankenhausapotheke erhalten bleibt) und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Krankenhausapotheke erhalten bleibt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., AfD und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme)