Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Alte Kläranlage Schwanheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 06.02.2009, M 28
Betreff: Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Alte Kläranlage Schwanheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Alte Kläranlage Schwanheim in Frankfurt am Main - Schwanheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.08.2008 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes für Schwanheimer Betriebe auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage geschaffen werden. Dabei sollen im östlichen Teilbereich noch Anlagen der Stadtentwässerung verbleiben und planungsrechtlich gesichert werden. II. Der Magistrat wird ermächtigt ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchführen zu können. Denn der Aufstellungsbeschluss ist hinreichend qualifiziert. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Der Magistrat wird beauftragt, beim Planungsverband Frankfurt/Rhein-Main die Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. und II. Bestand und städtebauliche Situation Das westlich der Schwanheimer Brücke gelegene Plangebiet ist derzeit zum großen Teil als Gewerbebrache eines öffentlichen Betriebes einzustufen. Es ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Ver- und Entsorgung - Fläche für die Abwasserbeseitigung ausgewiesen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.1999, § 4216, zur Fortschreibung des Freiflächenentwicklungsplanes wurde der Magistrat beauftragt, auf der Fläche der ehemaligen Schwanheimer Kläranlage ein stadtteilnahes Gewerbegebiet auszuweisen. Die Fläche wurde 2007 durch das Regierungspräsidium Darmstadt aus dem Landschaftsschutz entlassen. In der Zwischenzeit wurde das Gelände auf Bodenverunreinigungen untersucht. Auf der Basis der Analyse aus dem Jahre 2003 lassen sich keine Sanierungserfordernisse nach Bundesbodenschutzgesetz ableiten. Mittlerweile wurden auch die Modalitäten der Freimachung und Übergabe an die Gewerbetreibenden einvernehmlich geregelt. Zahlreiche Gewerbebetriebe in Schwanheim leiden unter räumlicher Enge und fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten. Der Stadtteil Schwanheim zwischen Main und Stadtwald, Schwanheimer Unterfeld und Goldsteinsiedlung hat keine räumlichen Erweiterungsflächen. Die brach gefallenen Teile der alten Kläranlage sind schon seit längerer Zeit im Gespräch als Ausweichfläche für lokales Gewerbe. Die Kläranlage wurde 1957 in Betrieb genommen. Die Liegenschaft wurde bis Anfang der 90er Jahre als Klärwerk genutzt. Der westliche Grundstücksteil liegt seit diesem Zeitpunkt brach bzw. wird teilweise als Lagerfläche genutzt. Obwohl nahe dem Main gelegen, liegt die Fläche nicht im Hochwasserschutzbereich. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha und liegt in einem von Kleingärten geprägten Randbereich nahe dem Main. Das Gebiet umfasst die gesamte ehemalige Kläranlage Schwanheim, die im östlichen Teil noch für Entwässerungszwecke gebraucht wird. Es ist an der südlichen Seite an die überörtliche Straße K 807 (Flurstück 2220/3), Schwanheimer Ufer/ Höchster Weg angeschlossen. Im Norden begrenzt der Leinpfad (Flurstück 2310/11) das Gebiet, ein Fuß- und Radweg bildet die westliche Grenze innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs. Im Osten bilden die Flurstücke 2131/6, 2131/9, 2131/10, 2131/11, 2131/16, 2131/17 und 2131/18 entlang der B 40 die Begrenzung. Das Gebiet ist an den öffentlichen Nahverkehr mit den Buslinien 51 und 68, Haltestelle Friedhof Schwanheim, angebunden. Auf der Westseite existiert eine Fußwegeverbindung zum nördlich verlaufenden Leinpfad. Beide Wege sind Bestandteil des Hessischen Radfernwegs R3. Überörtlich ist das Gebiet sehr gut über die B 40 direkt an die A 66 (Frankfurt/Rüdesheim) und über die B 40 und Querspange Kelsterbach an die Autobahn A 3 (Frankfurt/Köln) angeschlossen. Konzept Mit dem Bebauungsplan soll für die künftigen Nutzer Planungssicherheit geschaffen werden. Dies wird von den Gewerbebetrieben auch gewünscht. Das Nutzungsspektrum der verlagerungswilligen Gewerbebetriebe soll damit gesichert werden. So sollen etwa Vergnügungsstätten und Tankstellen ausgeschlossen werden. Die maximale Gebäudehöhe soll auf 12 m begrenzt werden. Zur inneren Erschließung wird eine Wendeanlage als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, die für Lastzüge geeignet ist. zu III. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Ver- und Entsorgung - Fläche für die Abwasserbeseitigung dargestellt. Zur Anpassung des Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Hinweis: Anlage steht digital nicht zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Februar 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.03.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)