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Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen

Vorlagentyp: B
61 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 985

Betreff: Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6583 - NR 1328 CDU - Zwischenbericht: Die Integration eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Sachsenhausen in das in der Oppenheimer Landstraße entstehende Wohnprojekt wird vom Magistrat weiterhin verfolgt. Die Verhandlungen mit dem Investor stehen kurz vor einem Abschluss. Das Raumprogramm wurde inzwischen einvernehmlich mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt. Die vom Investor vorgelegte Kostenberechnung wird derzeit vom beauftragten Architekturbüro endgeprüft. Sobald die endgültigen Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorlegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2009MM 36Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenMagistratsvortrag
  2. 18. März 2009NRNR 1328Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenSTVV-Antrag · CDU
  3. 4. Dezember 2009Sie sind hier
    BB 985Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen
    Magistratsbericht
  4. 23. April 2010Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 241Rückkauf von Teileigentum in der Oppenheimer Landstraße für Zwecke der freiwilligen Feuerwehr SachsenhausenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 39 · 15.01.2010
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 985 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 37 · 25.01.2010
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 985 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 26.01.2010
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 985 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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