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Vergabe eines Erbbaurechts Hungener Straße 12, Bezirk 22, Flur 334, Flurstück 237/8

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht für das Grundstück Hungener Straße 12 an die ABG FRANKFURT HOLDING zu vergeben. Dies ist notwendig, um die Verlagerung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu ermöglichen und das Gebiet für eine Wohnbebauung nutzbar zu machen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kleingartenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.10.2025.

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Begründung

A. Zielsetzung

Die Liegenschaft Hungener Straße 12 wird aktuell als Betriebshof des Amtes für Straßenbau und Erschließung genutzt und befindet sich im Gebiet des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan B 880 Friedberger Landstraße/ Südlich Wasserpark. Im Rahmen des neuen Bebauungsplanverfahrens soll das Gebiet südlich des Wasserparks, zwischen Friedberger Landstraße und Kleingartenweg, aufgewertet und für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung ist die Verlagerung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung notwendig. Die ABG wurde mit der Planung und Ausführung der Verlagerung beauftragt. Sie steht derzeit in Verhandlungen zum Erwerb eines geeigneten Grundstücks im Gutleutviertel, welches zur Nutzung als Betriebshof zur Verfügung gestellt werden soll. Die konkreten Modalitäten sind zu gegebener Zeit noch zu vereinbaren, bevorzugte Alternative wäre die Übernahme der Fläche im Erbbaurecht. Die ABG soll im Rahmen des Vorhabens für alle entstehenden Verlagerungskosten in Vorlage treten. Das betroffene Fachamt kann im Vorfeld keine Finanzierungsmittel für die Verlagerung bereitstellen. Eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund begründet die Stadt Frankfurt zu Gunsten der ABG ein Erbbaurecht an dem durch die Verlagerung freiwerdenden Grundstück, welches am Umlegungsverfahren zum oben genannten B-Plan teilnimmt (Einwurfsgrundstück). Bis zur Umlegung wird ein Erbbauzins basierend auf der derzeitigen gewerblichen Nutzung in Ansatz gebracht. Aufgrund der Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans ist im Umlegungsverfahren von einer Zuteilung als Wohnbauland auszugehen. Die ABG verpflichtet sich, einer entsprechenden Anpassung des Erbbaurechtsvertrages incl. Erbbauzins zuzustimmen und die Zuteilungsfläche mit Wohnungen zu bebauen. Vorgesehen ist die Bebauung im Passivhausstandard sowie eine Realisierung von mindestens 30 % als geförderter Wohnungsbau. Für das zugeteilte Grundstück wird der Erbbauzins auf die dort mögliche und realisierte Bebauung angepasst. Eine Bezifferung ist derzeit aufgrund der noch nicht absehbaren Größe und Bebaubarkeit der Zuteilungsfläche sowie des dann anzusetzenden Bodenwerts zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Grundlage für die Vertragsänderung wird daher ein Wertgutachten, das für den Zeitpunkt der Zuteilung erstellt werden wird. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % und einer angenommenen erbbauzinsfreien Zeit von 4 Jahren über die Laufzeit ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 4.313.568,41 €.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Begründung eines Erbbaurechts zu Gunsten der ABG unter den oben genannten Bedingungen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Keine.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2020Sie sind hier
    MM 34Vergabe eines Erbbaurechts Hungener Straße 12, Bezirk 22, Flur 334, Flurstück 237/8
    Magistratsvortrag
  2. 5. März 2020OFOF 836/3Nutzung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße für die Bebauung des Innovationsviertels/GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 26.03.2020
TO II, TOP 60
Angenommen
Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 39 · 28.05.2020
TO I, TOP 20
Beraten
1. Die Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 836/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 40 · 25.06.2020
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 34 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 836/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

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