Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.02.2009, M 36
Betreff: Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7991 (M 18)
- Es dient zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2001, § 7991, das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen auf einem Teil der durch die Verdichtung der Bereichsleitungswache 4 frei gewordenen Fläche an der Oppenheimer Landstraße realisiert werden kann.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass diese Teilfläche zu einem Preis von 1.019.100 EUR an einen Investor veräußert wurde, der dort ein Wohngebäude errichten wird, in das das Feuerwehrhaus integriert werden soll.
- Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass nach der Erstellung des Rohbaus durch den Investor der für den als Feuerwehrhaus vorgesehenen Bereich als Teileigentum durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG zurückgekauft und der Innenausbau durchgeführt werden soll. Ein entsprechender Vertrag mit dem Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Gremien zu diesem Grundstücksgeschäft wurde bereits abgeschlossen.
- Die Gesamtkosten der Maßnahme stehen im Rahmen des Prioritätenprogramms zum Bau von Feuerwehrhäusern für die Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung. Das Raumprogramm entspricht den Standards der zuletzt fertig gestellten und derzeit in Bau befindlichen Feuerwehrhäuser für die Freiwillige Feuerwehr. Es dient zur Kenntnis, dass der Investor seine Planungen auf der Basis des Raumprogramms für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen hat, die dann im Rahmen einer Bau- und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieses Standardraumprogramm sieht eine Kostendeckelung in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Gebäudekosten vor.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Freiwillige Feuerwehr Sachsenhausen in die Planungen eingebunden und mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden ist. Begründung: Anstelle der Sanierung des alten Gebäudes der Bereichsleitungswache 4 war aus wirtschaftlichen Gründen ein funktionaler Neubau beschlossen und im Jahr 2004 in Betrieb genommen worden. Durch diesen Neubau und die Integration der Rettungswache konnte die Ausnutzung des Geländes deutlich verbessert und ein Teil des Grundstückes Oppenheimer Landstraße zur Vermarktung zur Verfügung gestellt werden. Parallel wurde im Rahmen der Umsetzung des Prioritätenprogramms zum Bau von Feuerwehrhäusern für die Freiwilligen Feuerwehren nach einem geeigneten Grundstück sowohl für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad als auch die Freiwillige Feuerwehr in Sachsenhausen gesucht, die derzeit gemeinsam in einem angemieteten Gebäude untergebracht sind. Die Suche nach einem nach wirtschaftlichen und einsatztaktischen Gesichtspunkten geeigneten Grundstück in Sachsenhausen führte bis heute nicht zu einem befriedigenden Ergebnis. Im Zuge der Vermarktung der Teilfläche Oppenheimer Landstraße wurde daher mit dem Investor, der auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten wird, Kontakt aufgenommen. Der Investor ist bereit, das Feuerwehrhaus in Teilen des Erdgeschosses und des ersten und zweiten Stockwerkes einzurichten. Die Planungen hierfür richten sich nach dem für Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren vorgesehenen Standardraumprogramm. Zur Fortsetzung der Planungen ist in diesem speziellen Fall ein Gremienbeschluss erforderlich, der die grundsätzliche Vorgehensweise sanktioniert und dem Investor Planungssicherheit bietet. Sollte sich nach Abschluss der Planungen ergeben, dass sich die Umsetzung der Baumaßnahme aufgrund der besonderen abweichenden Konstruktionsanforderungen (Integration der Feuerwache in ein Wohngebäude) nicht im vorgegebenen Kostenrahmen realisieren lässt, wird die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage entscheiden müssen, ob begründete Überschreitungen akzeptiert werden können oder das Projekt verworfen werden muss. Mit der Integration des Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Sachsenhausen in das geplante Gebäude könnte eine allen Interessen gerecht werdende Lösung realisiert werden. An dieser Stelle dient es zur Information, dass sich inzwischen auch für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad eine belastbare Lösung abzeichnet. Diese Maßnahme soll im Zuge der Fortsetzung der Prioritätsliste realisiert werden. Hierzu wird derzeit eine gesonderte Vorlage vorbereitet.Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2009, NR 1328
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2009Sie sind hierMM 36Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenMagistratsvortrag
- 18. März 2009NRNR 1328Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenSTVV-Antrag · CDU
- 4. Dezember 2009BB 985Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenMagistratsbericht
- 23. April 2010Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 241Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (NR 1328 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk