Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen
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Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.06.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung 1. das beabsichtigte Raumprogramm des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen, 2. die Vorplanung des Gebäudeteils und 3. die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme vorzulegen.
- Die Beschlussfassung der M 36/09 wird bis zum Vorliegen des Magistratsberichts zu Ziffer I zurückgestellt. Begründung: Da die Kosten der Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund des Umfangs des erforderlichen Innenausbaus im Rahmen einer Bau- und Finanzierungsvorlage nicht mit Sicherheit bestimmt werden können, ist es erforderlich, zunächst einen Vorplanungsauftrag zu vergeben.
Inhalt
Antrag vom 18.03.2009, NR 1328
Betreff: Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen
Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.06.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung 1. das beabsichtigte Raumprogramm des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen, 2. die Vorplanung des Gebäudeteils und 3. die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme vorzulegen.
- Die Beschlussfassung der M 36/09 wird bis zum Vorliegen des Magistratsberichts zu Ziffer I zurückgestellt. Begründung: Da die Kosten der Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund des Umfangs des erforderlichen Innenausbaus im Rahmen einer Bau- und Finanzierungsvorlage nicht mit Sicherheit bestimmt werden können, ist es erforderlich, zunächst einen Vorplanungsauftrag zu vergeben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2009, M 36
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2009MM 36Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenMagistratsvortrag
- 18. März 2009Sie sind hierNRNR 1328Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenSTVV-Antrag · CDU
- 4. Dezember 2009BB 985Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenMagistratsbericht
- 23. April 2010Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 241Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (NR 1328 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler